St. Pölten (OTS) – Im Bezirk Zwettl wurde am Samstag ein Wolf erlegt,
nachdem sich ein
solcher wiederholt bewohnten Gebäuden innerhalb des Ortsgebiets
genähert hat. Schon in den Tagen und Wochen vor der Entnahme kam es
untertags zu Sichtungen und Annäherungen in unmittelbarer Nähe von
Häusern. Trotz Vertreibungen erfolgten weitere Annäherungen an
bewohnte Gebäude. Die Entnahme des Wolfes wurde dem Land
Niederösterreich innerhalb der vorgesehenen Frist gemeldet, eine
Begutachtung durch Sachverständige des Landes erfolgte umgehend.
LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf hält dazu fest: „Wenn sich
Problemwölfe bei uns Siedlungen nähern und damit die Sicherheit der
Menschen bedrohen, dann dürfen sie natürlich vertrieben und erlegt
werden. Denn die Niederösterreichische Wolfsverordnung dient der
Sicherheit von Menschen und Nutz- und Haustieren vor Wolfsangriffen.“
Die NÖ Wolfsverordnung wurde im Herbst des Vorjahrs einstimmig von
ÖVP, FPÖ und SPÖ in der Landesregierung beschlossen, gemäß der nun
Voraussetzungen für einen Abschuss erfüllt waren.