Wien (OTS) – Vor 80 Jahren nahmen die Schrecken des Zweiten
Weltkriegs ein Ende.
Im Gedenkjahr 2025 erinnert das gesetzlich für die Kriegs- und
Opfergräberfürsorge zuständige Innenministerium anlässlich von
Allerheiligen und Allerseelen an die Opfer der Weltkriege.
„Kriegsgräber sind Orte der Trauer, der Erinnerung und der
Mahnung“, betonte Innenminister Gerhard Karner. „Das Innenministerium
ist für den Erhalt und die Pflege der Gräber des Ersten und Zweiten
Weltkriegs zuständig. Ich danke daher allen, die sich für die
Erinnerung an die Opfer der Kriege einsetzen, sowie auch jenen
Organisationen wie dem Schwarzen Kreuz oder dem Österreichischen
Kameradschaftsbund, die mit viel ehrenamtlichem Engagement bei der
Pflege der Gräber und Denkmäler tätig sind“.
Erhaltung der Kriegs- und Opfergräberanlagen
Das Bundesministerium für Inneres ist unter anderem aufgrund des
Friedensvertrags von St. Germain von 1919 und des Staatsvertrags von
1955 für die dauernde und würdige Erhaltung der Kriegs- und
Opfergräberanlagen aller Nationen und Konfessionen auf
österreichischem Bundesgebiet zuständig – für das Andenken aller, die
in den Weltkriegen als Soldaten, als Kriegsgefangene oder
Zivilinternierte, als Zwangsarbeiter oder Häftlinge in
Konzentrationslagern starben.
Österreichweit werden über 800 solcher Anlagen erhalten. Erst im
Jänner 2025 wurde der größte deutsche Soldatenfriedhof des Zweiten
Weltkriegs am Wiener Zentralfriedhof von der Bundesrepublik
Deutschland an die Republik Österreich und somit in die Obhut des
Innenministeriums übergeben.