Wien (PK) – Mit dem Bundesrat nahm die Umsetzung der „Network and
Information
Security Directive“ der EU (NIS-2) auch ihre letzte parlamentarische
Hürde. Die Richtlinie soll generell die Cyber- und
Informationssicherheit von systemrelevanten Unternehmen und
Institutionen unionsweit regeln und enthält Bestimmungen, wie sich
diese auf potenzielle Cyberattacken vorzubereiten bzw. mit erfolgten
Cybercrime-Vorfällen umzugehen haben. Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ,
NEOS und Grünen konnte die notwendige Zweidrittelmehrheit für das
Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) samt
flankierenden Änderungen im Telekommunikations- und im
Gesundheitstelematikgesetz nun auch in der Länderkammer gesichert
werden.

Grünes Licht gab es auch für den elektronischen Eltern-Kind-Pass,
dessen Umsetzung anstatt wie ursprünglich geplant Anfang 2026 nun auf
den 1. Oktober 2026 verschoben wurde. Einig zeigten sich alle im
Bundesrat vertretenen Fraktionen beim Thema der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit im Rettungswesen. Nach dem Vorbild der bereits
bestehenden Abkommen in diesem Bereich – mit der Tschechischen
Republik, der Slowakei und Ungarn – sollen mit allen noch
verbleibenden Anrainerstaaten bilaterale Staatsverträge abgeschlossen
werden, so das Ersuchen an die Bundesregierung in einem Fünf-Parteien
-Antrag.

Hitzige Debatte zur NIS-2-Umsetzung

Das NISG 2026 stellt den zweiten Anlauf für die Umsetzung der NIS
-2-Richtlinie dar. Dessen Vorgängerversion, das NISG 2024, scheiterte
noch im Vorjahr an der Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Das NISG
2026 orientiert sich weitestgehend an der Version von 2024, sieht
jedoch Adaptierungen etwa bei den Berichtspflichten, den
Übergangsfristen und der institutionellen Ausgestaltung der
Cybersicherheitsbehörde vor. Diese Adaptierungen hob Staatssekretär
Jörg Leichtfried auch im Bundesratsplenum hervor. Er betonte zudem
die „komplexe und anspruchsvolle“ Bedrohungslage im digitalen
Bereich, die die vorgesehenen Maßnahmen notwendig machten.

„Zeitdruck ersetzt keine Qualität“, verwies Werner Gradwohl (
FPÖ/St) auf die im Oktober 2024 versäumte Frist für die Umsetzung der
Richtlinie und das anhängige Vertragsverletzungsverfahren gegen
Österreich. Mit rund 4.000 direkt betroffenen Betrieben und
Einrichtungen und noch weiteren über die Lieferketten indirekt
betroffenen Unternehmen stelle das NISG 2026 einen „massiven Eingriff
in die Wirtschafts- und Verwaltungsstruktur Österreichs“ dar.
Trotzdem gebe es keine nachvollziehbare Gesamtkostenabschätzung,
kritisierte Gradwohl. Zudem bedeuteten die vorgesehenen Sanktionen
von bis zu 10 Mio. Ꞓ bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes eine
„existenzielle Bedrohung“ für die betroffenen Unternehmen. Unter
dieser Strafandrohung müssten sie eine „Flut an technischen,
organisatorischen und operativen Maßnahmen“ umsetzen, sagte Sandra
Jäckel (FPÖ/V). Sie fragte, wie diese Vorgaben sowie die Einrichtung
einer neuen Behörde zu den angekündigten Deregulierungsbemühungen der
Bundesregierung passten. Im geplanten Bundesamt für Cybersicherheit
sollen laut Jäckel 172 Planstellen bis zum Jahr 2029 geschaffen
werden, während etwa bei den Bereitschaftseinheiten der Polizei
gespart werde. SPÖ und NEOS, die 2024 noch gegen die Umsetzung der
Richtlinie gestimmt hätten, würden diese jetzt nur deshalb
befürworten, weil es „ein paar Regierungssessel“ für sie gegeben
habe, so Jäckel.

Cybersicherheit sei keine Frage der „Parteifarbe“, sondern eine
„Überlebensfrage für die kritische Infrastruktur“, wandte sich
Christoph Stillebacher (ÖVP/T) gegen die Freiheitlichen. Das NISG
stelle „kein Zwangskorsett, sondern eine Schutzweste für den
Wirtschaftsstandort Österreich“ dar. Man setze europäisches Recht
„mit Augenmaß“ um und handle nach dem Grundsatz „Beraten statt
Strafen“, so Stillebacher. Die Kosten seien aufgrund der „äußerst
volatilen Lage“ schwer abzuschätzen, erklärte Harald Himmer (ÖVP/W).
Das Gesetz soll vor allem auch dazu dienen, kleinen und mittleren
Unternehmen mehr Möglichkeiten zu geben, sich gegen Cyberangriffe zu
wehren.

Cybercrime sei nämlich „allgegenwärtig“, betonte Dominik
Reisinger (SPÖ/O). Es sei daher notwendig gewesen, die gesetzlichen
Rahmenbedingungen „nachzuschärfen“. Der FPÖ gab Reisinger zu
bedenken, welche Kosten ein möglicher Ausfall kritischer
Infrastruktur verursachen würde. Seine Partei habe der Umsetzung der
Richtlinie diesmal zugestimmt, da im Vergleich zur Version von 2024
etwa bei der parlamentarischen Kontrolle, den Berichtspflichten oder
dem Datenschutz nachgebessert worden sei.

Zudem seien zentrale Kritikpunkte – insbesondere aus der
Wirtschaft – in das NISG 2026 eingearbeitet worden, um unnötige
Belastungen zu vermeiden, ergänzte Julia Deutsch (NEOS/W). Auch die
geplante Cybersicherheitsbehörde sei nun selbstständiger angelegt und
Weisungen des Innenministers an diese müssten schriftlich
dokumentiert und veröffentlicht werden.

Auch Elisabeth Kittl von den Wiener Grünen hielt das NISG 2026
für „begrüßenswert“, da es in einer digital vernetzten Welt auch
Schutz auf digitaler Ebene brauche. Die sei auch für den
Wirtschaftsstandort zuträglich. Als „heikel“ sah Kittl, dass das
Innenressort nun für die Schließung von Cybersicherheitslücken
verantwortlich sei und gleichzeitig ein Interesse daran habe, diese
für die Anwendung der Gefährder-Überwachung offen zu halten. Sie
hätte sich zusätzliche unabhängige Beiräte bzw. Kommissionen zur
Kontrolle gewünscht.

Elektronischer Eltern-Kind-Pass: Debatte zwischen Praktikabilität
und Symbolpolitik

Der bis Ende 2023 als Mutter-Kind-Pass bezeichnete Eltern-Kind-
Pass (EKP) soll grundsätzlich die Früherkennung von gesundheitlichen
und psychosozialen Risikofaktoren von Müttern und deren Kindern
ermöglichen. Die nun von der Regierung vorgelegte Novelle sieht vor,
dass ab dem 1. Oktober 2026 alle neu festgestellten Schwangerschaften
ausschließlich in elektronischer Form dokumentiert werden. Außerdem
sollen erstmals ab 1. März 2027 die Daten zu den Kindern, die ab
diesem Tag geboren werden, elektronisch gespeichert werden. Das seit
2014 unveränderte Untersuchungsprogramm, das laut Regierungsvorlage
jährlich rund 425.000 Kinder sowie 82.000 Schwangere und Neugeborene
erfasst, soll weiterentwickelt und unter anderem durch eine
zusätzliche Hebammenberatung vor der Geburt ergänzt werden, durch
einen zusätzlichen Ultraschall gegen Ende der Schwangerschaft,
weitere Laborleistungen sowie durch ein Gesundheitsgespräch. Bei
Letzterem soll der Schwerpunkt auf der Erhebung von psychosozialen
und sozioökonomischen Belastungen liegen. Der genaue Umfang, die Art
und der Zeitpunkt der Untersuchungen und Gespräche sollen aber erst
mittels Verordnung festgelegt werden.

Die Einführung des Mutter-Kind-Passes 1974 sei ein „Meilenstein“
der Gesundheitsversorgung gewesen, der die Mütter- und
Säuglingssterblichkeit nur 10 Jahre später bereits um 60 % reduziert
habe, erklärte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig im Plenum.
Nun sei es an der Zeit, diesen weiterzuentwickeln. Auf die
persönlichen Gesundheitsdaten am elektronischen Eltern-Kind-Pass soll
ohne Zustimmung niemand Zugriff haben, betonte Königsberger-Ludwig.
Auch die anonyme Geburt werde weiterhin möglich sein. Für die
Umsetzung würden 15,6 Mio. Ꞓ investiert und für das
Untersuchungsprogramm jährlich 100 Mio. Ꞓ.

Der analoge Eltern-Kind-Pass sei nicht nur ein Stück Papier
sondern „emotionsbehaftet“, erklärte Günter Pröller (FPÖ/O) und solle
daher als Wahlmöglichkeit weiter erhalten bleiben. Auf diese
Wahlfreiheit habe 2024 auch die SPÖ noch bestanden, wie Marlies
Steiner-Wieser (FPÖ/S) ergänzte. Sowohl Steiner-Wieser als auch
Pröller stießen sich an den „linksideologischen“ Implikationen der
Bezeichnung „Eltern-Kind-Pass“ anstatt dem ursprünglichen Begriff
„Mutter-Kind-Pass“.

Es gehe darum, den „Lebensrealitäten“ der Bürgerinnen und Bürger
Rechnung zu tragen, betonte Barbara Prügl. Sie war davon überzeugt,
dass heutige Eltern mit der Digitalisierung umgehen könnten und hob
ebenso wie Margit Göll (ÖVP/N) die Vorteile hervor, die der
elektronische Pass aus ihrer Sichte bringe.

Zudem werde mit dem elektronische EKP niemand „gezwungen digital
zu werden“, erklärte Verena Schweiger (SPÖ/W). Man brauche weder PC
noch Smartphone dafür. Die Umbenennung auf „Eltern-Kind-Pass“ solle
die Verantwortung beider Elternteile unterstreichen, hielt Schweiger
der FPÖ entgegen.

Auch Simone Jagl (Grüne/N) verwies auf die „massiven Vorteile“
des elektronischen EKP, die aus ihrer Sicht „Leben retten“ könnten.
Sie verstehe die „Sentimentalität“ gegenüber dem analogen Pass, doch
die Gesundheit von Schwangeren und Kindern sollte wichtiger sein.

Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungswesen

Die bilaterale Zusammenarbeit im Rettungswesen sei von zentraler
Bedeutung für die Sicherheit der Bevölkerung in den Grenzregionen,
betonten alle Bundesratsfraktionen in einem gemeinsamen
Entschließungsantrag . Da oft Minuten über Leben und Tod entscheiden
würden, sei es notwendig, dass das jeweils am schnellsten verfügbare
Rettungsmittel zum Einsatz komme. Bereits bestehende Staatsverträge
mit der Tschechischen Republik (2016), der Slowakei (2025) und Ungarn
(2025) hätten gezeigt, dass durch klare rechtliche Regelungen,
abgestimmte Leitstellenprozesse und bilaterale
Kooperationsvereinbarungen ein praktikables und rechtssicheres System
geschaffen werden könne. Diese Verträge würden den Patientinnen und
Patienten die bestmögliche Versorgung ermöglichen und den
Einsatzkräften umfassenden Rechtsschutz gewähren, heißt es im Antrag.

Peter Samt (FPÖ/St) zeigte sich erfreut über die eistimmige
Entschließung der Länderkammer, die deshalb so wichtig sei, weil die
Rettungsdienste auch in den Bundesländern organisiert seien. Zur
Abstimmung von technischen und medizinischen Gegebenheiten brauche es
aber nun auch weitere Staatsverträge. Die bisher etablierten
Kooperationen würden in Europa bereits hohe Anerkennung genießen,
erklärte Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O). Da es um Menschenleben gehe,
müssten diese weiter vorangetrieben werden, verwies er etwa auf
Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Deutschland. Wie entscheidend
funktionierende Kooperationsstrukturen im Rettungswesen seien,
konnten Martin Peterl (SPÖ/N) als freiwilliger Mitarbeiter des Roten
Kreuzes aus der Praxis berichten. Menschenleben dürften niemals „an
einer Staatsgrenze hängen“, betonte er ebenso wie Julia Deutsch (
NEOS/W) und Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O).

Mit der Entschließung sei man dem gemeinsamen Ziel, Menschen
rascher helfen zu können, ein Stück näher gekommen, sagte
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig. Eine funktionierende
Rettungskette sei nicht nur entscheidend über Leben und Tod sondern
auch darüber, in welcher Weise ein Mensch etwa nach einem Unfall
weiterleben könne. Ulrike Königsberger-Ludwig sagte zu, „intensiv mit
den zuständigen Ressorts“ zusammenzuarbeiten, um zeitnah weitere
Staatsverträge abschließen zu können. (Fortsetzung Bundesrat) wit

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
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