Am 10. November 2025 wurde die österreichische Öffentlichkeit erneut auf die schleppende Bearbeitung des Volksbegehrens „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ aufmerksam gemacht. Seit über einem halben Jahr liegt die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Volksbegehrens beim Bundesverwaltungsgericht ohne Ents
Am 10. November 2025 wurde die österreichische Öffentlichkeit erneut auf die schleppende Bearbeitung des Volksbegehrens „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ aufmerksam gemacht. Seit über einem halben Jahr liegt die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Volksbegehrens beim Bundesverwaltungsgericht ohne Entscheidung. Diese Verzögerung hat nicht nur die Initiatoren, darunter Tierschutz Austria und der Verein gegen Tierfabriken (VGT), sondern auch viele Unterstützer verärgert. Die Initiatoren haben nun einen Fristsetzungsantrag eingereicht, um den Prozess zu beschleunigen.
Ein Volksbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie, das es Bürgern ermöglicht, Gesetzesvorschläge direkt in den politischen Diskurs einzubringen. In diesem Fall betrifft es die Jagdgesetze in Österreich, die derzeit in jedem Bundesland unterschiedlich sind. Die Initiatoren des Volksbegehrens fordern ein einheitliches, bundesweites Jagdgesetz, das den Wildtierschutz, den Erhalt der Natur und die Artenvielfalt in den Mittelpunkt stellt. Die derzeitigen Regelungen sind oft widersprüchlich und nicht mehr zeitgemäß.
Die Jagdgesetze in Österreich haben eine lange Geschichte, die bis ins Mittelalter zurückreicht. Ursprünglich waren Jagdrechte dem Adel vorbehalten, doch mit der Zeit wurden sie demokratisiert. Im 20. Jahrhundert entstanden dann die ersten Landesjagdgesetze, die bis heute bestehen. Diese Gesetze sind jedoch nicht einheitlich, was zu Problemen führt, insbesondere in Bezug auf den Schutz bedrohter Arten und die nachhaltige Nutzung der Jagdressourcen.
In Deutschland gibt es ebenfalls föderale Regelungen, jedoch ist das Bundesjagdgesetz eine übergeordnete Norm, die in allen Bundesländern gilt. In der Schweiz hingegen sind die Jagdgesetze kantonal geregelt, aber es gibt ein eidgenössisches Jagdgesetz, das als Rahmen dient. Österreich könnte von diesen Modellen lernen, um ein effektiveres und einheitlicheres Jagdgesetz zu etablieren.
Die Verzögerung bei der Bearbeitung des Volksbegehrens hat konkrete Auswirkungen auf die Bürger und die Natur. Ohne ein einheitliches Gesetz sind die Wildtiere nicht ausreichend geschützt, und die Bürger haben keine Möglichkeit, ihre Stimme in dieser wichtigen Angelegenheit zu Gehör zu bringen. Ein bundeseinheitliches Gesetz könnte nicht nur den Tierschutz verbessern, sondern auch den Bürgern eine stärkere Mitsprache ermöglichen.
Das Volksbegehren hat bereits über 21.000 Unterstützungserklärungen erhalten, was fast das Dreifache der erforderlichen Mindestanzahl ist. Dies zeigt das große Interesse der Bevölkerung an einem einheitlichen Jagdgesetz. Die gesetzliche Entscheidungsfrist von sechs Monaten endete am 10. September 2025, ohne dass das Gericht ein Urteil gefällt hat. Diese Verzögerung wird von vielen als Verstoß gegen das Gebot der Verfahrensbeschleunigung gesehen.
Dr. Alexander Pflaum, Rechtsanwalt und aktiver Ökojäger, ist überzeugt, dass das Volksbegehren rechtskonform ist und zugelassen werden muss. Er sieht die Verzögerung als gefährliches Signal für die Demokratie und den Rechtsstaat. In Zukunft könnte ein erfolgreiches Volksbegehren den Weg für weitere bürgernahe Gesetzesinitiativen ebnen und die demokratische Mitbestimmung in Österreich stärken.
Die Verzögerung des Volksbegehrens „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ ist ein kritisches Thema, das die demokratischen Prozesse in Österreich auf die Probe stellt. Die Bürger sind aufgerufen, sich weiterhin zu engagieren und ihre Unterstützung zu zeigen. Auf der Website www.wildtierisch-wichtig.at können sich Interessierte vorregistrieren und über den Fortschritt des Volksbegehrens informieren. Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden rasch handeln und die demokratischen Rechte der Bürger respektieren.