Wien (OTS) – „Ich freue mich über das richtungsweisende Urteil für
Menschen mit
Assistenzhunden. Das Mitführen von Assistenzhunden darf kein Grund
sein, um Menschen den Zutritt zu einem Hotel oder einem Restaurant zu
verweigern. Denn das ist diskriminierend“ , freut sich Lisa
Schrammel, Juristin des Klagsverbands, über das Urteil. Mit
Unterstützung des Klagsverbands wehrte sich Frau Huber [Name von
Redaktion geändert] vor Gericht, nachdem ihr eine Hotelbuchung
aufgrund ihres Assistenzhundes verweigert wurde. Der Assistenzhund
der Klägerin gleicht Mobilitätseinschränkungen aus, indem er Türen
öffnet oder Gegenstände aufhebt. Die Abweisung des Hotels empfand sie
als demütigend, weil dadurch ihre gesellschaftliche Teilhabe
eingeschränkt werde. Das Gericht sprach der Klägerin einen
Schadenersatz von 800 Euro zu. Das Urteil ist rechtskräftig.

„Leider ist das kein Einzelfall“, berichtet Gloria Petrovics,
Vorsitzende des Vereins Freunde der Assistenzhunde Europas aus der
Praxis. „Diskriminierungen von Menschen mit Assistenzhunden passieren
am laufenden Band.“ Betroffen seien laut Petrovics und dem
Veterinärmediziner Karl Weissenbacher vom Messerli Forschungsinstitut
österreichweit rund 560 Personen, die auf Assistenzhunde angewiesen
sind. Der Verein Freunde der Assistenzhunde Europas hat den Fall beim
Klagsverband eingebracht und das Gerichtsverfahren unterstützt.
Petrovics betont: „Assistenzhunde sind keine Haustiere, sondern
Hilfsmittel, wie Blindenstöcke oder Rollstühle, die ihren Halter*
innen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.“

„Ich bin froh, den mühsamen Gerichtsweg gegangen zu sein“, sagt
die Klägerin, die sich nach einer gescheiterten Schlichtung an den
Klagsverband und den Verein Freunde der Assistenzhunde Europas
wandte. „Ich hoffe, das Urteil verbessert den Zugang zur
Gesundheitsversorgung und zu Freizeitangeboten für alle Menschen mit
Behinderungen in Begleitung ihrer unverzichtbaren Assistenzhunde. Es
ist wichtig, sich gegen Diskriminierung zu wehren, um allen Menschen
eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu
ermöglichen“ , sagt Frau Huber.

Die Juristin Schrammel hat die Klägerin für den Klagsverband vor
Gericht vertreten und verweist auf das Bundes-
Behindertengleichstellungsgesetz: „Menschen mit Behinderungen dürfen
beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen nicht diskriminiert
werden. Das schließt das Mitführen von Assistenzhunden mit ein. Mit
dem Urteil wurde erstmals gerichtlich festgestellt, dass
Assistenzhunde ihre Halter*innen in Hotels überallhin dorthin
begleiten dürfen, wo auch Hotelgäste Zutritt haben.“