Wien (OTS) – Nach der schrittweisen Etablierung der Fahrradpolizei im
Jahr 2023 in
allen Bundesländern wurde die Ausstattung der Polizeifahrräder
umgesetzt und abgeschlossen. Österreichweit sind 422 Polizistinnen
und Polizisten im uniformierten Fahrraddienst tätig, davon 165 in
Wien. Ihnen stehen 228 Fahrräder, darunter 62 E-Bikes, zur Verfügung.

Die Aufgaben der Fahrradpolizei entsprechen jenen des regulären
Streifendienstes, der Fokus liegt jedoch im Bereich der
Verkehrssicherheit. Im Jahr 2024 wurden durch den Fahrraddienst
12.158 Verwaltungsanzeigen erstattet und 13.213 Organmandate
ausgestellt. Die Zahl der tödlichen Unfälle ist im Vergleich zum Jahr
2023 zwar gesunken, bleibt trotz intensiver Kontrolltätigkeit aber
hoch: Im Vorjahr kamen 32 Radfahrerinnen und Radfahrer ums Leben,
davon 20 mit einem E-Bike. Bei den E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern
wurden sieben Todesopfer verzeichnet, bei den Fußgängerinnen und
Fußgängern 47.

Sicherheitsmaßnahmen für mehr Rücksicht im Verkehr

Die Ausrüstung der Fahrradpolizei wird laufend modernisiert und
erweitert. Seit April 2023 steht funktionelle Einsatzbekleidung für
alle Jahreszeiten zur Verfügung und alle Einsatzfahrräder können mit
Blaulicht ausgestattet werden. Die Grundausbildung erfolgt durch den
Fahrraddienst in Wien, die Fortbildung in den jeweiligen
Bundesländern.

„Die Verkehrssicherheit der Menschen in unserem Land muss
umfassend gewährleistet sein, egal ob sie zu Fuß, auf zwei oder auf
vier Rädern unterwegs sind. Die Fahrradpolizei stellt einen
wesentlichen Eckpfeiler für die Sicherheit im Straßenverkehr dar“,
betonte Innenminister Gerhard Karner.

Ziel der Maßnahmen ist es, mittels regelmäßiger Kontrollen und
Schwerpunkteinsätze durch den Streifendienst und die Fahrradpolizei
in verkehrsberuhigten Zonen, Fußgängerzonen, auf Radwegen und in
Begegnungszonen das Sicherheitsgefühl zu stärken, Unfälle zu
reduzieren und ein respektvolles Miteinander im Straßenverkehr zu
fördern. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Schutz schwächerer
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.