Wien (OTS) – Frau F. ist Klientin von aktion leben. Sie hat bis zum
Mutterschutz
im Gastgewerbe gearbeitet. Ihr Partner lebt und arbeitet in Italien.
Frau F. hätte Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld – und sie würde das
auch dringend brauchen, da sie kurz nach der Geburt nicht arbeiten
kann. Aber sie bekommt es nicht ausgezahlt. Es fehlen Papiere aus
Italien. Die italienischen Behörden sind säumig zu bestätigen, dass
sie nicht zuständig sind. Monatelang kämpft sie gegen Windmühlen. Für
die Frau F. ist das existenzbedrohlich.

Zwtl.: Ohne Kinderbetreuungsgeld auch keine Versicherung

„ Wohnt der Partner im EU-Ausland, wird routinemäßig überprüft,
ob ein Anspruch aus dem Ausland besteht, der die Höhe des
Kinderbetreuungsgeldes mindern könnte. Die erforderlichen Papiere zu
bekommen, dauert oft viele Monate, in denen Frauen weder Geld
bekommen noch versichert sind “, schildert Mag. Martina Kronthaler,
Generalsekretärin von aktion leben österreich die Ursache für
belastend lange Wartezeiten auf das Kinderbetreuungsgeld. „ Im Fall
von Frau F. und vielen anderer Frauen, die hier leben, ist von
vorneherein klar, dass Österreich zuständig ist. Doch statt das Geld
auszuzahlen und dann gegebenenfalls im Regress aus Italien
zurückzuholen, bekommen die Frauen vorsorglich nichts. Das bringt die
Frauen in große finanzielle Bedrängnis. “

Zwtl.: Manchmal muss Delogierung verhindert werden

Die Situation beschreibt Kronthaler als bedrückend: „ Wir haben
schon erlebt, dass Frauen wegen der Wartezeit auf das
Kinderbetreuungsgeld kurz vor der Delogierung standen. Die meist rein
formalen Prüfungen dauern oft viele Monate bis Jahre. Würden wir als
Verein mit Spendenmitteln nicht helfen, hätten die Frauen gar nicht
mehr gewusst, wie sie und ihre Babys überleben sollen “.
Alle drei Monate kann wieder ein Antrag auf Überprüfung gestellt
werden, passiert dann wieder nichts, muss erneut urgiert werden und
das alle drei Monate wieder. „Es ist eine unerträgliche und sehr
belastende Situation für Frauen“, schildert Kronthaler.

Zwtl.: Rasche Auszahlung, Prüfung trotzdem durchführbar

Für die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes sollte der
Kindesvater keine Rolle spielen. Der hauptbetreuende Elternteil,
meist die Mutter, sollte Kinderbetreuungsgeld erhalten, und zwar in
dem Land, in dem sie ihren Hauptwohnsitz hat und ihr
Lebensmittelpunkt ist. Ein langes Zuwarten der Auszahlungen schafft
Abhängigkeiten und treibt Familien in prekäre Situationen. Die
Prüfung ausländischer Ansprüche ist trotzdem durchführbar, soll aber
erst nach dem Vorliegen des Ergebnisses zu einer Neuberechnung des
Kinderbetreuungsgeldes und gegebenenfalls zu Rückzahlungen führen.
„Das schwächste Glied in dieser Kette sind die Frauen und Kinder. Sie
geraten in Not, weil die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der
zuständigen Stellen nicht funktioniert. Es wäre dringend notwendig,
dieses Prozedere zu verändern“, schließt Kronthaler.