Wien (OTS) – Anlässlich des Europäischen Protesttags zur
Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen warnt Christine Steger, Anwältin für
Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, eindringlich
vor den angekündigten Sparmaßnahmen der Bundesregierung im Bereich
der Inklusion. Sie sieht darin einen Rückschritt bei der Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention, deren vollständige Umsetzung in
Österreich weiterhin aussteht.

„Gerade im Hinblick auf die Empfehlungen des UN-Fachausschusses
aus dem Jahr 2023 ist es unverständlich, dass nun Kürzungen im
Bereich der Inklusion diskutiert werden“, so Steger. Österreich sei
völkerrechtlich verpflichtet, die Inklusion von Menschen mit
Behinderungen voranzutreiben und dürfe sich nicht aus der
Verantwortung ziehen“, so Steger

Zwtl.: Berufliche Teilhabe nicht gefährden

Ein besonderer Fokus liegt auf der beruflichen Teilhabe: Dank
einer verlässlichen Finanzierung durch den Ausgleichstaxfonds konnten
in den vergangenen Jahren zahlreiche Projekte und Angebote – darunter
die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz – erfolgreich etabliert
werden. Diese Leistungen sind für viele Menschen mit Behinderungen
essenziell, um gleichberechtigt am Arbeits- und Gesellschaftsleben
teilhaben zu können.

„Wenn diese Angebote nicht langfristig gesichert werden, droht
der Verlust zahlreicher Arbeitsplätze“, warnt Steger. „Menschen mit
Behinderungen würden aus dem ersten Arbeitsmarkt gedrängt,
gleichzeitig wären auch Arbeitsplätze in der Sozialwirtschaft massiv
gefährdet – mit negativen Folgen für die gesamte Wirtschaft. „Dazu
kommt, dass aktuell in vielen Branchen dringlich Arbeitskräfte
gesucht werden. Die benötigte Unterstützung für Menschen mit
Behinderungen sicherzustellen trägt dazu bei, diesem
Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. Österreich kann in dieser
Situation schlichtweg nicht auf die von Menschen mit Behinderungen
erbrachte Arbeitsleistung verzichten “, betont Steger.

Zwtl.: Warnung vor Umschichtungen und Projektstopps

Steger lehnt Umschichtungen und Kürzungen bestehender Projekte
klar ab. Bereits angekündigte oder angelaufene Pilotprojekte wie die
Harmonisierung der Persönlichen Assistenz, inklusive Arbeitsmodelle,
die Initiative Lohn statt Taschengeld in Werkstätten sowie Maßnahmen
für gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen seien zentrale
Bausteine der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie müssten konsequent
weiterverfolgt und ausfinanziert werden.

„Es kann nicht sein, dass in einem Bereich Teilhabe eingeschränkt
wird, um in einem anderen Verbesserungen umzusetzen“, betont Steger.
„Solche Kompromisse untergraben mühsam erkämpfte Fortschritte.“

Zwtl.: Verpflichtung aus dem Regierungsprogramm

Viele der genannten Vorhaben sind auch Teil des aktuellen
Regierungsprogramms. Steger fordert die Bundesregierung auf, ihre
völkerrechtlichen Verpflichtungen ernst zu nehmen und die
Finanzierung dieser Maßnahmen uneingeschränkt sicherzustellen.

Der UN-Fachausschuss verweist zudem in seinen abschließenden
Bemerkungen anlässlich der letzten Staatenprüfung vom August 2023
wiederholt auch auf die Mitverantwortung der Länder. Viele für die
Inklusion von Menschen Behinderungen maßgeblichen Leistungen und
rechtlichen Bestimmungen fallen in deren Wirkungsbereich. Die
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine
gesamtstaatliche Verpflichtung. Diese betrifft neben dem Bund auch
alle Länder und Gemeinden.

„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine
gemeinsame Verantwortung, die der Bund mit den Bundesländern zusammen
wahrnehmen muss“, so Steger abschließend. „Jetzt ist die Zeit, klare
Zeichen für echte Gleichstellung zu setzen.“