Linz

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Die OECD versucht aktuell einer Lösung für die Besteuerungsprobleme im Zusammenhang mit der “digital economy” zu finden. Am 9. November 2019 wurde dazu ein Diskussionpapier veröffentlicht. Die Linzer Steuerberatungskanzlei ICON hat gemeinsam mit internationalen Kollegen die Gelegenheit ergriffen und den Vorschlag der OECD kommentiert.

Die Besteuerungsprobleme im Zusammenhang mit der “digital economy” wurden im Rahmen des OECD/G20 BEPS Projekts als einer der Hauptschwerpunkte der internationalen steuerlichen Agenda identifizert. Vor dem Hintergrund der politischen Diskussion um diese Thematik, ist die OECD bemüht bis 2020 einen Lösungsvorschlag zu finden, der auf möglichst breite Zustimmung stößt.

Am 9. Oktober 2019 hat das OECD-Sekretariat ein Diskussionspapier zur Lösung der Besteuerungsprobleme im Zusammenhang mit der „digital economy“ veröffentlicht. Die derzeitigen internationalen Besteuerungsregelungen ermöglichen bei fehlender physischer Präsenz in der Regel keine Besteuerung. Eine Vielzahl von Geschäftsmodellen erfordert heutzutage aber keine physische Präsenz mehr, um Wertschöpfung zu generieren (zB Streaming von Musik oder Filmen, Online-Vermittlung von Unterkünften, Online-Werbung). Der „unified approach“ soll Marktstaaten auch bei fehlender physischer Präsenz Besteuerungsrechte sichern. Ein Besteuerungsrecht soll dann bestehen, wenn eine – noch zu definierende – Umsatzsschwelle in einem Land überschritten wird.  Zusätzlich soll der bestehende Fremdverhaltensgrundsatz um eine formelbasierte Gewinnaufteilung ergänzt werden, auf deren Basis den Marktstaaten Gewinne zugewiesen werden.

Im Fokus des “unified approach” stehen global tätige Unternehmen (“multinational enterprises” – MNE) mit einem hochgradig digitalen Geschäftsmodell. Der Geltungsbereich geht aber noch weiter und soll generell Unternehmen erfassen, deren Produkte und Leistungen sich an Endverbraucher (“consumer-facing businesses”) richten. Den Umfang der betroffenen Unternehmen gilt es jedoch noch zu diskutieren. Es ist aber davon auszugehen, dass nur Unternehmensgruppen mit einem bestimmten konsolidierten Mindestumsatz erfasst werden sollen.

Die Linzer Steuerberatungskanzlei ICON hat, gemeinsam mit Kollegen aus dem Internationalen Netzwerk WTS Global, am 12. November 2019 eine Stellungnahme zum “unified approach” bei der OECD eingebracht. Die Stellungnahme befasst sich ausführlich mit dem Konzept des “unified approach” und offenen Zweifelsfragen.

Die Stellungnahme an die OECD können Sie hier abrufen.

Unseren Newsletter-Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier.

 

Über die ICON Wirtschaftstreuhand GmbH

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