Wien (OTS) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt seit
Mai 2023 eine
Sammelaktion in Zusammenhang mit intransparenten Kostenklauseln bei
kapitalbildenden Lebensversicherungen. Nach Rechtsansicht des VKI
sind verrechnete Kosten, die nicht wirksam vereinbart wurden,
zurückzuerstatten. Aktuell werden aussichtsreiche Gespräche mit der
Versicherungsbranche zu einer möglichen außergerichtlichen Lösung für
die Teilnehmer:innen der Sammelaktion geführt. Sollte keine Einigung
erzielt werden, prüft der VKI eine gerichtliche Durchsetzung. Eine
Anmeldung zur Sammelaktion ist noch bis 31.12.2025 auf der Website
des VKI www.vki.at/lebensversicherungen-reminder möglich.

Die Verrechnung von Kosten bei kapitalbildenden
Lebensversicherungsverträgen bedarf einer Vereinbarung. Eine solche
Vereinbarung muss die Kostenbelastung für Kund:innen ausreichend klar
und transparent darstellen. Nach Ansicht des VKI ist dies bei vielen
Verträgen, die vor dem 01.01.2007 geschlossen wurden, unzureichend
erfolgt. Die Versicherungswirtschaft vertritt hingegen die
Rechtsansicht, dass Lebensversicherungsverträgen zwingende Regelungen
nach versicherungsmathemathischen Grundsätzen zu Grunde liegen, die
bei der Verrechnung von Kosten zur Anwendung kommen.

Der VKI und die Versicherungswirtschaft befinden sich derzeit in
aussichtsreichen Gesprächen für eine außergerichtliche Lösung der
Kostenthematik. Sollte es im Rahmen der Gespräche wider Erwarten zu
keiner Einigung kommen, wird der VKI eine gerichtliche Durchsetzung
prüfen. Die Sammelaktion für betroffene Konsument:innen startete
bereits 2023. Eine Anmeldung zur Sammelaktion ist noch bis zum 31.
Dezember 2025 auf der Website des VKI unter
www.vki.at/lebensversicherungen-reminder möglich.

SERVICE: Alle Informationen zur VKI-Sammelaktion zu
Lebensversicherungen sind auf www.vki.at/lebensversicherungen-
reminder abrufbar.