Wien (OTS) – „Wir können mit digitalen Lösungen effektiv Ärzte und
das
Gesundheitssystem entlasten. Mit der E-Berechtigung wird das
Smartphone zum E-Card-Reader, der Versicherte kann seinem Arzt remote
Zugriff gewähren und der Arzt kann mit seinem Smartphone die E-Card
seines Patienten einlesen“, sagt Peter Lehner, Obmann der SVS. Die E-
Berechtigung steht ab sofort auf der svsGO-App zur Verfügung. „Wir
müssen die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um das
strapazierte Gesundheitssystem in eine sichere Zukunft zu führen. Wir
schaffen das Angebot, unsere Versicherten und Stakeholder müssen es
nutzen“, führt Lehner aus.

„Sobald der Arzt mit seinem Smartphone die E-Card seines
Patienten einliest, erhält er einen gesicherten Zugriff. Dies muss
nicht in der Praxis erfolgen, sondern kann ortsunabhängig zum
Beispiel bei der Visite oder im Pflegeheim durchgeführt werden. SVS-
Versicherte können mit ihrer E-Card, der svsGO-App und der E-
Berechtigungs-Funktion ihrem Arzt einen virtuellen Zugriff
ermöglichen. Das bedeutet, sie müssen nicht jedes Mal in die
Ordination kommen. Dies schafft die Voraussetzung für Telemedizin“,
erläutert Lehner. Basis für diese Funktionen sind die NFC-fähigen E-
Cards und Smartphones. Der Arzt muss innerhalb von 24 Stunden die E-
Berechtigung bestätigen. Danach ist er wie beim E-Card-Stecken 90
Tage freigeschaltet.

Die svsGO-App wurde im September 2020 gestartet und bereits über
350.000 Mal heruntergeladen. Im Jahr 2024 wurden über 206.000
Vergütungen und knapp 20.000 Bewilligungen abgewickelt. Seit April
2025 kann nun die E-Berechtigung über svsGO erfolgen. Lehner betont,
dass die Lösung „einfach, sicher und transparent“ sei. „Der
Versicherte kann jederzeit in ELGA nachsehen, ob und wann der Zugriff
stattgefunden hat. Diese Transparenz schafft Sicherheit“, so der SVS-
Obmann. Die Datenübermittlung erfolgt mit einer End-to-End-
Verschlüsselung und entspricht dem Stand der Technik. Die
Authentizität wird im E-Card-Rechenzentrum überprüft. Der App-User
hat keinen Zugriff auf die Daten. Daher ist die ID Austria bei dieser
Anwendung nicht notwendig.