Wien (OTS) – Am 10. Oktober vereinbarten der ÖEHV und der Kurier vor
Gericht die
vom ÖEHV erhobene Klage gegen die Tageszeitung mittels
Veröffentlichung einer gemeinsamen Erklärung beizulegen. Dieser Deal
ist nun geplatzt, da der Kurier binnen der vorbehaltenen Frist zu
keinem Entgegenkommen bereit war.

Der ÖEHV wäre seinerseits zu einem großzügigen Kompromiss bereit
gewesen und hätte dafür sogar Ꞓ 1.500.- an Anwaltskosten der
Gegenseite übernommen. Man hat maximales Commitment gezeigt, das vom
Kurier zurückgewiesen wird.

Dem nun bevorstehenden Gerichtsverfahren sieht der ÖEHV gelassen
entgegen, zumal der inkriminierte Artikel eindeutige
Falschdarstellungen und Werturteile ohne Faktenbasis beinhaltet hat.

Zwtl.: Was war passiert?

Im Frühjahr 2025 reichte der ÖEHV Klage gegen den KURIER ein
aufgrund teils unrichtiger und teils irreführend unvollständigen
Tatsachenbehauptungen in dem Artikel „Frostige Zukunft im Eishockey“,
erschienen in der Ausgabe vom 1. April 2025.

Für 10. Oktober wurde der Gerichtstermin angesetzt. Vor Gericht
verständigte man sich darauf, die Streitigkeiten beizulegen, wenn man
innerhalb von drei Wochen eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht.
Dafür war man Seitens des ÖEHV auch bereit, Anwaltskosten der
Gegenseite in Höhe von Ꞓ 1.500.- zu übernehmen.

Seitens des Kuriers war man trotz Bemühungen des ÖEHV nicht
bereit, die Vereinbarung einzuhalten und eine gemeinsame Erklärung
aufzusetzen.

In weiterer Folge wird die Causa nun vor Gericht verhandelt.