Ein dramatischer Vorfall in Wien wirft Fragen zur praktischen Umsetzung des Sterbeverfügungsgesetzes auf. Eine Frau, die sich zum assistierten Suizid entschloss, wurde in ihren letzten Momenten von unerwarteten Reanimationsversuchen gestört.

Letzte Stunden: Polizei und Sanitäter im Einsatz

In einem aufwühlenden Szenario fand sich eine Frau, die bereits ein tödliches Medikament eingenommen hatte, plötzlich von Polizeibeamten umgeben. Trotz der Vorlage ihrer Sterbeverfügung durch einen anwesenden Mann, entschied sich die Polizei, Wiederbelebungsmaßnahmen einzuleiten. Ihre Begründung: Die Pflicht zur Rettung von Leben.

Rechtslage unklar: Sterbeverfügungsgesetz im Fokus

Der Einsatz der Polizei stieß auf Kritik, da die Beamten offenbar nicht über die Details des Sterbeverfügungsgesetzes informiert waren. Kurz darauf trafen Rettungssanitäter und ein Notarzt ein, die die Reanimationsversuche fortsetzten, obwohl der Begleiter der Frau weiterhin auf die Sterbeverfügung hinwies.

Volksanwalt Bernhard Achitz äußerte sich zu dem Vorfall und betonte die Notwendigkeit klarer Regelungen. „Was sie brauchen, sind klare Regelungen und Informationen zum Thema Sterbeverfügungsgesetz und assistierter Suizid. Rechtliche Widersprüche sollten beseitigt werden, damit Einsatzkräfte die Sterbeverfügungen respektieren dürfen.“

Laut dem Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz sind Rettungsdienste verpflichtet, bei unmittelbarer Lebensgefahr sofortige notärztliche Hilfe zu leisten. Diese Pflicht kollidierte in diesem Fall mit der rechtlich abgesicherten Entscheidung der Frau, ihr Leben zu beenden.

Der Vorfall zeigt eindringlich, wie dringlich die Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den assistierten Suizid ist. Weitere Details und Analysen sind im Parlamentsbericht der Volksanwaltschaft nachzulesen.

Die Volksanwaltschaft steht für weitere Informationen unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 zur Verfügung.