Das verheerende Hochwasser im letzten September hat in Österreich eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Noch immer sind viele Betroffene ohne ein richtiges Dach über dem Kopf und sehen sich mit horrenden Kosten für Ersatzquartiere und Sanierungsarbeiten konfrontiert. Doch jetzt gibt es einen Hoffnungsschimmer am Horizont: Das Sozialministerium greift den Flutopfern finanziell unter die Arme!

Finanzielle Unterstützung für Hochwasseropfer

Seit dem zerstörerischen Hochwasser im vergangenen Herbst stehen viele Österreicher vor den Trümmern ihrer Existenz. Wohnungen und Häuser wurden über Nacht unbewohnbar, und die Betroffenen müssen sich seither mit den immensen Kosten für Ersatzwohnräume und Reparaturen herumschlagen. In dieser schweren Zeit bietet das Sozialministerium nun eine neue Hochwasserzuwendung an, die den Menschen in Not helfen soll.

Sozialministerin Schumann: „Wir lassen niemanden im Stich!“

„Tausende Menschen haben im letzten Herbst durch ein Jahrhunderthochwasser von heute auf morgen ihre Wohnungen und Häuser verloren“, erklärt Sozialministerin Korinna Schumann. „Zum menschlichen Leid, das eigene Zuhause zerstört zu sehen, kommt auch eine enorme finanzielle Belastung dazu. Viele Betroffene wissen nicht, wie sie die Kosten für die Sanierung oder ein Ersatzquartier stemmen sollen. Mit der Hochwasserzuwendung leistet das Sozialministerium einen Beitrag, um die entstandenen Kosten abzufedern.“

Wie funktioniert die Hochwasserzuwendung?

Die Unterstützung ist umfangreich und kann ab sofort beantragt werden. Betroffene Haushalte können folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • 3.500 Euro pro Haushalt für ein Ersatzquartier, wie Mietwohnungen oder Ferienunterkünfte.
  • 2.200 Euro pauschal für die Sanierung des Wohnraums am Hauptwohnsitz, inklusive Trocknung und Estricharbeiten.

Die Anträge sind bis zum 30. Juni 2025 möglich und können online über die Webseite www.hochwasserzuwendung.at gestellt werden. Wer Probleme mit der Online-Antragstellung hat, kann sich telefonisch unter +43 (1) 31 6 31-727 an das Serviceteam wenden.

Wer entscheidet über die Zuwendungen?

Die Abwicklung der Anträge übernimmt die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC), die vom Sozialministerium beauftragt wurde. Sie prüft die Anträge und entscheidet über die Bewilligung der finanziellen Hilfe.

Für die Betroffenen ist diese Unterstützung ein Lichtblick in der Dunkelheit. Doch die Zeit drängt, und viele hoffen auf eine schnelle Bearbeitung ihrer Anträge, um endlich wieder in ein normales Leben zurückkehren zu können.