Wien (OTS) – Die Polizei und der Verfassungsschutz (LSE) hatten am 6.
März 2025 im
Zuge einer skandalösen Fehleinschätzung des Tatbestands der
Verhetzung einen Protest der Jüdischen österreichischen
HochschülerInnen (JöH) gegen den FPÖ-Ball abgedreht und Ermittlungen
eingeleitet, ohne die Staatsanwaltschaft zu involvieren. Die
Bezeichnung des Akademiker-Balls als “Naziball” hätte laut
Verfassungsschutz den Tatbestand der “Verhetzung” erfüllen sollen,
obwohl dieser tatsächlich zum Schutz von Minderheiten existiert und
mitnichten zum Schutz von Burschenschaftern oder ihrer “Bälle”. Aus
dem Polizeiakt geht hervor, dass die Anzeige “wegen Verhetzung” von
Akademikerball-Chef und FPÖ-Politiker Udo Guggenbichler eingebracht
wurde.

Die Ermittlungen des Verfassungsschutzes gegen jüdische
Studierende waren besonders befremdlich, da bei der
Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt der ersten polizeilichen Ladung kein
Verfahren bekannt war. Obwohl dies vollkommen unüblich ist, nahm der
Verfassungsschutz also auf eigene Faust ein Ermittlungsverfahren auf.
Zudem wurde nicht der Kungebungsanmelder und JöH-Präsident Alon Ishay
als Kundgebungsleiter zur Vernehmung geladen, sondern ein Funktionär
des Wiener KZ-Verbands, der als Teilnehmer auf der Kundgebung war.
Auch datenschutzrechtlich ist der Fall heikel: Durch die umfassenden
Identitätsfeststellungen konnten persönliche Daten jüdischer
Aktivist:innen über Guggenbichlers Akteneinsichtsrecht als
vermeintliches ‚Opfer‘ der Verhetzung in unerwünschte Hände gelangen.

Nun hat die Staatsanwaltschaft am 25. März 2025 binnen weniger
Stunden nach Eingang des Antrags auf Einstellung seitens der JöH die
Ermittlungen eingestellt.

Dass die Staatsanwaltschaft in Windeseile zu diesem Entschluss
gekommen ist, wirft besorgniserregende Fragen über die
Fehleinschätzung der Polizei-Juristen und des Verfassungsschutz auf.
Offenbar haben die Behörden auf Zuruf des rechtsextremen Politikers
Udo Guggenbichler ein Gesetz zum Schutz von Minderheiten gegen eine
jüdische Organisation missbraucht.

Alon Ishay, Präsident der Jüdischen österreichischen
HochschülerInnen (JöH), fordert Aufklärung: “ Der Akademikerball-Chef
Guggenbichler hat schamlos versucht, den Tatbestand der “Verhetzung”
gegen jüdische Studierende zu missbrauchen. Nach unserem Antrag auf
Einstellung hat die Staatsanwaltschaft diese absurden Ermittlungen
binnen Stunden eingestellt. Damit spitzt sich der Verdacht zu, dass
der Verfassungsschutz tatsächlich auf politischen Zuruf des
rechtsextremen Burschenschafters Guggenbichler agierte. Der
Verfassungsschutz sollte uns vor demokratiepolitischen Gefährdern
schützen, verhält sich jedoch wie die private Truppe des FPÖ-
Guggenbichlers. Wir fordern eine umfassende Aufklärung dieser
skandalösen Vorgänge. ”

Der juristische Vertreter der Jüdischen österreichischen
HochschülerInnen (JöH), Mag. Bini Guttmann, hält fest: “ Die
Staatsanwaltschaft hat das Verfahren offenbar noch am selben Tag, an
dem sie zum ersten Mal davon erfuhr, eingestellt. Das bestätigt, dass
der Verfassungsschutz hier womöglich wissentlich rechtswidrig gegen
jüdische Aktivist:innen vorgegangen ist. Offenbar wurde versucht, auf
Zuruf von FPÖ-Politiker Guggenbichler politischen Druck auszuüben.
Dafür wurde der Tatbestand der Verhetzung nach § 283 StGB
missbraucht, das vulnerable Minderheiten vor Hassrede schützen soll,
nicht politische Veranstaltungen vor kritischem Protest. Das ist
nicht nur ein Skandal, sondern ein alarmierender Angriff auf
demokratische Grundrechte. Wir werden jedenfalls sämtliche
rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um aufzuklären, wie es zu
diesem Missbrauch staatlicher Macht kommen konnte und wer dafür
politisch Verantwortung trägt. Unsere Demokratie darf nicht zur
Spielwiese für rechte politische Interessen werden. ”