Wien/Goisern (OTS) – Wie letzte Woche berichtet wurde, hat VW durch
Zahlung an Kläger die
Entscheidung des EuGH verhindert. Von einer Irreführung der Justiz
war die Rede: VW habe alle Fälle, die vor Höchstgerichten anhängig
waren, durch Zahlung der geforderten Beträge plus Zinsen „daschlogn“
und damit eine Klärung europarechtlicher Grundsatzfragen verhindert.

Daraufhin mussten die Klägeranwälte ihre hunderten Verfahren
allesamt fortsetzen lassen. Wie Rechtsanwalt Benedikt Wallner
berichtet, hat das LG Feldkirch prompt reagiert und in einem
Verfahren seiner Kanzlei damit begonnen, die Causen selbst dem EuGH
vorzulegen.

Der Beschluss vom 22.12.2025 im O-Ton: “Durch ihr Anerkenntnis in
den genannten Verfahren verhinderte die beklagte Partei (Volkswagen
AG) eine Klärung der Frage, ob das Gesamtemissionskontrollsystem beim
Dieselmotor EA288 als verbotene Abschalteinrichtung zu qualifizieren
ist, oder ob jeglicher diesbezügliche Einbau im Motor schon als
verbotene Abschalteinrichtung zu betrachten ist, ob es auf die
Einhaltung der in der EU-Verordnung und ihren
Durchführungsverordnungen genannten „Grenzwerte“ im NEFZ oder im
Realbetrieb ankomme sowie inwieweit allenfalls ein Thermofenster bei
Dieselmotoren der EURO 6 Klasse als Stand der Technik zu betrachten
ist. Daher ist dieses Gericht berechtigt, diese Frage zur Klärung
selbst dem EuGH gem. Art 267 AEUV vorzulegen.”

Damit werde der Plan, eine EuGH-Entscheidung zu verhindern,
vorläufig nicht aufgehen, resümiert Wallner, der es für keine schlaue
Idee hält, den Eindruck zu erwecken, dass man die Justiz in ihrer
Arbeit behindern will.