Wien (OTS) – Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt den
heutigen Beschluss
des Zivilrechtlichen Indexierungs-Anpassungsgesetzes (ZIAG) im
Ministerrat ausdrücklich: Gemeinsam mit dem kürzlich beschlossenen
5.Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) bringt das
ZIAG dringend benötigte Rechtssicherheit in einer komplexen Materie.
„Es ist in intensiven Verhandlungen gelungen, ein Gesetzespaket
zu schnüren, das ausgewogen ist und die unterschiedlichen
Lebensrealitäten berücksichtigt. Damit wird nicht nur eine
langjährige rechtliche Unsicherheit beendet, sondern es gibt damit
einen stabilen Rahmen für künftige Vertragsgestaltungen“, betont WKÖ-
Generalsekretär Jochen Danninger.
Das ZIAG schließt eine durch die Judikatur des Obersten
Gerichtshofs (OGH) entstandene Lücke im Bereich der Wertsicherung und
bringt klare Regeln für die Indexierung von Entgelten in
Dauerschuldverhältnissen. Die WKÖ hatte sich im
Begutachtungsverfahren aktiv eingebracht – diese Anregungen wurden im
Gesetzgebungsprozess berücksichtigt und tragen so zur
Praxistauglichkeit des Gesetzes bei.
So wurde im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) der
Sachverhalt der „gröblichen Benachteiligung“ klargestellt (im neu
geschaffenen § 879a). Danninger: „Diese Bestimmung schafft
Transparenz und Fairness bei Massenverträgen und trägt damit deutlich
zur Rechtssicherheit bei.“ Die WKÖ bewertet zudem besonders positiv,
dass der Gesetzgeber die jüngste OGH-Judikatur in Bezug auf
Wertsicherungsklauseln bekräftigt und Unklarheiten im
Konsumentenschutzgesetz (§ 6 Abs. 2 Z 4 KSchG) ausgeräumt hat.
Hintergrund der Gesetzesinitiative waren zwei Entscheidungen des
Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2023, die ex ante nicht
vorhersehbare Vorgaben dazu machten, wie Wertsicherungsklauseln in
Wohnungsmietverträgen formuliert sein müssen. Dies hatte für
erhebliche Unsicherheiten in der Immobilien-Branche, aber auch weit
darüber hinaus für Branchen wie Telekom, Banken, Versicherungen oder
Freizeitbetriebe, ausgelöst.
„Das Gesetz hat wichtige Signalwirkung: Es schafft
Rechtssicherheit, schützt die Vertragspartner:innen und stärkt den
Wirtschaftsstandort Österreich für die Zukunft“, so Danninger
abschließend. (PWK451/HSP)