Wien (OTS) – Die Sozialversicherung hat sich mit den Betreiberinnen
und Betreibern
der Kinder- und Jugendreha-Einrichtungen auf eine Weiterentwicklung
des Angebots verständigt. Damit ist eine verbindlich festgeschriebene
Verbesserung der Qualität, eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der
Angebotsstruktur sowie eine langfristige Finanzierung gesichert.
Ziel der Einigung ist es, die Kinder- und Jugendrehabilitation
nachhaltig zu stärken und konsequent an den tatsächlichen
Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen auszurichten.
Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Qualitätsverbesserung der
Versorgung. Die medizinischen Leistungsprofile werden modernisiert:
kleinere Gruppengrößen, mehr Therapiezeit, verbesserte medizinische
Betreuung sowie eine gezielte Stärkung der sozialen Arbeit. Ergänzend
wird ein eigenes, verbindliches Paket für Pädagogik und
Freizeitbetreuung eingeführt. „Gerade in der Kinder- und
Jugendrehabilitation ist es entscheidend, Qualität klar zu definieren
und verbindlich abzusichern“, betont Peter McDonald, Vorsitzender der
Konferenz der Sozialversicherungsträger. „Mit den vereinbarten
Maßnahmen schaffen wir transparente Standards, die eine hochwertige
Versorgung nachhaltig gewährleisten.“
Gleichzeitig wird die Angebotsstruktur gezielt an die Bedarfslage
der Kinder und Jugendlichen angepasst. Der veränderte
Versorgungsbedarf – insbesondere im Bereich Mental Health – wird
stärker berücksichtigt. Psychische Erkrankungen und psychosoziale
Belastungen erfordern strukturierte, multiprofessionelle
Rehabilitationsangebote, die medizinische, therapeutische und soziale
Leistungen eng miteinander verbinden. „Kinder und Jugendliche mit
schweren Erkrankungen brauchen nicht nur medizinische Versorgung,
sondern auch Schutz, Zuwendung und verlässliche Begleitung“,
unterstreicht Claudia Neumayer-Stickler, stellvertretende Vorsitzende
der Konferenz der Sozialversicherungsträger. „Mit kleineren Gruppen,
mehr Therapiezeit und einer gestärkten psychosozialen Betreuung
setzen wir ein klares Zeichen dafür, dass gerade die besonders
Schutzbedürftigen im Gesundheitssystem im Mittelpunkt stehen.“
Aufgrund der erfolgreichen Verhandlungen zwischen dem Dachverband
und den Betreibern kann die Finanzierung der Kinder- und
Jugendrehabilitation in Österreich langfristig gesichert werden. Auf
Basis des Rehabilitationsplan 2025 wird die Weiterentwicklung der
Kinder- und Jugendrehabilitation vorangetrieben. Gesetzt wird auf
klare Qualitätsstandards, transparente Planung und eine
wirtschaftlich tragfähige Finanzierung.
Mit dieser Weiterentwicklung wird die Kinder- und
Jugendrehabilitation in Österreich qualitativ gestärkt,
bedarfsgerecht ausgerichtet und finanziell abgesichert – zum Wohl
jener Kinder und Jugendlichen, die auf eine hochwertige und
verlässliche Rehabilitation angewiesen sind.