Die jüngste Entwicklung im österreichischen Justizbudget sorgt für hitzige Debatten und wirft zahlreiche Fragen auf. Am 10. Juni 2025 wurde bekannt, dass die Anzahl der Planstellen im Justizressort bis 2029 unverändert bleiben soll, obwohl das Budget für die Jahre 2025 und 2026 eine beeindruckende Summe von 2,4 Milliarden Euro beziehungsweise 2,41 Milliarden Euro umfasst. Was bedeutet das für die Justiz, die Bürger und die politische Landschaft in Österreich?

Steigende Budgets, aber keine neuen Stellen

Die Regierung hat für das Jahr 2025 einen Anstieg des Justizbudgets um 82 Millionen Euro im Vergleich zu 2024 vorgesehen, während für 2026 ein weiterer Anstieg um 10 Millionen Euro geplant ist. Trotz dieser Zuwächse bleibt die Anzahl der Planstellen im Justizressort bei 12.516 unverändert. Diese Entscheidung wurde im Budgetausschuss des Nationalrats unter der Leitung von Justizministerin Anna Sporrer diskutiert.

Ein „taugliches Budget“ laut Justizministerin

Justizministerin Sporrer verteidigte das Budget als „tauglich“ und betonte, dass es gelungen sei, die Balance zwischen Sparzielen und der Notwendigkeit einer funktionierenden Justiz zu halten. Doch was bedeutet das für die Effizienz und die Arbeitsbelastung in der Justiz?

  • Reduzierungen im infrastrukturellen Bereich: Um zur Konsolidierung beizutragen, sollen im Jahr 2025 Einsparungen von 45 Millionen Euro im infrastrukturellen Bereich, insbesondere bei Baumaßnahmen und IT-Projekten, vorgenommen werden.
  • Inflationsbedingter Anstieg der Sachaufwendungen: Der Sachaufwand soll 2025 um 27 Millionen Euro und 2026 um weitere 30 Millionen Euro steigen.
  • Erhöhung der Mittel für Erwachsenenschutz und Opferhilfe: Hier sind Steigerungen um 1,5 Millionen Euro im Jahr 2025 und um 10 Millionen Euro im Jahr 2026 geplant.

Die Debatte um Planstellen: Ein heißes Eisen

Die unveränderte Anzahl der Planstellen wurde von verschiedenen Abgeordneten kritisch hinterfragt. Die Hälfte des Justizbudgets wird im Personalbereich aufgewendet, und laut Sporrer gelingt es, die vorhandenen Stellen rasch nachzubesetzen, insbesondere bei Richtern, wo der Besetzungsgrad bei 99 Prozent liegt. Doch wie sieht es in anderen Bereichen aus?

Bei der Justizwache liegt der Besetzungsgrad bei 95 Prozent. Hier wird an der Attraktivierung des Berufsbildes gearbeitet, unter anderem durch ein Projekt mit Spitzensportlern. Zudem wurde eine Lehrlingsoffensive gestartet, um die Personaldecke zu sichern.

Steigende Arbeitsbelastung, aber keine neuen Stellen

Ein Zuwachs des Arbeitsanfalls ist in verschiedenen Bereichen zu verzeichnen. Die Auslastung der Gerichte liegt bei 110 bis 115 Prozent, dennoch habe sich die Verfahrensdauer verringert, so ein Ministeriumsexperte. Wie lange kann dieses System unter dem Druck der Pensionierungswelle der „Babyboomer“ noch funktionieren?

Ein Blick in die Zukunft: Herausforderungen und Chancen

Die Pensionierungswelle wird in den nächsten drei bis fünf Jahren erwartet. Justizministerin Sporrer betont, dass es keinen Aufnahmestopp gibt und alle Stellen nachbesetzt werden. Doch wie realistisch ist das angesichts der demografischen Entwicklung und der steigenden Arbeitsbelastung?

Ein weiteres Thema ist die geplante Bundesstaatsanwaltschaft. Die Kosten dafür wurden von Harald Stefan (FPÖ) hinterfragt. Sporrer erklärte, dass die Einrichtung durch Umschichtungen bewerkstelligt werden soll, da Aufgaben übertragen und Ressourcen verlagert werden.

Veränderungen bei der Fußfessel und in Göllersdorf

Die Justizanstalten sind stark belegt, und die geplante Neuregelung der Fußfessel könnte die Anzahl der Anträge beeinflussen. Ein neues Vergabeverfahren für die Anschaffung der Fußfesseln ist geplant, um die Nachfrage zu decken. Die Justizanstalt Göllersdorf soll bis 2029 bezugsfertig sein, obwohl Verzögerungen durch eine Hochwasserkatastrophe im letzten Jahr aufgetreten sind.

Gerichtsgebühren und der Zugang zum Recht

Die Erhöhung der Gerichts- und Grundbuchsgebühren sorgt ebenfalls für Diskussionen. Die Einzahlungen sollen 2025 1,36 Milliarden Euro und 2026 1,45 Milliarden Euro betragen. Die Anhebung sei gesetzlich geboten, so Sporrer. Doch was bedeutet das für einkommensschwächere Bürger?

Die Verfahrenshilfe soll den Zugang zum Recht sichern, insbesondere für Einkommensschwache. Auch im Erwachsenenschutz gibt es eine Kapazitätssteigerung, die jedoch von den Vereinen nicht komplett getragen werden kann, weshalb einige Fälle an Kanzleien übertragen werden sollen.

Digitalisierung und Innovation: Justiz 3.0

Im Bereich der IT soll auf Open Source bei Rechtsdatenbanken umgestellt werden, um Lizenzkosten zu sparen. Das Projekt „Justiz 3.0“ zielt auf die digitale Akten- und Verfahrensführung ab und hat internationales Interesse geweckt. Auch der Einsatz von KI wird erprobt, wobei ethische Fragen besondere Beachtung finden.

Fazit: Ein Budget voller Herausforderungen

Das Justizbudget für 2025 und 2026 steht vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Die unveränderte Anzahl der Planstellen wirft Fragen zur Effizienz und Nachhaltigkeit auf, während die steigenden Gebühren die Bürger belasten könnten. Gleichzeitig bietet die Digitalisierung Chancen für eine moderne und effiziente Justiz. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob das „taugliche Budget“ den Anforderungen gewachsen ist.