Wien (OTS) – In mehreren Nachbarstaaten Österreichs wurden Fälle der
hochansteckenden Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Nutztieren
bestätigt. Um eine Einschleppung nach Österreich zu verhindern, hat
das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMSGPK) umgehend umfangreiche, präventive
Maßnahmen eingeleitet. Die Maul- und Klauenseuche stellt keine Gefahr
für den Menschen dar, kann jedoch bei Tierwirten massive
wirtschaftliche Schäden verursachen. Betroffen sind u.a. Rinder,
Schafe, Ziegen und Schweine. ***
Aktuell liegt der Schwerpunkt auf der Information relevanter
Berufsgruppen wie Tierärzt:innen, Landwirt:innen und Jägerschaft,
verstärkten Kontrollen sowie Biosicherheitsmaßnahmen.
Tierhalter:innen werden eindringlich ersucht, auf höchste
Hygienestandards zu achten – insbesondere bei Stallzugängen,
Tierzukäufen oder Transporten. Mit der Exekutive wurden Gespräche
aufgenommen, um verstärkte Verkehrskontrollen in Grenznähe
durchzuführen. Die Einfuhr von Klauentieren nach Österreich
unterliegt einer strengen Überwachung; Transporte müssen vorab den
Veterinärbehörden gemeldet werden. Zusätzlich gelten erhöhte
Anforderungen an Tiertransporteure sowie Betreiber von Schlachthöfen,
insbesondere hinsichtlich Reinigung, Desinfektion und
Quarantäneregelungen.
Zwtl.: Ausbruchsgeschehen in Europa
Im Jänner 2025 wurde ein MKS-Ausbruch bei Wasserbüffeln in der
Nähe von Berlin (Deutschland) gemeldet. Die rasche Reaktion der
deutschen Behörden konnte eine weitere Verbreitung verhindern. Anfang
März folgte ein Ausbruch im Norden Ungarns. Auch hier deuten erste
Einschätzungen darauf hin, dass eine Eindämmung auf nationalem Gebiet
gelungen sein dürfte. Am 21. März 2025 wurde das Virus jedoch auch in
der Slowakei auf mehreren Rinderbetrieben nachgewiesen – weitere
Verdachtsfälle im Zuge der Vor-Ort Erhebungen werden befürchtet.
Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende
Viruserkrankung, die ausschließlich Paarhufer betrifft – darunter
Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe und Büffel. Der Erreger verbreitet
sich durch direkten Tierkontakt sowie kontaminierte Produkte,
Ausscheidungen und Gegenstände. In Ausbruchsgebieten müssen
betroffene Betriebe sämtliche Klauentiere keulen, wodurch nicht nur
erhebliche wirtschaftliche Verluste entstehen, sondern auch
Handelsbeschränkungen in Kraft treten.
Ziel der österreichischen Maßnahmen ist es, durch rasches Handeln
und umfassende Kooperation mit Nachbarstaaten, Veterinärbehörden und
relevanten Wirtschaftszweigen das Risiko einer Einschleppung so
gering wie möglich zu halten.
Weiterführende Links:
– Aktuelle Informationen zu Tierseuchen-Situation
– Informationen zur Maul- und Klauenseuche