Steiermark/Graz (OTS) – Eine Wende gibt es im Fall einer
vermeintlichen
Familienzusammenführung in der Steiermark. Die „Kronen Zeitung“ hatte
darüber berichtet. Erste Meldungen lauteten, dass ein Flüchtling aus
dem Großraum Graz für seine Frau einen Aufenthaltstitel bekommen
hatte, obwohl die Grazer Fremdenpolizei vor einer „Scheinehe“ gewarnt
hatte. Der Mann soll die Frau vor der Hochzeit nur einmal in einem
Video-Telefonat gesehen haben.
Der steirische FPÖ-Landesparteiobmann und Landeshauptmann Mario
Kunasek hatte nach Bekanntwerden des Falles eine sofortige Prüfung
der Causa veranlasst. Wie sich jetzt herausstellte, ist der Mann aus
Afghanistan lediglich subsidiär Schutzberechtigter und nicht
Asylberechtigter. Somit besteht kein Anspruch auf eine
Familienzusammenführung. Das Land Steiermark leitete umgehend die
Information an die zuständige Botschaft in Islamabad weiter, dass für
die Frau – ebenfalls aus Afghanistan – kein österreichisches Visum
auszustellen ist, da eben kein Rechtsanspruch auf
Familienzusammenführung besteht.
„Ich erwarte mir, dass dieser Fall vollständig aufgeklärt wird.
Es sind die Umstände zu klären, wie es zu diesem Missstand kommen
konnte. Asylmissbrauch muss mit allen zu Gebote stehenden Mitteln
abgewehrt werden. Die Behörden sind aufgefordert, genauestens
hinzusehen und strenge Maßstäbe anzulegen“, sagt Landeshauptmann
Mario Kunasek .
Darüber hinaus muss geprüft werden, ob es weitere solcher Fälle
gibt.