In einem historischen Schritt hat der Justizausschuss des österreichischen Parlaments einstimmig für ein Gesetz gestimmt, das die Eheschließung von Personen unter 18 Jahren verbietet. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Wandel in der österreichischen Rechtsprechung und zielt darauf ab, Kinder- und Zwangsehen effektiv zu bekämpfen.

Die Hintergründe des neuen Gesetzes

Die Gesetzesinitiative, die von Justizministerin Anna Sporrer vorangetrieben wurde, sieht vor, dass die bisherige Ausnahme vom Eheverbot unter 18 Jahren, die ab 16 Jahren mit gerichtlicher Genehmigung möglich war, gestrichen wird. Dies bedeutet, dass das Mindestalter für eine Eheschließung nun einheitlich auf 18 Jahre festgelegt wird. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Minderjährige unter gesellschaftlichen oder familiären Druck in eine Ehe gezwungen werden.

Warum ein Verbot von Verwandtenehen?

Ein weiterer entscheidender Aspekt der Gesetzesänderung ist die Ausweitung des Verbots der Eheschließung und der Begründung eingetragener Partnerschaften auf Verwandte bis zum vierten Grad der Seitenlinie. Dies umfasst beispielsweise Ehen zwischen Cousins und Cousinen oder zwischen Neffen und Nichten mit Onkeln oder Tanten. Die Regelung gilt auch für Adoptivverwandtschaften. Der Hintergrund dieser Erweiterung ist medizinischer Natur: Es besteht die Sorge um genetische Defekte, die bei solchen Ehen vermehrt auftreten können.

Einheitliche Unterstützung im Parlament

Die Entscheidung des Justizausschusses fiel einstimmig, was die breite politische Unterstützung für das Gesetz unterstreicht. Vertreter aller Parteien betonten die Wichtigkeit des Kinderschutzes und die Notwendigkeit, gesellschaftliche und kulturelle Zwänge zu durchbrechen, die junge Menschen in eine Ehe drängen könnten.

Die Rolle der Grünen

Die Grünen haben maßgeblich zur Diskussion beigetragen, indem sie ein eigenes Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz vorgeschlagen haben, das ebenfalls ein Verbot der Eheschließung unter 18 Jahren und zwischen Verwandten vorsieht. Sie argumentieren, dass solche Maßnahmen notwendig sind, um Kinder vor Zwangsehen zu schützen und deren Rechte zu stärken.

Vergleich mit anderen Ländern

Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass Österreich mit dieser Gesetzesänderung einem Trend folgt, der in vielen europäischen Ländern bereits umgesetzt wurde. In Deutschland beispielsweise wurde das Mindestalter für Eheschließungen 2017 auf 18 Jahre angehoben, ohne Ausnahmen. Auch in den skandinavischen Ländern gelten ähnliche Regelungen, die den Kinderschutz in den Vordergrund stellen.

Was bedeutet das für die Bürger?

Für die Bürger bedeutet das neue Gesetz vor allem Schutz und Sicherheit für junge Menschen. Eltern und Familien müssen sich nun intensiver mit den Rechten und dem Wohl ihrer Kinder auseinandersetzen. Die Regelung stärkt die Position von Jugendlichen, die sich gegen eine frühe Heirat wehren wollen. Zudem wird die Rolle der Justiz gestärkt, da die Staatsanwaltschaft die Befugnis erhält, Ehen oder eingetragene Partnerschaften bei fehlender Ehefähigkeit für nichtig zu erklären.

Expertenmeinungen zur Gesetzesänderung

Ein fiktiver Experte für Familienrecht betont: „Diese Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines umfassenden Kinderschutzes. Sie greift tief in die gesellschaftlichen Strukturen ein und setzt ein klares Signal gegen Zwangsehen.“ Ein anderer Experte aus dem Bereich der Medizin ergänzt: „Genetische Risiken bei Verwandtenehen sind ein ernstzunehmendes Thema. Die Ausweitung des Verbots ist daher auch aus medizinischer Sicht absolut sinnvoll.“

Zukunftsausblick

Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. August 2025 vorgesehen. Bis dahin müssen die betroffenen Behörden und Institutionen die notwendigen Vorbereitungen treffen, um die neuen Regelungen effektiv umsetzen zu können. Es wird erwartet, dass das Gesetz langfristig zu einem Rückgang von Kinderehen und einer Stärkung der Rechte von Minderjährigen führt.

Politische Zusammenhänge

Die einstimmige Entscheidung des Justizausschusses zeigt, dass der Schutz von Minderjährigen parteiübergreifend als wichtiges Ziel anerkannt wird. Diese Einigkeit könnte als Modell für zukünftige Gesetzesinitiativen dienen, die den Schutz von vulnerablen Gruppen in den Mittelpunkt stellen. Es bleibt abzuwarten, ob ähnliche Einigungen auch bei anderen kontroversen Themen erzielt werden können.

Fazit

Mit der Änderung des Ehegesetzes und des Eingetragenen-Partnerschafts-Gesetzes setzt Österreich ein klares Zeichen für den Schutz von Minderjährigen und gegen Zwangsehen. Die breite politische Unterstützung und die geplante Umsetzung bis August 2025 lassen hoffen, dass diese Maßnahmen effektiv umgesetzt werden und das gesellschaftliche Bewusstsein für die Rechte von Kindern und Jugendlichen weiter gestärkt wird.