Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte

16. April 2014. Anleger des zusammengebrochenen Infinus Finanzkonzerns (Dresden) werden sich auf hohe Verluste gefasst machen müssen. Der Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler rechnet mit einer Maximalquote von nur 20 Prozent. Viele der hohen Vermögenswerte, die in der Unternehmensbilanz der Future Business KG a. A. (FuBus) standen, so Rechtsanwalt Florian Nolte von der Anlegerschutzkanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena), würden sich in der Realität als wertlos darstellen. Den Forderungen von 680 Millionen Euro der Anleger, stünden gerade mal 140 Millionen Euro ausgemachtes Vermögen gegenüber.

“Infinus wird zum größten Anlageskandal Deutschlands”, so titelte die Sächsische Zeitung Anfang des Monats. Die Schadenssumme von über 900 Millionen Euro überträfe damit sogar den bislang größten deutschen Anlageskandal um die Göttinger Gruppe. “Die betroffenen Anleger brauchen nun zwei Dinge”, so Rechtsanwalt Florian Nolte (www.pwb-law.com): “einen guten Anwalt und viel Geduld.” Bis die verschiedenen Insolvenzverfahren abgeschlossen sind, werden noch ein paar Jahre vergehen. Mit einer schnellen Rückzahlung der Quote dürften Anleger also nicht rechnen.

Gesamtschaden deutlich höher als vermutet

Auf 17 Seiten hat der Insolvenzverwalter seinen Bericht zusammengefasst. Dieses Verfahren sei in seiner Komplexität und der wirtschaftlichen Bedeutung das vielleicht schwierigste seiner Verwalterpraxis, so Dr. Kübler. Sehr schnell wird in der Zusammenfassung klar: Die Vermögenswerte, die die Bilanzen der betroffenen Unternehmen geschönt hatten, sind in der Realität nur einen Bruchteil wert. Beispiel Versicherungspolicen. Waren die Policen in der Bilanz 2012 noch mit 310 Millionen Euro angegeben, so haben sie unter dem Strich nur einen Wert von 109 Millionen. Bei den zweifelhaften Edelmetall-Sparplangeschäften sehe es noch schlechter aus, so Florian Nolte: “Die Edelmetallbestände wurden in der 2012er Bilanz mit 156 Millionen Euro angegeben. Der Bericht des Insolvenzverwalters hat nun unsere eigenen Recherchen bestätigt: Der Großteil dieser bilanzierten Summe wurde von den Anschaffungskosten verschlungen. Der Zeitwert des tatsächlich vorhandenen Goldes und der anderen Edelmetalle beläuft sich auf gerade mal 9,5 Millionen Euro.”

Betrug oder nicht?

Für Anleger mit Genussrechten stellt sich nun die Frage, ob die Staatsanwaltschaft den im November letzten Jahres inhaftierten Personen Betrug nachweisen kann. Dann würde für Anleger mit Genussrechten, Genussscheinen und Nachrangdarlehen ein Hoffnungsschimmer verbleiben. Florian Nolte: “Bislang wurde aber noch kein Strafverfahren eröffnet, so dass diese Anleger – sollte es bei einem normalen Insolvenzverfahren bleiben – wohl leer ausgehen würden.”

Bundesbank und BaFin erneut in der Kritik

Einmal mehr wird Kritik sowohl an der Bundesbank als auch an der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin laut. Ohne Folgen, so das Handelsblatt, deckten die Aufseher bereits 2010 dubiose Geschäfte in der Infinus-Gruppe auf. Genau um die drehten sich aktuell die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Das Provisionskarusell (Versicherungen wurden an sich selbst vermittelt und dafür Provision kassiert) mit dem die Infinus-Manager laut Staatsanwaltschaft die Bilanzen geschönt haben sollen, wurde also schon vor vier Jahren entdeckt. Aufsichtspflichten hätte man nicht verletzt, schließlich habe man lediglich den Vertrieb kontrolliert. Eine inhaltliche Prüfung der Produkte und der Seriosität des Emittenten, sehe der Gesetzgeber nicht vor. “Hätte man die geschönten Bilanzen rechtzeitig publik gemacht”, so Rechtsanwalt Nolte, “hätten Tausende nicht ihr Geld der Future Business anvertraut und müssten nicht m ihr investiertes Kapital bangen.”

Insgesamt sind vom Finanzskandal rund um die Infinus-Gruppe gut 40.000 Anleger mit einem Gesamtschaden von über einer Milliarde Euro betroffen. “Wer jetzt nicht handelt und gutgläubig abwartet, was passieren wird, handelt fahrlässig”, sagt Rechtsanwalt Nolte, der einige Infinus-Anleger vertritt: “Nun gilt es schnellstmöglich alle möglichen Ansprüche zu prüfen, um den Schaden so gering als möglich zu halten.”

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