Die jüngste Entscheidung des Europäischen Parlaments hat in der Holzindustrie hohe Wellen geschlagen. Am 24. Juni 2025 sprach sich der Umweltausschuss des Parlaments gegen die Risikoeinstufung der EU-Kommission im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) aus. Diese Entscheidung wurde nun vom gesam
Die jüngste Entscheidung des Europäischen Parlaments hat in der Holzindustrie hohe Wellen geschlagen. Am 24. Juni 2025 sprach sich der Umweltausschuss des Parlaments gegen die Risikoeinstufung der EU-Kommission im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) aus. Diese Entscheidung wurde nun vom gesamten Parlament bestätigt und sorgt für Erleichterung in der Branche. Doch was genau bedeutet das für die Holzindustrie und die Verbraucher? Und warum ist diese Verordnung so umstritten?
Die EU-Entwaldungsverordnung, kurz EUDR, wurde von der Europäischen Kommission als Maßnahme zur Bekämpfung der weltweiten Entwaldung eingeführt. Sie verpflichtet Unternehmen, bei jedem Verarbeitungsschritt von Holzprodukten nachzuweisen, dass kein Entwaldungsrisiko besteht – vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Dies betrifft nicht nur den Import, sondern auch die Herstellung, den Handel und den Export innerhalb der EU.
Die Entwaldung ist ein globales Problem, das nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich schwerwiegende Folgen hat. Die EU hat sich seit Jahren als Vorreiter im Umweltschutz positioniert und versucht, durch entsprechende Verordnungen den illegalen Holzschlag und die damit verbundene Entwaldung einzudämmen. Die EUDR ist ein Teil dieser Bemühungen.
Dr. Erlfried Taurer, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs, äußerte sich deutlich zur Entscheidung des Parlaments: „Die Abstimmung im Parlament ist eine klare Niederlage für die Kommission. Die Entwaldungsverordnung hat im Parlament keine politische Mehrheit mehr.“ Taurer fordert, dass die Kommission die Realität anerkennt und die EUDR aussetzt, um mit dem Bürokratieabbau zu beginnen.
Die EUDR wird von der Holzindustrie als bürokratisches Monster angesehen, das in der Praxis nicht umsetzbar ist. Durch die komplexen Anforderungen müssen Unternehmen tausende Referenznummern verwalten und weitergeben – bei jedem Bearbeitungsschritt, jeder Lieferung, jedem Produkt. Dies führt zu einer unüberschaubaren Datenflut, die weder überprüfbar noch zielführend ist.
Ein Blick nach Finnland zeigt die finanziellen Auswirkungen der EUDR. Eine dortige Studie beziffert die Kosten der Einführung auf über 200 Millionen Euro, mit jährlichen laufenden Kosten von 65 Millionen Euro. Europaweit droht ein Milliardengrab – ohne erkennbaren Mehrwert.
Österreich, als ein Land mit einem hohen Anteil an Waldflächen, ist besonders von der EUDR betroffen. Die Einführung der Verordnung würde einen erheblichen bürokratischen Aufwand für die heimische Holzindustrie bedeuten, die bereits jetzt stark reguliert ist. Die Branche stellt mit rund 25.600 Beschäftigten Produkte im Wert von 9,28 Milliarden Euro her und erwirtschaftet einen Außenhandelsüberschuss von 1,39 Milliarden Euro. Eine zusätzliche Belastung könnte die Wettbewerbsfähigkeit ernsthaft gefährden.
Die Holzindustrie unterstützt zwar das Ziel der EUDR, die Entwaldung zu bremsen, schlägt jedoch alternative Ansätze vor. Eine Null-Risiko-Kategorie für Länder ohne Entwaldungsrisiko, wie Österreich, könnte viel bewirken. In diesen Ländern würde eine Dokumentation wie bisher unter der EU-Holzhandelsverordnung ausreichen.
Statt pauschaler Überwachung könnten risikoorientierte Kontrollen helfen, die Entwaldung gezielt zu bekämpfen. „Entwaldung findet nicht in Europa statt. Dennoch sollen unsere Unternehmen mit großem bürokratischem Aufwand nachweisen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldung sind“, fasst Taurer zusammen und schlägt vor: „Statt Generalverdacht braucht es faktenbasierte Risikoeinschätzungen und gezielte Kontrollen bestimmter Regionen, Produkte oder Akteure.“
Die Entscheidung des Europäischen Parlaments hat auch eine politische Dimension. Sie zeigt, dass die Entwaldungsverordnung im Parlament keine Mehrheit mehr hat. Dies könnte ein Signal an die Kommission sein, die Verordnung zu überdenken und möglicherweise in ein künftiges „Omnibus“-Verfahren zum Bürokratieabbau aufzunehmen.
Ein Branchenexperte, der anonym bleiben möchte, äußerte sich wie folgt: „Die EU muss einen Weg finden, die Balance zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Machbarkeit zu finden. Eine überbordende Bürokratie schadet der Wettbewerbsfähigkeit und kann das Gegenteil dessen bewirken, was sie erreichen will.“
Die Zukunft der EUDR ist ungewiss. Sollte die Kommission die Kritik des Parlaments ernst nehmen, könnte dies zu einer Überarbeitung der Verordnung führen. Eine Vereinfachung der Bürokratie und die Einführung von risikoorientierten Kontrollen könnten der Holzindustrie helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, während gleichzeitig der Umweltschutz gestärkt wird.
Die kommenden Monate werden entscheidend sein. Die Holzindustrie hofft auf ein Einlenken der Kommission. Die Verbraucher können gespannt sein, wie sich diese Diskussion auf die Preise und die Verfügbarkeit von Holzprodukten auswirken wird. Klar ist: Die Debatte um die EUDR ist noch lange nicht beendet.