Ein Gerichtsurteil, das Ryanair zu schaffen machen könnte: Das Landesgericht Korneuburg hat der Billigfluglinie einen Dämpfer verpasst und zahlreiche Zusatzgebühren für unzulässig erklärt. Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für den irischen Fluggiganten und könnte weitreichende Folgen für die Branche haben.
Verbraucherschutz siegt über Konzerninteressen
Bei einem Treffen mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) lobte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig die gerichtlichen Erfolge gegen Ryanair. Gemeinsam mit AK-Präsidentin Renate Anderl betonte sie die Bedeutung des Urteils für die Rechte der Konsumenten. Die Entscheidung des Gerichts, dass viele der von Ryanair erhobenen Gebühren unzulässig sind, sei ein starkes Signal: „Verbraucherrechte sind kein Spielball von Konzernen“, so die Staatssekretärin.
Die wichtigsten Punkte des Urteils
- 25 Euro Kinderschossgebühr: Diese Gebühr für Kleinkinder auf dem Schoß sei nicht nachvollziehbar und familienunfreundlich.
- 55 Euro Check-in-Gebühr: Eine unzulässige Gebühr für eine selbstverständliche Leistung.
- 15 Euro für Bordkarten-Ausdruck: Besonders ältere oder digital weniger versierte Menschen seien davon betroffen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Ryanair Berufung eingelegt hat. Dennoch rufen das BMASGPK und der VKI die Konsumenten dazu auf, alle relevanten Belege gut aufzubewahren.
Kampf gegen unsoziale Praktiken
„Diese Gebühren waren nicht nur rechtlich bedenklich – sie waren unsozial“, erklärte Königsberger-Ludwig weiter. Besonders Familien und ältere Menschen seien durch diese Praktiken systematisch benachteiligt worden. Die Staatssekretärin kündigte an, auch in Zukunft gegen intransparente Geschäftsmodelle vorzugehen: „Verbraucherschutz darf kein Feigenblatt sein, sondern muss wirksam durchgesetzt werden.“
Renate Anderl von der Arbeiterkammer unterstrich ebenfalls die Bedeutung dieser Entscheidung. Die AK habe bereits ähnliche Erfolge gegen die Check-in-Gebühren von Ryanair und Wizzair erzielt. Diese Klagen würden Flugreisenden unnötige Kosten ersparen und ein wichtiges Signal für Preistransparenz und Fairness setzen.
Ein Etappensieg im Kampf für Fairness
Wolfgang Hermann, Geschäftsführer des VKI, bezeichnete das Urteil als wichtigen Etappensieg im Kampf gegen intransparente Gebührenklauseln. „Preistransparenz und Fairness sind gesetzliche Mindeststandards, die einzuhalten sind“, betonte er. Das Urteil sei ein großer Erfolg für Gerechtigkeit im Konsumentenschutz.
Wie das Drama um Ryanair weitergeht, bleibt abzuwarten. Eines ist sicher: Die Verbraucherrechte sind gestärkt und die Fluglinien müssen sich auf harte Zeiten einstellen, wenn sie weiterhin versuchen, mit versteckten Gebühren Kasse zu machen.