Linz (OTS) – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat erneut eine
schallende Ohrfeige
für die ÖVP-Raumordnungspolitik in Oberösterreich ausgeteilt. In
seinem aktuellen Erkenntnis hat das Höchstgericht die Baubewilligung
für das umstrittene Luxus-Campingprojekt in Hinterstoder aufgehoben.
Bereits im Vorjahr hatte der VfGH die raumordnungsrechtliche Widmung
für dieses Projekt für gesetzwidrig erklärt. Trotzdem wurde das
Projekt munter weiter vorangetrieben – eine ungeheuerliche
Vorgehensweise.
Kaineder: „Fehlgeleiteter Tourismus zerstört die schönsten
Flecken Oberösterreichs – die ÖVP wird’s schon richten“
„Es ist ein Trauerspiel, das hier vor unseren Augen abläuft.
Trotz höchstgerichtlicher Entscheidung und fehlender Widmung wurde in
Hinterstoder munter weitergebaut – im rechtsfreien Raum, ohne
Rücksicht auf Anrainer, Natur oder die langfristigen Konsequenzen.
Die ÖVP vor Ort und im Land mühten sich nach Kräften, den Bau im
Nachhinein zu legalisieren. Was aber nicht gelungen ist, wie jetzt
höchstgerichtlich mit Erkenntnis beschieden“, kritisiert Umwelt- und
Klima-Landesrat Stefan Kaineder scharf.
Der Fall Hinterstoder steht beispielhaft für ein strukturelles
Versagen der Raumordnung in Oberösterreich: Ein Luxustourismusprojekt
wurde ohne gültige Widmung weitergebaut, die Aufsichtsbehörde schaute
weg, und jetzt hat sogar der Verfassungsgerichtshof eingegriffen, und
schiebt dem Bauvorhaben endgültig einen Riegel vor. Schon als die
raumordnungsrechtliche Widmung aufgehoben wurde, forderte Kaineder
einen sofortigen Baustopp, bis die Rechtssicherheit hergestellt
werden konnte. Doch stattdessen wurde munter weitergebaut. Nun droht
der Abriss.
Kaineder: „Wie konnte dieses Projekt trotz aufgehobener Widmung
weiter vorangetrieben werden?“
Als für Tourismus und Raumordnung zuständiger Landesrat ist
Markus Achleitner direkt verantwortlich. „Die Verfehlungen in der
oberösterreichischen Raumordnung unter Schwarzblau häufen sich immer
weiter und deuten auf ein Systemversagen hin. Wir haben es jetzt zu
tun mit einer Neubauruine ohne rechtskräftigem Baubescheid, auf einer
Fläche, die keine Widmung hat. Das ist ein Supergau. Ich erwarte mir
vom zuständigen Landesrat eine sofortige Erklärung, warum trotz
aufgehobener Widmung und jetzt auch gekippter Baubewilligung der Bau
weiterging.
Kaineder: „Jetzt braucht es einen sofortigen Baustopp und eine
lückenlose Aufklärung!“
Die Gemeinde ist nun gefordert, eine unverzügliche Bausperre zu
verhängen und sicherzustellen, dass die Baumaßnahmen umgehend
eingestellt werden. „Jetzt gilt es, die Interessen der Natur und
Umwelt in den Vordergrund zu stellen. Interessensabwägungen dürfen
Umweltbelange nicht ausblenden. Der Verfassungsgerichtshof hat
eindeutig aufgezeigt, dass andere Interessen als jene des Tourismus
nicht einmal berücksichtigt wurden – ein völliges Versagen der
Aufsichtsbehörde!“, so Kaineder.
„Ich bin erschüttert über das Vorgehen der Gemeinde und
insbesondere des Bürgermeisters in dieser ganzen Causa. Immer wieder
wurden hinter verschlossenen Türen Entscheidungen getroffen, die
Öffentlichkeit wurde bewusst ausgeschlossen, und die ÖVP sowie FPÖ
Hinterstoder haben ihre Hinterzimmer-Deals vorangetrieben. Nur durch
den jahrelangen Einsatz vom Hause Herzog von Württemberg und den Gang
durch alle Instanzen konnte dieses rechtswidrige Projekt nun gestoppt
werden. Dieses Urteil ist ein wichtiger Sieg für die Natur, die
Rechtsstaatlichkeit und eine transparente Raumordnungspolitik, die
nicht den Interessen weniger, sondern dem Gemeinwohl zu dienen hat“,
so die Grüne Fraktionssprecherin Karin Zörrer-Zeiner, die
federführend seit Beginn der Causa für Aufklärung gesorgt hat.