Die Justiz in Österreich steht vor einem bedeutenden Wandel! Die GÖD-Justizgewerkschaft und die gesetzliche Personalvertretung haben am 22. Mai 2025 einen bahnbrechenden Antrag eingebracht, der die Akademisierung von Diplomrechtspflegern und leitenden Justizmanagern fordert. Was bedeutet das für die Justiz und die Bürger? Wir klären auf!

Akademisierung: Ein Schritt in die Zukunft

Die Akademisierung soll die Attraktivität der Justizberufe deutlich steigern und den steigenden Anforderungen einer modernen, digitalisierten Justiz gerecht werden. Werner Gschwandtner, Vorsitzender der Justizgewerkschaft, betont: „Die Justizbediensteten leisten tagtäglich hervorragende Arbeit und tragen maßgeblich zur Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats bei.“

Die Digitalisierung und die zunehmende Komplexität rechtlicher Aufgaben machen eine höhere Qualifizierung unumgänglich. Die geplanten Maßnahmen sehen die Einführung eines sechssemestrigen Bachelorstudiums für Diplomrechtspfleger und leitende Justizbedienstete vor, mit einem Schwerpunkt auf „New Public Management“.

Historischer Hintergrund

Der Ruf nach einer Akademisierung der Justizberufe ist nicht neu. Schon in den 1990er Jahren gab es erste Bestrebungen, die Ausbildung der Justizmitarbeiter zu modernisieren. Damals scheiterten die Pläne jedoch an den finanziellen und politischen Hürden. Heute, im Jahr 2025, sind die Voraussetzungen dank der technologischen Entwicklung und dem politischen Willen günstiger denn je.

Was bedeutet Akademisierung konkret?

Die Akademisierung verfolgt das Ziel, die fachliche Qualifikation der Justizmitarbeiter zu erhöhen und eine klare Trennung zwischen rechtsprechenden und verwaltenden Aufgaben zu schaffen. Die neue Grundausbildung soll ab 2026 in Kraft treten und auf einem dualen System beruhen. Das bedeutet, dass die theoretische Ausbildung an einer Fachhochschule mit praktischen Ausbildungsabschnitten kombiniert wird.

Erst nach erfolgreichem Nachweis der praktischen Erfahrung erfolgt die Zulassung zur Diplomprüfung. Teilprüfungen und Bachelorarbeiten werden den Abschluss der Ausbildung bilden. Auch Fernstudienelemente sind vorgesehen, um berufsbegleitendes Lernen zu ermöglichen.

Vergleich mit anderen Bundesländern

In Deutschland wurde bereits vor einigen Jahren ein ähnliches Modell eingeführt. Die Akademisierung der Justizberufe hat dort zu einer deutlichen Verbesserung der Effizienz und Qualität der Justizarbeit geführt. Österreich könnte nun von diesen Erfahrungen profitieren und die Justiz auf ein neues Niveau heben.

Konkrete Auswirkungen auf die Bürger

Für die Bürger bedeutet die Akademisierung eine effizientere und schnellere Bearbeitung von Justizfällen. Durch die höhere Qualifikation der Mitarbeiter können komplexe rechtliche Fragen schneller und kompetenter gelöst werden. Langwierige Verfahren könnten somit der Vergangenheit angehören.

Expertenmeinungen

Der Justizexperte Dr. Michael Huber sieht die Akademisierung als „notwendigen Schritt, um die Justiz fit für die Zukunft zu machen“. Er betont, dass nur durch eine fundierte Ausbildung die Herausforderungen der Digitalisierung gemeistert werden können.

Gerechte Bezahlung für höhere Qualifikation

Die Akademisierung soll auch besoldungsrechtlich anerkannt werden. Der Vorschlag sieht eine Einstufung in das höhere Gehaltsschema A 1, Stufen 2 bis 4, vor – abhängig von Funktion und Verantwortung. Dies soll den Wegfall der bisherigen Mehrleistungszulage für neue Bedienstetengruppen kompensieren und Einkommensverluste verhindern.

Darüber hinaus wird für derzeitige Bedienstete die Möglichkeit einer freiwilligen Nachqualifikation geschaffen. Durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen sollen sie Zugang zu den neuen Karrierewegen erhalten.

Integration und Aufwertung bestehender Funktionen

Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die geplante Eingliederung von Funktionen des bisherigen Fachdienstes in den gehobenen Dienst. So sollen beispielsweise IT-Leitbediener, Rechnungsführer oder Teamleiter in Servicecentern künftig in der höheren Gehaltsklasse geführt werden – eine Anerkennung ihrer zunehmend komplexen Aufgaben.

Forderung nach raschen Verhandlungen

Mit dem beschlossenen Antrag richtet sich der Zentralausschuss nun an die zuständigen Entscheidungsträger und fordert eine rasche Aufnahme von Verhandlungen. „Wenn wir auch künftig qualifizierte Fachkräfte für die Justiz gewinnen wollen, müssen wir jetzt handeln“, appelliert Gschwandtner. Die Aufwertung der Justizberufe sei eine notwendige Investition in die Zukunft eines funktionierenden Rechtsstaats.

Zukunftsausblick

Die geplante Akademisierung könnte ein Vorbild für andere Bereiche des öffentlichen Dienstes werden. Wenn sich das Modell bewährt, könnten ähnliche Maßnahmen auch in anderen Sektoren eingeführt werden, um die Effizienz und Qualität der öffentlichen Dienstleistungen insgesamt zu verbessern.

Die nächsten Monate werden zeigen, ob die politischen Entscheidungsträger den Mut haben, diesen wegweisenden Schritt zu gehen und die Justiz fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen. Eines ist sicher: Die Weichen sind gestellt, und die Justiz steht vor einer spannenden und vielversprechenden Zukunft!

Weitere Informationen finden Sie auf der Pressemitteilung der GÖD.