Wien (OTS) – Österreich befindet sich in einer herausfordernden
Situation. Eines
der aktuell wichtigsten Regierungsprojekte ist es, einen
Budgetsanierungskurs umzusetzen und in einer nationalen
Kraftanstrengung das hohe staatliche Defizit zu senken. Nachdem die
Bundesregierung bereits in der ersten Woche nach ihrer Angelobung im
Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes erste Maßnahmen in der
Höhe von insgesamt fast 1,25 Milliarden Euro beschlossen hat, gehen
mit heute, Freitag, weitere Maßnahmen im Steuer- und Abgabenrecht in
Begutachtung. Mit der Begutachtung startet ein weiterer Teil im
parlamentarischen Prozess zur Umsetzung des Doppelbudgets 2025/2026.
Im Doppelbudget bekennt sich die Bundesregierung zu einem
Sanierungskurs von 6,4 Milliarden Euro in diesem, sowie 8,7
Milliarden Euro im kommenden Jahr. Finanzminister Markus Marterbauer
wird mit seiner Budgetrede am 13. Mai 2025 einen Gesamtüberblick über
die Sanierungsmaßnahmen geben.

„Die Ausgangslage ist ernst, aber es ist uns bewusst, dass es ein
gemeinsames Regierungsanliegen ist, das Budget zu sanieren.
Konjunktur und Beschäftigung dürfen nicht zu sehr belastet werden und
es müssen vor allem jene einen Anteil leisten, denen es leichter
fällt. Breite Schultern sollen mehr tragen. Mit den nun in
Begutachtung gesendeten Maßnahmen wird die Steuergerechtigkeit
gefördert, ohne die Konjunktur zu schwächen. Zudem setzen wir
gezielte Entlastungsmaßnahmen “ , so Finanzminister Markus
Marterbauer.

„Das Doppelbudget ist ein erster Meilenstein auf dem Weg zu einem
ausgewogenen Budget, dem nachhaltig wirkende Reformen folgen werden.
Dazu braucht es einen Mix aus verschiedenen Initiativen und
Maßnahmen. Im Rahmen der Budgeterstellung schaffen wir auch bereits
Entlastungsschritte für Leistungsträgerinnen und Leistungsträger, wie
die steuerfreie Mitarbeiterprämie von 1.000 Euro, die Erhöhung des
Pendlereuros und die Anhebung der Basispauschalierung. Das sind erste
wichtige Maßnahmen für die Stärkung des Wirtschaftsstandortes
Österreich“, so Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.

Insgesamt schickt das BMF heute 12 Maßnahmen in Begutachtung.
Unter anderem sollen große Immobilientransaktionen über sogenannte
„Share Deals“ im Rahmen der Grunderwerbsteuer gerechter besteuert
werden, indem Umgehungsmöglichkeiten geschlossen werden. Geplant ist
weiters ein Zuschlag bei Grundstücksveräußerungen nach Umwidmungen (
Umwidmungszuschlag in der Immo-ESt) sowie eine Anhebung der
Stiftungseingangssteuern. Wichtige Einnahmen lukriert werden auch mit
der Anhebung der Glücksspielabgaben und einem Aussetzen des
„politischen Drittels“ der Inflationsanpassung des
Einkommensteuertarifs. Ebenfalls ausgesetzt wird die jährliche
Inflationsanpassung des Kinderabsetzbetrages für die Jahre 2026 und
2027. Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmerinnen und Unternehmer
wird die elektronische Zustellung über FinanzOnline künftig
verpflichtend. Außerdem werden die Investitionsabzüge im Rahmen der
Energiekrisenbeiträge angepasst, um den avisierten
Konsolidierungsbeitrag abzusichern. Insgesamt machen die Maßnahmen
ein Volumen von 76 Millionen Euro noch in diesem Jahr und 696
Millionen im Jahr 2026 aus.

Unter den Entlastungsmaßnahmen findet sich als Kompensation für
den Entfall des Klimabonus die Erhöhung des Pendlereuros von bisher 2
Euro auf künftig 6 Euro pro Kilometer sowie eine Anhebung des
Negativsteuerzuschlags für Pendler. Klein- und Mittelbetriebe
profitieren von der Anhebung der Basispauschalierung in der
Einkommensteuer. Zudem kommt eine steuerfreie Mitarbeiterprämie in
Höhe von bis zu 1.000 Euro pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer für
2025. Auch für 2026 ist eine Prämie geplant, deren Höhe nach
Evaluierung der verbleibenden budgetierten Mittel fixiert wird.
Außerdem ist eine Umsatzsteuerbefreiung für Frauenhygieneartikel und
Verhütungsmittel vorgesehen. Das Entlastungsvolumen für das Jahr 2025
beträgt 170 Millionen Euro und für das Jahr 2026 273 Millionen Euro.