Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16. Oktober 2025 eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Rechte von Fluggästen in Europa nachhaltig beeinflussen könnte. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein Blitzschlag in ein Flugzeug als außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung angesehen werden kann. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Luftfahrtbranche und die Passagiere haben.

Blitzschlag als außergewöhnlicher Umstand

Der Fall, den der EuGH zu entscheiden hatte, drehte sich um die Frage, ob ein Blitzschlag, der eine Sicherheitsüberprüfung des Flugzeugs notwendig macht, als außergewöhnlicher Umstand zu werten ist. Laut der Fluggastrechte-Verordnung (VO) der Europäischen Union sind Fluggesellschaften verpflichtet, Passagieren bei Verspätungen oder Annullierungen Ausgleichszahlungen zu leisten, es sei denn, diese sind auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.

Der EuGH hat nun entschieden, dass ein Blitzschlag in der Tat als solcher Umstand betrachtet werden kann. Ein Blitzschlag ist nicht integraler Bestandteil des normalen Betriebs eines Flugzeugs und kann von der Fluggesellschaft nicht kontrolliert werden. Diese Entscheidung stützt sich auf die Erwägungsgründe der Verordnung, die besagen, dass außergewöhnliche Umstände insbesondere auch mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarende Wetterbedingungen umfassen können.

Historischer Kontext und Vergleich

Die Diskussion über außergewöhnliche Umstände in der Luftfahrt ist nicht neu. Bereits in der Vergangenheit gab es zahlreiche Fälle, bei denen Fluggesellschaften argumentierten, dass bestimmte Ereignisse außerhalb ihrer Kontrolle lagen. Ein bekanntes Beispiel ist der Vulkanausbruch des Eyjafjallajökull im Jahr 2010, der den Flugverkehr in Europa tagelang lahmlegte. Damals wurde ebenfalls intensiv darüber debattiert, ob dies als außergewöhnlicher Umstand zu werten sei.

Im Vergleich zu anderen Regionen der Welt ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung eine der strengsten Regelungen, die den Schutz der Passagiere in den Mittelpunkt stellt. In den USA beispielsweise gibt es keine vergleichbaren Vorschriften, die Fluggesellschaften zu Ausgleichszahlungen verpflichten.

Auswirkungen auf Fluggäste und Airlines

Für Fluggäste bedeutet die Entscheidung des EuGH, dass sie bei Verspätungen oder Annullierungen aufgrund eines Blitzschlags möglicherweise keine Ausgleichszahlungen erhalten. Dies könnte insbesondere in den Sommermonaten relevant werden, wenn Gewitter häufiger auftreten.

Fluggesellschaften hingegen könnten von dieser Entscheidung profitieren, da sie sich in solchen Fällen auf außergewöhnliche Umstände berufen können. Dennoch sind sie nicht automatisch von der Pflicht zur Zahlung von Ausgleichszahlungen befreit. Sie müssen nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um die Auswirkungen des Blitzschlags zu minimieren.

  • Fluggäste sollten sich über ihre Rechte informieren und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.
  • Fluggesellschaften müssen weiterhin sicherstellen, dass sie alle möglichen Vorkehrungen treffen, um Verspätungen zu vermeiden.

Expertenmeinungen und Zukunftsausblick

Ein fiktiver Experte für Luftfahrtrecht erklärt: „Diese Entscheidung des EuGH bringt Klarheit in eine lange umstrittene Frage. Sie zeigt, dass die Sicherheit der Passagiere oberste Priorität hat, auch wenn dies bedeutet, dass Flüge gelegentlich verspätet oder annulliert werden müssen.“

Für die Zukunft ist zu erwarten, dass weitere Fälle vor Gericht landen werden, die die Definition außergewöhnlicher Umstände weiter präzisieren. Die Luftfahrtbranche steht vor der Herausforderung, ihre Sicherheitsprotokolle zu überprüfen und anzupassen, um den Anforderungen der Verordnung gerecht zu werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung des EuGH sowohl für Fluggäste als auch für Fluggesellschaften von großer Bedeutung ist. Sie unterstreicht die Wichtigkeit von Sicherheit und Transparenz in der Luftfahrt und könnte langfristig zu einer Verbesserung der Standards führen.

Für weitere Informationen zur Entscheidung des EuGH und den Fluggastrechten können Sie die vollständige Pressemitteilung von Brenner & Klemm Rechtsanwälte hier nachlesen.