Steiermark/Graz (OTS) – Neues Durchgriffsrecht, teure „Notfallpläne“,
vereinfachte Verfahren
für Quartiere und ein Gummiparagraph für die „besonderen Bedürfnisse
von trans- und intergeschlechtlichen Personen“: Entwurf des
Innenministeriums zu neuer Art. 15a B-VG Grundversorgungsvereinbarung
wird auf Landesebene von freiheitlichen Regierungsmitgliedern
entschieden abgelehnt; Forderung nach Ausnahme vom Migrationspakt für
Österreich!

Aufgrund des verheerenden EU-Asyl- und Migrationspakts sowie der
Aufnahme-Richtlinie aus dem Jahr 2024 sind umfassende Änderungen in
der Art. 15a Grundversorgungsvereinbarung sowie in den darauf
basierenden Grundversorgungsgesetzen der Bundesländer notwendig. Das
Innenministerium hat in den letzten Wochen einen unausgereiften
Entwurf der 15a Vereinbarung vorgelegt, der weder politisch
abgestimmt noch mit den Ländern vorbesprochen wurde. Dadurch soll
diese Neufassung den Bundesländern angesichts einer
Umsetzungsnotwendigkeit bis Juni 2026 geradezu aufgezwungen werden.
Nachdem ÖVP-Innenminister Gerhard Karner jegliche Gesprächs- und
Kompromissbereitschaft vermissen ließ, haben sich die in den
Bundesländern für das Asylwesen zuständigen freiheitlichen
Regierungsmitglieder Hannes Amesbauer (Steiermark), Martin Antauer (
Niederösterreich), Wolfgang Fürweger (Salzburg) sowie die in
Oberösterreich ebenfalls regierende FPÖ mit Klubobmann Thomas Dim
zusammengeschlossen, um gemeinsam gegen diese an ein Ultimatum
grenzende Vorgehensweise aufzutreten.

So sieht der Entwurf vor, dass der Bund vor der Errichtung oder
Schließung von Betreuungseinrichtungen kein Einvernehmen mit den
Ländern mehr herzustellen hätte. Damit würde das bewährte föderale
Prinzip außer Kraft gesetzt. Noch schlimmer: Ein neues
Durchgriffsrecht soll eingeführt werden – jenes Instrument, das
bereits in den Asylchaos-Jahren 2015 und 2016 zur Errichtung von
Containerdörfern und Großquartieren geführt hat. Zwar ist von
außergewöhnlichen „Krisensituationen“ die Rede, doch die
Definitionsmacht darüber liegt ausschließlich beim Bund. Aufgrund der
Aufnahme-Richtlinie sind des Weiteren „Notfallpläne“ vorgesehen,
durch welche die Bundesländer Kapazitäten vorzuhalten haben. Wie groß
diese Kapazitäten sind, ist völlig unklar. Zudem dürften die
Mehrkosten einmal mehr auf die Länder abgewälzt werden. Die bereits
angeführte schwammige Begrifflichkeit von „Krisensituationen“ soll
darüber hinaus zur Anwendung von landesgesetzlich geregelten,
vereinfachten Verfahren führen, um die Nutzung von Grundstücksflächen
zur Unterbringung zu ermöglichen. Einen absoluten Gummiparagraphen
will man für „trans- und intergeschlechtliche Personen“ einführen, so
sollen deren besonderen Bedürfnisse in der Grundversorgung gesondert
berücksichtigt werden. Nachdem in zahlreichen Asylverfahren bereits
Massenübertritte zum Christentum zu beobachten waren, ist auch hier
einmal mehr ein Einfallstor für massiven Missbrauch zu sehen. Sollte
zudem die medial kolportierte Ausnahme für Polen vom Migrationspakt
tatsächlich schlagend werden, so liegt es an der Bundesregierung,
diese Ausnahme für Österreich ebenfalls zu erreichen.

Steiermark – Landesrat Hannes Amesbauer:

„Unter diesen Voraussetzungen ist für uns eine Zustimmung zur
neuen Art. 15a Grundversorgungsvereinbarung nahezu ausgeschlossen.
Der Bund und die zuständigen Organe der Bundes-ÖVP sind
verantwortlich, dass derartige Vorgaben auf EU-Ebene überhaupt erst
beschlossen werden konnten, insofern stehen auch sie in der
Verantwortung, in der konkreten Umsetzung den Bundesländern so weit
wie möglich entgegenzukommen. Im steirischen Regierungsprogramm ist
nicht umsonst die Neuverhandlung der 15a Vereinbarung mit dem Bund
angeführt. Notfalls können wir auch ohne 15a Vereinbarung ein
steirisches Grundversorgungsgesetz beschließen und für die Steiermark
eine Obergrenze festlegen. Diese wäre allerdings deutlich niedriger
als die Anzahl der derzeit grundversorgten Personen,“ stellt der
steirische FPÖ-Landesrat für Asyl Hannes Amesbauer entschlossen klar
und kündigt ein gemeinsames Schreiben an ÖVP-Innenminister Karner an,
um Gespräche auf politischer Ebene einzufordern, die bislang nicht
stattfanden.

Niederösterreich – Landesrat Martin Antauer:

Der vorliegende Entwurf des Bundes für eine neue 15a-Vereinbarung
zur Grundversorgung ist ein Schlag ins Gesicht aller Bundesländer. Er
hebelt das föderale Prinzip aus, zwingt den Ländern neue
Verpflichtungen auf und öffnet Tür und Tor für Maßnahmen, die völlig
an der Lebensrealität der Gemeinden vorbeigehen.

Es kann nicht sein, dass der Bund im Alleingang über neue
Quartiere entscheidet, ohne Einvernehmen mit den Ländern
herzustellen. Genau das hat in der Asylkrise 2015 zu chaotischen
Zuständen geführt – und genau diesen Weg will man offenbar wieder
beschreiten. Wir lassen uns kein Durchgriffsrecht mehr aufzwingen und
lehnen auch die Verpflichtung zu teuren, unklaren „Notfallplänen“ ab,
deren Kosten am Ende bei den Ländern hängenbleiben.

Wenn der Bund Krisensituationen nach eigenem Ermessen definieren
kann, ist das kein Krisenmanagement, sondern ein Freibrief zur
politischen Willkür. Völlig inakzeptabel ist auch der Versuch, mit
schwammigen Formulierungen und ideologisch gefärbten
Zusatzbestimmungen eine Debatte zu führen, die mit der eigentlichen
Aufgabe der Grundversorgung nichts zu tun hat. Unser Ziel bleibt
klar:

Die Länder dürfen nicht weiterhin die Leidtragenden einer völlig
verfehlten Asyl- und Migrationspolitik von EU und Bund sein. Wir
werden nicht zulassen, dass Fehlentscheidungen in Brüssel und Wien
auf dem Rücken der Länder und Gemeinden ausgetragen werden. Wer
Verantwortung trägt, muss sie auch übernehmen – und nicht die Folgen
auf jene abwälzen, die tagtäglich für Ordnung, Versorgung und
Sicherheit vor Ort sorgen. Das ist eine Frage des Respekts gegenüber
den Ländern, aber auch gegenüber den Menschen, die hier leben und
sich an Regeln halten.

Salzburg – Landesrat Wolfgang Fürweger:

„Der vorliegende Entwurf des Bundes ist in seiner gegenwärtigen
Form nicht zustimmungsfähig. Er missachtet zentrale föderale
Grundsätze, belastet die Länder finanziell und schafft rechtliche
Unklarheiten, die in der Praxis untragbar wären. Insbesondere im
sensiblen Bereich der Grundversorgung sind klare Zuständigkeiten,
Transparenz und Zusammenarbeit erforderlich – nicht einseitige
Durchgriffsrechte des Bundes.

Sollte künftig ohne Einvernehmen mit den Ländern über Quartiere,
Kapazitäten und sogenannte Krisensituationen entschieden werden,
stellt dies einen massiven Eingriff in die Landesautonomie dar. Dies
lehnen wir entschieden ab. Salzburg ist bereit, an einer
überarbeiteten Vereinbarung mitzuarbeiten – jedoch nur unter der
Voraussetzung, dass die föderale Balance gewahrt bleibt und
verbindlich verankert wird.

Die Bundesregierung muss nun auf die Länder zugehen, anstatt uns
fertige Texte vorzulegen, die mehr Fragen aufwerfen als sie
beantworten. Eine derart unausgereifte 15a-Vereinbarung ist kein
Beitrag zu Ordnung und Verantwortung, sondern würde Chaos und
Ungleichbehandlung weiter fördern. Wir fordern daher eine
grundlegende Überarbeitung, bevor an eine Zustimmung überhaupt zu
denken ist.“

Oberösterreich – Klubobmann Thomas Dim:

„Offenbar hat es Polen durch ein selbstbewusstes Auftreten in
Brüssel geschafft, den EU-Migrationspakt nicht umsetzen zu müssen.
Das muss auch das Ziel für Österreich sein – und zwar mit voller
Entschlossenheit. Denn der EU-Migrationspakt sieht vor, weitere
staatliche Kompetenzen auf die EU-Ebene zu übertragen – das lehnen
wir ab. Unser Land hat in den letzten Jahren zigfach mehr Asylanten
aufgenommen bzw. finanziert als viele andere Mitgliedsstaaten. Dass
Brüssel gleichzeitig Regelungen vorsieht, wonach künftig sogar
Sonderzuschüsse für die ‚besonderen Bedürfnisse‘ von trans- oder
intergeschlechtlichen Asylwerbern eingeführt werden sollen, zeigt
einmal mehr, welches Geistes Kind die Verantwortlichen auf EU-Ebene
sind. Wir sagen klar: Das ist völlig realitätsfremd und hat mit einer
verantwortungsvollen Politik im Sinne unserer Bürger nichts mehr zu
tun. Statt immer neue Bürokratiemonster zu schaffen, fordern wir
endlich eine Politik der Vernunft – mit einem klaren Ziel:
Nullzuwanderung in das österreichische Sozialsystem. Nur so können
wir unsere Heimat, unsere Gemeinden und unsere Bürger nachhaltig
schützen“, stellt Thomas Dim, Klubobmann der FPÖ OÖ, klar.