Um ein vielfaches minimieren so Rechtsanwälte das Risiko eines Forderungsausfalles. Auch Mandanten mit schlechter Bonität werden verrechnet. Selbstverständlich steht einem höheren Risiko eine höhere Gebühr entgegen. Dennoch, gerade bei jungen Anwälten ist es von enormem Vorteil, wenn die Kostennote schnell und unbürokratisch ausgeglichen wird.

Nicht alle Mandanten haben eine Rechtsschutzversicherung. Gerade bei jungen Unternehmen mit hohem Betriebsrisiko sind Rechtsschutzversicherungspolicen für die wirklich relevanten Bereich kaum zu haben. Bei jungen Unternehmen ist die Liquidität meist von der Auftragslage abhängig. Je länger der Ausgleich der Kostennote auf sich warten lässt, um so eher ist von einem Ausfall der gesamten Forderung auszugehen.

Eben aus diesem Grund bietet das Institut für deutsches Anwaltsfactoring, kurz BUENDEL IDA, genannt, seine Verrechnungsdienste für Rechtsanwälte an. Mit “kleinem Geld” lässt sich die Kostennote schnell und konsequent in „Bares“ umwandeln. Die Honorarforderung wird an das Verrechnungsunternehmen, nach dem Vorbild der privatärtzlichen Verrechnungsstellen abgetreten. Der Kostennotenausgleich erfolg in binnen kurzer Zeit nach Abzug der Verrechnungsgebühren. Auch können Unternehmer Mitglied bei BUENDEL IDA werden. Neben der Verrechnung anwaltlicher Honorarforderungen bietet das Unternehmen auch reguläres Rechnungs-Factoring und Bonitätsauskünfte an. In Kooperation mit dem renommierten IHD Kreditschutzverein e. V. erhalten die BUENDEL IDA Mitglieder alle berechtigten und notwendigen Auskünfte über ihre Kunden und Mandanten.

Der enorme Vorteil einer anwaltlichen Verrechnung ist für den Mandanten die zur Rechtswirksamkeit notwendige Kostennotenprüfung. Somit wird eine falsche Rechnungslegung durch den Anwalt bereits von vornherein überprüft. Den Mandanten steht die Kundenbetreuung des Verrechnungsunternehmens, BUENDEL IDA, zu allen Fragen zum Verrechnungsvorgang zur Verfügung.

Mehr Informationen erhalten Sie unter www.buendel.com.

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BUENDEL IDA

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