St. Pölten (OTS) – Der Niederösterreichische Arbeitnehmerinnen- und
Arbeitnehmerbund (
NÖAAB) begrüßt die Fortführung und Weiterentwicklung der NÖ
Pendlerhilfe ab 2026. Die Anpassung der Förderkriterien sowie die
Anhebung der Einkommensgrenzen sorgen dafür, dass noch mehr
arbeitende Menschen in Niederösterreich unterstützt werden.
„Pendlerinnen und Pendler leisten Tag für Tag einen wichtigen
Beitrag für unser Land. Viele stehen früh auf, fahren bei jedem
Wetter in die Arbeit und halten damit unsere Betriebe und unsere
Regionen am Laufen. Diese Menschen verdienen Anerkennung und
Unterstützung – und genau dafür setzen wir uns als NÖAAB ein.“,
betont NÖAAB-Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister.
„Gerade in einem großen Flächenbundesland wie Niederösterreich
brauchen die Menschen Verlässlichkeit. Für viele ist das Auto ein
notwendiges Verkehrsmittel, um zur Arbeit zu kommen. Gleichzeitig
unterstützen wir jene, die den öffentlichen Verkehr nutzen und damit
einen Beitrag für unsere Umwelt leisten. Mit der Pendlerhilfe wird
beides berücksichtigt – das ist fair und das ist richtig.“
„Wir bleiben weiterhin dran und setzen uns dafür ein, dass jene,
die täglich arbeiten gehen und Verantwortung tragen, auch in Zukunft
bestmöglich unterstützt werden. Die Fortführung der Pendlerhilfe ist
ein weiterer Schritt in die richtige Richtung“, so Teschl-Hofmeister
weiter.
Die Anpassungen betreffen vor allem die Einkommensgrenzen:
Künftig können Einpersonenhaushalte mit einem Einkommen von bis
zu 2.200 Euro die Unterstützung erhalten. Für Alleinerziehende sowie
Paare ohne Kinder gilt ein Grenzwert von 3.960 Euro. Bei Familien mit
einem Kind liegt die Schwelle bei 4.840 Euro – und für jedes weitere
Kind erhöht sich dieser Betrag um 880 Euro.
Ein besonderer Schwerpunkt wird weiterhin auf klimafreundliche
Mobilität gelegt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine
persönliche Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel besitzen,
profitieren zusätzlich von einem ÖKO-Bonus in Höhe von 20 Prozent zur
errechneten Pendlerhilfe.
Die Antragstellung erfolgt wie gewohnt digital und ist jeweils
vom 1. März bis 31. Oktober des Folgejahres möglich. Weitere
Informationen und das Online-Formular stehen unter
www.noel.gv.at/pendlerhilfe zur Verfügung.