Am 25. November 2025, dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen, rückt Wien ins Zentrum einer bedeutenden Diskussion. Der Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen (DWS) betont die Dringlichkeit einer intersektionalen Perspektive in der Gewaltprävention. Diese Forderung ist nicht
Am 25. November 2025, dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen, rückt Wien ins Zentrum einer bedeutenden Diskussion. Der Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen (DWS) betont die Dringlichkeit einer intersektionalen Perspektive in der Gewaltprävention. Diese Forderung ist nicht nur ein Aufruf zur Veränderung, sondern ein dringendes Erfordernis, das die Lebensrealität vieler Frauen in Österreich widerspiegelt.
Intersektionalität beschreibt die Überschneidung verschiedener Diskriminierungsformen, die Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu mehreren benachteiligten Gruppen erfahren. In der Gewaltprävention bedeutet dies, dass Frauen, die mehrfach diskriminiert werden – sei es aufgrund von Behinderung, Migrationshintergrund oder sozialer Benachteiligung – spezifische und zugängliche Unterstützungsangebote benötigen.
Die Geschichte der Gewaltprävention in Österreich zeigt, dass der Schutz von Frauen vor Gewalt ein langwieriger Prozess ist. Seit den 1970er Jahren gibt es Frauenhäuser und Hilfseinrichtungen, doch erst in den letzten Jahrzehnten hat sich das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer umfassenden und differenzierten Herangehensweise entwickelt. Der DWS setzt sich seit seiner Gründung für die Verbesserung der sozialen Infrastruktur ein und betont jetzt die Bedeutung intersektionaler Ansätze.
Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass Österreich in puncto Gewaltprävention Fortschritte gemacht hat, aber noch hinter Ländern wie Schweden oder der Schweiz zurückliegt, die bereits seit Jahren intersektionale Ansätze verfolgen. In Deutschland wurden ähnliche Initiativen gestartet, jedoch oft mit regionalen Unterschieden in der Umsetzung.
Die Umsetzung intersektionaler Gewaltprävention hat direkte Auswirkungen auf betroffene Frauen. So ermöglicht der verbesserte Zugang zu Frauenhäusern Frauen mit psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen, schneller und effektiver Hilfe zu erhalten. Ein Beispiel ist die Einrichtung spezieller Anlaufstellen, die auf die Bedürfnisse geflüchteter Frauen ausgerichtet sind.
Laut einer Studie des DWS sind Frauen mit Mehrfachdiskriminierung bis zu dreimal häufiger von Gewalt betroffen als andere Frauen. Die Einführung verpflichtender Gewaltschutzkonzepte in allen vom Fonds Soziales Wien geförderten Einrichtungen ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Lage. Diese Maßnahmen werden durch regelmäßige Umfragen und Statistiken gestützt, die die Notwendigkeit solcher Ansätze unterstreichen.
Die Zukunft der Gewaltprävention in Wien sieht vielversprechend aus. Für 2026 plant der DWS die Überarbeitung der Qualitätsstandards zur Gewaltprävention in der Wiener Behindertenhilfe. Ziel ist es, intersektionale Perspektiven fest zu verankern und den Gewaltschutz weiter zu stärken. Diese Bemühungen sind Teil des Nationalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen, der in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen sozialen Einrichtungen entwickelt wird.
Die intersektionale Gewaltprävention in Wien ist nicht nur eine theoretische Notwendigkeit, sondern ein praktischer Imperativ. Die Bemühungen des DWS zeigen, dass Veränderungen möglich sind, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Wie können wir als Gesellschaft sicherstellen, dass jede Frau in Österreich die Sicherheit und Unterstützung erhält, die sie benötigt? Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DWS.