Linz (OTS) – Viele AK-Mitglieder sind derzeit mit dem Erledigen ihrer
Arbeitnehmerveranlagung konfrontiert. Dabei treten oft Fragen auf
wie: Habe ich Anspruch auf Pendlerpauschale? Wie funktioniert das mit
dem Familienbonus? Darf ich Fachliteratur abschreiben? AK-Präsident
Andreas Stangl rät: „ Machen Sie unbedingt die
Arbeitnehmerveranlagung und holen Sie sich Geld zurück. Bei Fragen
unterstützen wir Sie gerne! “

Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, die Arbeitnehmerveranlagung (
Lohnsteuerausgleich) zu machen und sich Geld zurückzuholen. Wenn das
Einkommen schwankt oder man Aufwendungen, Kosten oder Belastungen im
Jahr zu tragen hatte, zahlt sich der Lohnsteuerausgleich fast immer
aus.

Die AK empfiehlt, den Steuerausgleich via FinanzOnline zu
erledigen. Dort sind nicht nur eine Sofortberechnung der
voraussichtlichen Steuer(gutschrift) und eine Prüfung der Lohn- bzw.
Gehaltszettel möglich, man bekommt auch einen elektronischen Bescheid
übermittelt: Tipp: Die Nachrichten im FinanzOnline regelmäßig
kontrollieren, um keine Fristen zu versäumen!

Für Familien besonders wichtig: Der Familienbonus
Der Familienbonus Plus ist der wichtigste Absetzbetrag, wenn man
Kinder hat. Pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, kann man
bis zu 2.000 Euro Steuergutschrift pro Jahr bekommen. Dieser wird
aber nur auf Antrag gewährt. Entweder monatlich über die Lohn- und
Gehaltsverrechnung oder einmal jährlich über die
Arbeitnehmerveranlagung. Wichtig ist es, nicht in diese Falle zu
tappen: Auch wenn der Familienbonus bereits monatlich über den
Arbeitgeber bezogen wird, muss er beim Lohnsteuerausgleich unbedingt
noch einmal beantragt werden. Sonst drohen hohe Nachzahlungen.

Man kann den Familienbonus Plus auch auf beide Elternteile aufteilen.
Das ist aber nur sinnvoll, wenn beide genug Lohnsteuer bezahlen.
Achtung: Wenn ein Elternteil den vollen Bonus beantragt, darf der
andere Elternteil diesen nicht beantragen. Sonst kommt es auch hier
zu einer unerwünschten Nachzahlung an das Finanzamt!

Fragen offen? Die AK berät!
„ Ich rate allen Arbeitnehmer:innen, unbedingt die
Arbeitnehmerveranlagung zu machen. Es ist ihr Geld, dass sie sich
hier zurückholen können. Bei Unklarheiten steht die AK natürlich mit
Rat und Hilfe zur Seite “, so AK-Präsident Andreas Stangl.

Hilfreiche Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung stellt die
AK auf ihrer Webseite zur Verfügung: ooe.arbeiterkammer.at/lohnsteuer
.
Bei weiteren Fragen helfen die AK-Lohnsteuer-Expert:innen unter +43
50 6906-1603 gerne weiter.