Linz

Am 8. November 2019 hat das OECD-Sekretariat ein Diskussionspapier veröffentlicht, welches verschiedene Überlegungen für eine globale Mindestbesteuerung darlegt. Dieses „Global Anti-Base Erosion Proposal“ (GloBE) soll Staaten ein Besteuerungsrecht dort zusichern, wo andere Staaten nicht oder zu wenig besteuern. Damit sollen jene BEPS-Problematiken bekämpft werden, die nach Umsetzung der Maßnahmen aus dem BEPS-Projekt noch verblieben sind (BEPS 2.0). Dieses Konzept könnte die globale Konzernbesteuerung gravierend verändern.

Nach öffentlicher Konsultation veröffentlichte die OECD im Mai 2019 das „Programme of Work to Develop a Consensus Solution to the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy“. Hintergrund war, dass im Rahmen des BEPS-Projekts noch keine Lösungen für die Besteuerungsprobleme der „digital economy“ gefunden worden waren und auch sonst noch zahlreiche Schlupflöcher im internationalen Steuersystem verblieben sind. Im Mai 2019 wurde vorgeschlagen, dass die weiteren Arbeiten sich auf zwei Säulen („pillars“) konzentrieren sollten: „pillar one“ soll neue Besteuerungsrechte (Nexus) im Zusammenhang mit digital erbrachten Lieferungen und Leistungen schaffen und einen Weg finden, wie diesem Nexus Gewinne zugerechnet werden können. „pillar two“ soll sich mit einer globalen Mindestbesteuerung befassen.

Zu eben dieser Mindestbesteuerung wurde nun Anfang November 2019 das „GloBE proposal“ vorgelegt. Das Mindestbesteuerungsniveau soll mit unterschiedlichen Mechanismen sichergestellt werden. Diese sehen u.a. vor, dass Aufwendungen nicht abgezogen werden können, Quellensteuern einbehalten werden bzw. eine Quellensteuerentlastung nicht gewährt wird oder es zur Hinzurechnung von Einkünften ausländischer Betriebsstätten kommt, wenn anderenfalls das Mindestbesteuerungsniveau nicht sichergestellt wird. Eben dieses Mindestniveau findet man im OECD Vorschlag noch nicht. Lediglich in den abschließenden Beispielen wird ein Steuersatz von 15% verwendet. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nur ein beispielhafter Steuersatz sei.

Die OECD hat dazu aufgerufen, bis 2. Dezember 2019 an der öffentlichen Konsultation teilzunehmen und die zahlreichen Zweifelsfragen des Diskussionspapiers zu beantworten. Die Linzer Steuerberatungskanzlei ICON hat, gemeinsam mit Kollegen aus dem Internationalen Netzwerk WTS Global eine Stellungnahme zum Diskussionspapier bei der OECD eingebracht. Die Stellungnahme befasst sich ausführlich mit dem Konzept der Globalen Mindestbesteuerung und offenen Zweifelsfragen.

Die Stellungnahme an die OECD können Sie hier abrufen.

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