Wien (OTS) – Eine Wahlkarte für die Wiener Gemeinderats- und
Bezirksvertretungswahlen 2025 kann noch schriftlich bis Mittwoch, 23.
April 2025 (z. B. online über wien.gv.at/wahlen), oder persönlich bis
Freitag, 25. April 2025, 12 Uhr, im zuständigen Wahlreferat des
Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden. Mit der Wahlkarte ist
es möglich, in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal oder per
Briefwahl die Stimme abzugeben.
Bei persönlicher Beantragung oder Abholung der Wahlkarte im
zuständigen Wahlreferat besteht auf Wunsch die Möglichkeit, direkt
vor Ort per Briefwahl die Stimme abzugeben. Für die Stimmabgabe
stehen vor Ort abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.
Schriftlich beantragte Wahlkarten werden den Wahlberechtigten an
die gewünschte Zustelladresse grundsätzlich per Einschreiben
zugesendet. Ausgenommen von der eingeschriebenen Zusendung sind nur
Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (z. B. ID
Austria). Bei diesen Anträgen kann die wahlberechtigte Person
auswählen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben
versendet werden soll. Achtung: Wird eine Wahlkarte nach dem 22.
April 2025 beantragt, ist die rechtzeitige postalische Zustellung
nicht in jedem Fall möglich. Es wird daher empfohlen, die Wahlkarte
in diesem Fall persönlich im Wahlreferat abzuholen.
Wer am Wahltag das Zuhause nicht verlassen kann, hat immer noch
die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl zu wählen oder
kurzfristig den Besuch einer mobilen Wahlkommission anzufordern.
Voraussetzung dafür ist, dass eine Wahlkarte bis spätestens Freitag,
25. April 2025, 12 Uhr, beantragt wird. Eine schriftlich beantragte
Wahlkarte kann bis zu diesem Zeitpunkt auch von einer
bevollmächtigten Person abgeholt werden.
Zwtl.: Ob Briefwahl zu Hause oder im Wahlreferat: Unterschrift nicht
vergessen!
Sofort nach Erhalt der Wahlkarte kann per Briefwahl gewählt
werden. Wichtig: Die Unterschrift auf der Wahlkarte im dafür
vorgesehenen Feld ist unbedingt erforderlich. Mit dieser Unterschrift
wird bestätigt, dass die/der amtliche/n Stimmzettel selbst,
unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde/n.
Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens
am Wahltag, dem 27. April 2025, 17 Uhr, bei der zuständigen
Bezirkswahlbehörde einlangen (portofrei per Post, per Bot*in oder
durch persönliche Abgabe). Die benützte Briefwahlkarte kann auch am
Wahltag in jedem Wiener Wahllokal und bei jeder Wiener
Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.
Zwtl.: Wählen im Wahllokal: Achten Sie auf die Adresse des
zuständigen Wahllokals
Am Wahltag sind alle Wiener Wahllokale von 7 Uhr bis 17 Uhr
geöffnet. Die Adresse des zuständigen Wahllokals findet man in der
„Amtliche Wahlinformation“. Sie wurde an alle wahlberechtigten Wiener
*innen bereits per Post zugesendet. Die Suche nach dem zuständigen
Wahllokal ist auch im Internet unter www.wien.gv.at/wahlen möglich.
Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte, zur Briefwahl,
über die Beantragung einer mobilen Wahlkommission sowie alle weiteren
Informationen zur Wien-Wahl 2025 sind online unter wien.gv.at/wahlen
abrufbar. Darüber hinaus steht das Stadtservice unter der
Telefonnummer 01/4000-4001 gerne für Auskünfte zur Verfügung.