Wien (PK) – Die Länderkammer bestätigte in ihrer letzten Sitzung des
heurigen
Jahres eine Reihe von Beschlüssen des Nationalrats zu Themen der
Gesundheitsversorgung sowie im Arbeits- und Sozialbereich. Mit einer
Novellierung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), die
den Bundesrat mehrheitlich passierte, werden Preisregelungen für
Medikamente bis 2029 verlängert.

Mehrheitliche Billigung fand auch ein Bundesgesetz über die
Dokumentation im Gesundheitswesen (DokuG-Novelle 2025) zur Umsetzung
einer einheitlichen Diagnose- und Leistungsdokumentation.

Eine einstimmig beschlossene Änderung des
Gesundheitstelematikgesetzes verlängert die Löschfrist für ELGA-Daten
auf 30 Jahre.

Preisregulierung für Medikamente wird verlängert

Eine von der Regierung auf den Weg gebrachte ASVG-Novelle sieht
vor, auch in den Jahren 2027 bis 2029 ein Preisband für
wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten festzusetzen. Außerdem werden
damit die Regelungen zur Preisbildung von Generika und Biosimilars
verlängert.

Werner Gradwohl (FPÖ/St) sah die Regelungen kritisch. Eine
Preisbandregelung werde an den weiterhin bestehenden
Medikamentenengpässen nichts ändern, sondern erhöhe nur den
Preisdruck. Wichtiger wäre es, die Abhängigkeit von Asien im
Medikamentenbereich zu verringern.

Johanna Miesenberger (ÖVP/O) widersprach Gradwohl. Bereits die
Vorgängerregierung habe viele Maßnahmen für eine ausreichende
Verfügbarkeit von wichtigen Medikamenten getroffen. Diese Politik
werde nun fortgesetzt. Sebastian Forstner (SPÖ/O) sagte, leistbare
Medikamente seien kein abstraktes Thema, sondern ein wichtiger
Faktor, um die Kosten im Gesundheitssystem unter Kontrolle zu halten
und damit auch ein Beitrag zur Versorgungssicherheit und zu sozialer
Gerechtigkeit. Die Preisbandregelung schaffe stabile
Rahmenbedingungen für alle Beteiligten und sorge dafür, dass niemand
überhöhte Preise für identische Wirkstoffe zahlen müsse.

Umsetzung einer einheitlichen Diagnose- und
Leistungsdokumentation

Nach dem stationären Sektor müssen – mit über eineinhalb Jahren
Verspätung – nunmehr auch alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte,
Gruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten sowie Ambulatorien, eine
einheitliche Dokumentation in Form von sogenannten ICD-10-Codes
durchführen. Diese soll nun mit merklicher Verspätung umgesetzt
werden. Zunächst ist 2026 ein sechsmonatiger Pilotbetrieb vorgesehen.
Laut der Novelle des Bundesgesetzes über die Dokumentation im
Gesundheitswesen tritt die vollumfängliche Pflicht zur Datenmeldung
dann ab dem dritten Quartal 2026 in Kraft.

Werner Gradwohl (FPÖ/St) sagte, was als Digitalisierung
bezeichnet werde, sei nur weitere Bürokratisierung. Hier gehe es um
hochsensible Gesundheitsdaten, ohne dass die notwendige Infrastruktur
zum Schutz dieser Daten vorhanden sei. Auch Andreas Guggenberger (
FPÖ/W) sprach von „umfassender Kritik“, die an der Novelle laut
geworden sei. Der Datenschutz sei nicht gesichert, da es unklare
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten gebe. Auch fehle
Rechtssicherheit für die Erhebung und Verarbeitung der Daten.
Österreich setze zudem auf bereits überholte digitale Systeme. Das
gesamte Projekt müsse daher gestoppt und neu aufgesetzt werden,
resümierte Guggenberger.

Gabriele Kolar (SPÖ/St) sprach das Problem der langen Wartezeiten
in der Gesundheitsversorgung an. Hier brauche man ausreichende
Gesundheitsdaten, um die zugrundeliegenden Probleme besser
einschätzen zu können. Mit der notwendigen Datengrundlage werde eine
sinnvolle Planung möglich, etwa bei der Vergabe von Kassenverträgen,
die dem tatsächlichen Bedarf entsprächen.

Die Einführung der Diagnosecodierung sei ein großer Schritt, um
Gesundheitsdaten für eine sinnvolle Ressourcenplanung und -lenkung
nutzbar zu machen, argumentierte Johanna Miesenberger (ÖVP/O). Damit
würden Ärzteschaft und Spitäler entlastet. Selbstverständlich werde
dem Datenschutz in vollem Umfang Rechnung getragen.

Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) sagte, die Grünen
könnten aufgrund der für sie nicht nachvollziehbaren
Ausnahmeregelungen des Gesetzes für Wahlärztinnen und Wahlärzte nicht
mitgehen.

Bundesrat stimmt Speicherung von ELGA-Daten für 30 Jahre zu

Aus medizinischer und versorgungstechnischer Sicht habe sich die
bestehende Löschfrist der ELGA-Gesundheitsdaten von zehn Jahren
insbesondere im Hinblick auf chronische, seltene oder komplexe
Erkrankungen als zu kurz erwiesen, stellen SPÖ, FPÖ, ÖVP und NEOS in
einer gemeinsamen Gesetzesinitiative fest. Sinnvoll sei eine
Speicherfrist von 30 Jahren.

ELGA sei für viele Patientinnen und Patienten die einzige
zentrale Sammlung ihrer Gesundheitsdaten, merkte Gabriele Kolar (
SPÖ/St) an. Gerade bei chronischen Krankheiten sei eine längere
Dokumentation des Krankheitsverlaufs wichtig. Die Verlängerung der
Speicherung der Daten erfolge unter voller Wahrung des Datenschutzes.
Die Menschen würden die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten
behalten.

Eine längere Speicherung der Gesundheitsdaten sei kein
Selbstzweck, sondern solle sicherstellen, dass die Vorgeschichte
einer Erkrankung bekannt sei, führte Claudia Hauschildt-Buschberger (
Grüne/O) aus.

Eine Übersicht über länger zurückliegende Diagnosen ermögliche
bessere und raschere Diagnosen und könne im Ernstfall lebensrettend
sein, merkte Johanna Miesenberger (ÖVP/O) an. Auch Miesenberger
betonte, dass für Patientinnen und Patienten die Kontrolle über die
Daten voll erhalten bleibe. Andreas Guggenberger (FPÖ/W) sprach von
einem wichtigen Schritt, dem die FPÖ daher auch zustimmen werde.

Staatssekretärin Königsberger-Ludwig: Brauchen bessere Datenlage
für Verbesserungen im Gesundheitssystem

Königsberger-Ludwig betonte, die beschlossenen Maßnahmen seien
nicht nur technischer Natur, sondern hätten das Ziel, das
Gesundheitssystem zukunftsfit zu machen und das solidarische
öffentliche Gesundheitssystem zu stärken. Dazu brauche man die
Nutzung der Fortschritte in der Digitalisierung. Gerade im
Datenbereich brauche man Verbesserungen, um das Gesundheitswesen
besser steuern und planen zu können. In der Diagnosecodierung hinke
Österreich gegenüber anderen europäischen Staaten nach. Diese sei
intensiv mit den Ärztinnen und Ärzten diskutiert worden, um sie
möglichst benutzerfreundlich zu machen. Die Staatssekretärin sah
darin einen wichtigen Baustein, um den Regionen gezielt die benötigte
Gesundheitsversorgung bieten zu können. Erstmals würden auch
Wahlärztinnen und Wahlärzte einbezogen, damit sei ein wichtiger
Fortschritt gelungen. Dem Datenschutz sei in vollem Umfang Rechnung
getragen worden.

Die längere Speicherung von ELGA-Daten sei sinnvoll, das helfe
vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen, deren Diagnose- und
Behandlungsverläufe besser nachvollziehbar gemacht würden. ELGA sei,
bei allen Schwierigkeiten, ein gutes Beispiel für die digitale
Nutzung von Gesundheitsdaten. (Fortsetzung Bundesrat) sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
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