Wien (PK) – Mit breiter Mehrheit gab der Bundesrat heute grünes Licht
für das von
der Regierung vorgelegte Kopftuchverbot in Schulen für Mädchen bis 14
Jahre. Neben den Regierungsfraktionen stimmten auch die
Freiheitlichen für die Gesetzesnovelle. Diese geht der FPÖ allerdings
nicht weit genug. Sie brachten daher im Zuge der Debatte einen
Entschließungsantrag ein, mit dem sie ein Kopftuchverbot sowie ein
Verbot „einer Verschleierung“ in öffentlichen Pflichtschulen für das
„gesamte schulische Personal, insbesondere Lehrerinnen“, forderten.
Der Antrag blieb jedoch in der Minderheit. Das gleiche gilt für einen
weiteren Antrag, in dem sich die FPÖ für einen „9-Punkte-
Maßnahmenkatalog für eine gewaltfreie Schule“ in den Bereichen
Prävention, Konflikt-Resilienz und Deeskalation ausspricht. Keine
Zustimmung zur Gesetzesnovelle gab es von den Grünen. Sie orten eine
Diskriminierung von muslimischen Kindern und einen Verstoß gegen die
UN-Kinderrechtskonvention.
Einhellig befürwortet hat die Länderkammer zudem die von der
Bundesregierung vorgelegten Klarstellungen bei Kündigungsfristen für
Arbeiterinnen und Arbeiter.
Ebenfalls fraktionsübergreifende Zustimmung gab es für eine
Regierungsvorlage, die eine Anpassung der Vereinbarung zwischen dem
Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des
Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel vorsieht.
Am Ende der Sitzung wurden zur Unterstützung des im ersten
Halbjahr 2026 amtierenden Bundesratspräsidenten Markus Stotter (ÖVP/T
), Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/V) und Daniel Schmid (SPÖ/T) als
Vizepräsidenten einstimmig gewählt. Als Ersatzmitglied für die
Parlamentarische Versammlung des Europarats wurde Bundesrätin Claudia
Arpa (SPÖ/K) gewählt.
Schulrechtsnovelle: Kopftuchverbot, Suspendierungsbegleitung und
verpflichtende Perspektivengespräche
Mit der auch in der Länderkammer mehrheitlich angenommenen
Schulrechtsnovelle wird ein Kopftuchverbot an Schulen gesetzlich
verankert. Zum „Schutz der kindgerechten Entwicklungs- und
Entfaltungsfreiheit“ wird es demnach Schülerinnen bis zu ihrem 14.
Geburtstag untersagt, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, das „das
Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“. In Kraft treten sollen
die Bestimmungen mit 1. September 2026, wobei ab Februar eine
Aufklärungsphase starten soll. Die Gesetzesnovelle sieht außerdem die
Einführung einer Suspendierungsbegleitung für vom Unterricht
ausgeschlossene Schülerinnen und Schüler vor. Verpflichtende
Perspektivengespräche sollen zudem künftig dazu beitragen,
Schulabbrüche zu verhindern.
Das Gesetzespaket mache Schulen sicherer und trage zu einem
gewaltfreien Klassenzimmer bei, betonte Bildungsminister Christoph
Wiederkehr. So werde das Kopftuchverbot zu mehr Freiheit und
Entfaltungsmöglichkeiten für junge Mädchen führen. Zur
verpflichtenden Suspendierungsbegleitung hielt der Minister fest,
dass pädagogische und psychosoziale Betreuung wichtig sei, damit
Betroffene wieder zurück in die Klassengemeinschaft finden würden.
Zudem würden durch Perspektivengespräche Schulabbrechern künftig
nicht mehr ohne dem Aufzeigen von Perspektiven aus den Schulen
entlassen werden.
Das Kopftuchverbot verstoße gegen die Gleichbehandlung von
Religionen, sei eine Diskriminierung von muslimischen Kindern und
verstoße gegen die UN-Kinderrechtskonvention, argumentierte Elisabeth
Kittl (Grüne/W) die Ablehnung ihrer Fraktion. Anstatt dessen brauche
es „Räume für Aufklärung“ und die Unterstützung für Mädchen, um „aus
Abhängigkeiten herauszukommen“.
Das sah Bernhard Ruf (ÖVP/O) anders. Die Novelle sei „ein
wichtiger Schritt“ für mehr Chancengerechtigkeit, Sicherheit sowie
zur Gleichstellung und individuellen Entfaltung an den heimischen
Schulen. Für Margit Göll (ÖVP/N) ist das Kopftuchverbot „Schutz vor
Druck, Zwang sowie Rollenbildern, die nicht in unser Land passen“.
Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W) begrüßte das begleitende Monitoring
des Suspendierungsmechanismus. Ziel müsse es sein, die Schulen zu
stärken, damit mehr Kinder im Bildungssystem bleiben können. Das
Kopftuchverbot bezeichnete Gruber-Pruner als „schwierige
Abwägungsfrage“. Die Debatte um religiöse Symbole dürfe nicht auf dem
Rücken junger Mädchen ausgetragen werden.
Für Irene Partl (FPÖ/T) ist das Kopftuchverbot eine „längst
überfällige Maßnahme und langjährige Forderung der FPÖ“. Es gebe zwar
Zustimmung seitens ihrer Fraktion zu der nun vorliegenden
„halbherzigen Lösung“, die FPÖ-Mandatarin plädierte aber für ein
Kopftuchverbot, dass Lehrerinnen und anderes Schulpersonal
miteinschließt. Klemens Kofler (FPÖ/N) zeigte sich verwundert, dass
die Regierungsfraktionen keine Lösung im Verfassungsrang gesucht
hätten und forderte weitere Maßnahmen für gewaltfreie Schulen.
Hintergedanke beim Kopftuchverbot sei der Schutz unmündiger
Mädchen gewesen, erklärte Julia Deutsch (NEOS/W). Ziel sei ein
verfassungskonformes Gesetz, es obliege nun dem
Verfassungsgerichtshof dies zu entscheiden. Zudem schaffe man mit der
verpflichtenden Suspendierungsbegleitung und den
Perspektivengesprächen erstmals bundesweit verpflichtende Standards,
so Deutsch.
Klarstellungen bei Kündigungsfristen für Arbeiterinnen und
Arbeiter
Im Jahr 2021 sind die Kündigungsfristen von Arbeiterinnen und
Arbeitern an jene der Angestellten angeglichen worden. Für Branchen,
in denen Saisonbetriebe überwiegen, können per Kollektivvertrag
jedoch abweichende Regelungen festgelegt werden. In der Praxis kam es
allerdings des Öfteren zu Auslegungsproblemen, welche Branchen unter
diese Ausnahmebestimmung fallen und ob für deren Inanspruchnahme neue
Vereinbarungen zwischen den jeweiligen Sozialpartnern notwendig sind.
Eine von der Regierung vorgelegte Gesetzesnovelle legt nun fest,
dass ausschließlich Branchen von den im ABGB verankerten allgemeinen
Kündigungsfristen ausgenommen sind, für die zwischen dem 1. Jänner
2018 und dem 30. Juni 2025 entsprechende kollektivvertragliche
Regelungen vereinbart wurden. Ältere kollektivvertragliche
Vereinbarungen werden damit automatisch hinfällig. Gleichzeitig
entfällt die Vorgabe, dass es sich um Saisonbranchen handeln muss.
Neu ist außerdem, dass per Kollektivvertrag festgelegte
Kündigungsfristen eine Woche (in der Land- und Forstwirtschaft zwei
Wochen) nicht unterschreiten dürfen. Durch die Umsetzung der EU-
Mindestlohnrichtlinie wird zudem ein besserer Kündigungsschutz für
Beschäftigte verankert, die sich gegen eine Bezahlung unter dem
Kollektivvertrag zur Wehr setzen.
Nach vielen Jahren Rechtsunsicherheit bei Kündigungsfristen,
werde nun Rechtssicherheit geschaffen, betonte Bundesrat Sandro Beer
(SPÖ/W). Gleichzeitig werde bei der Umsetzung der EU-
Mindestlohnrichtlinie eine letzte Lücke geschlossen. Auch Ernest
Schwindsackl (ÖVP/St) erwartet sich von der Gesetzesnovelle mehr
Rechtssicherheit und Transparenz sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf
Arbeitnehmerseite. Von einer „dringend notwendigen Gesetzesreparatur“
sprach Marlies Steiner-Wieser (FPÖ/S).
Nach Ansicht von Sozialministerin Korinna Schumann handelt es
sich um ein wichtiges Paket, das eine Besserstellung von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bringt. Für das Sozialministerium
war es ihr zufolge ein arbeitsreiches Jahr: Rund 70 Gesetze bzw.
Gesetzesnovellen seien auf den Weg gebracht worden.
Anpassung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Nationalpark
Neusiedler See-Seewinkel
Eine von allen Mandatarinnen und Mandataren befürwortete
Regierungsvorlage sieht die Anpassung der Vereinbarung zwischen dem
Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des
Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel vor. So kommt es neben der
Anpassung der Nationalparkflächen an den aktuellen Stand und der
Neustrukturierung von Gremien und Organen des Nationalparks auch zur
Umsetzung von Empfehlungen des Rechnungshofs. Zudem wird eine klare
Regelung über die Finanzierung der Nationalparkgesellschaft
festgeschrieben und diese an die gängige Praxis der österreichischen
Nationalpark-GmbHs angepasst.
Die sechs österreichischen Nationalparks seien von Natur aus sehr
vielfältig, hätten aber den Schutz wertvoller Ökosysteme gemeinsam,
betonte Silvester Gfrerer (ÖVP/S). Bei der Anpassung der Bund-Länder-
Vereinbarung gehe es um die Themen Flächenerweiterung, Finanzierung
sowie die Vereinfachung der Gremien der Nationalparkverwaltung. Dem
schloss sich Thomas Schmid (SPÖ/B) an, der von mehr Transparenz und
Verlässlichkeit „zur langfristigen Absicherung eines einzigartigen
Lebensraums“ sprach. Thomas Karacsony (FPÖ/B) bezeichnete den
Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel als „Naturjuwel von
internationalem Rang und regionaler Bedeutung“. Nun passe man die
Strukturen „an die heutige Zeit“ an. Für Claudia Hauschildt-
Buschberger (Grüne/O) zeigt „das Best-Practice-Beispiel“ Nationalpark
Neusiedler See-Seewinkel, dass Naturschutz und landwirtschaftliche
Nutzung kein Widerspruch ist.
Mit der Anpassung der Bund-Länder-Vereinbarung schaffe man den
Rechtsrahmen für eine gute Weiterentwicklung des Nationalparks,
unterstrich Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. Dies geschehe
in Übereinstimmung mit dem burgenländischen Nationalparkgesetz. (
Schluss Bundesrat) med/gs
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.