Wien (OTS) – Wiens Veranstaltungsgesetz wurde novelliert und wurde
heute
Donnerstag im Wiener Landtag beschlossen.
„Im Mittelpunkt der Novelle steht der Schutzgedanke – an oberster
Stelle der Schutz der Besucher*innen vor Belästigung“, betont der
zuständige Stadtrat Jürgen Czernohorszky. „Darüber hinaus geht es
gerade bei großen Veranstaltungen um den Schutz der Umwelt und wir
möchten auch historische Veranstaltungsstätten in Wien bewahren und
schützen.“
„Wien ist die die Stadt der Frauen. Entsprechend muss es zu
jederzeit für alle Wienerinnen möglich sein, unbeschwert eine Party
oder ein Konzert genießen zu können. Wenn dem nicht so ist, müssen
Konsequenzen folgen. Dieses Paket setzt neue Maßstäbe für mehr Schutz
vor sexuellen Übergriffen im Veranstaltungsbereich. Klare Abläufe und
fixe Zuständigkeiten sind ab jetzt Voraussetzungen, um Gästen
sicheres feiern garantieren zu können.“ so Vizebürgermeisterin und
Frauenstadträtin Kathrin Gaál.
„Mit der Novelle des Veranstaltungsgesetzes stärken wir das
Wiener Gewaltschutznetz mit einem weiteren wichtigen Baustein und
untermauern die Haltung der Stadt Wien: Gewalt darf hier keinen Platz
haben! Die Wiener*innen können zukünftig safer feiern – denn es ist
ihre Stadt und auch ihre Nacht“, so Marina Hanke ,
Landtagsabgeordnete und SP-Frauensprecherin.
Zwtl.: Awarenesskonzept und Rettungskette
Konkret müssen in Clubs und bei Konzerten die Veranstalter*innen
in Zukunft ab 300 Besucher*innen ein Awarenesskonzept vorlegen, wenn
bestimmte Rahmenbedingungen wie Tanzfläche oder Stehplätze vor der
Bühne, Alkoholausschank und ein Ende nach 21 Uhr gegeben sind. Das
Konzept muss zum Beispiel eine genau festgelegte Rettungskette sowie
Maßnahmen, wie sie ausgelöst wird, enthalten. Außerdem sind, je nach
Besucher*innenanzahl gestaffelt, Awarenessbeauftragte zu bestellen.
Bei Veranstaltungen mit 5.000 Besucher*innen oder mehr müssen
Awarenessmaßnahmen in das Sicherheitskonzept einfließen. Auch die
Veranstaltungsstätten müssen sicherer gemacht werden – beispielsweise
durch ausreichende Beleuchtung bei WC-Anlagen in Freibereichen oder
von schwer einsehbaren Bereichen (z.B. Gebüschgruppen).
Zwtl.: Schwerpunkt auch auf Umweltthemen
Neu ist auch, dass bei Veranstaltungen mit mehr als 2.000
Besucher*innen ein „Umwelt- und Abfallkonzept“ erstellt werden muss.
Dabei geht es unter anderem um Anreize für die Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel oder eines Fahrrads für die An- und Abreise, die
Reduzierung des Energieverbrauchs, ein schonender Umgang mit Wasser,
die Verwendung von ökologischen Materialien und der Schutz von Bodens
und Vegetation bei Freiluftveranstaltungen.
Zwtl.: Schutz von bestehenden Veranstaltungsstätten
Eine Lösung gibt es auch für traditionsreiche Wiener
Veranstaltungsorte mit einem Fassungsraum von mehr als 1.000 Besucher
*innen: Veranstaltungsstätten, die älter als 30 Jahre sind und
bedeutenden historischen, kulturellen, wirtschaftlichen oder
touristischen Wert haben, dürfen auch dann weiter wie bisher
betrieben werden, wenn Wohnbebauung „heranrückt“ – sofern es nicht zu
einer Gesundheitsgefährdung kommt.
Während der Sommerzeit vor Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen
Feiertagen gibt es eine Erleichterung für Freiluftveranstaltungen. An
diesen Tagen darf ab jetzt eine Stunde länger bis 23 Uhr mit erhöhten
Lärmschutzgrenzen Musik gemacht werden.