Wien

 

Kundgebung gegen Kontaktabbruch und Ächtung
Samstag, 16. Oktober, 12 – 17 Uhr, Mariahilfer Straße 78-80 in Wien

Stellen Sie sich vor, Sie befinden sich in Isolation – für immer!

Ihre Familie und Ihre Freunde dürfen keinen Kontakt mehr mit Ihnen pflegen. Grund: Sie haben Ihre Religion verlassen.

Kontaktabbruch (Ächtung) bei den Zeugen Jehovas unterläuft Grund- und Menschenrechte.
Psychische Folgeerkrankungen sind oft die Konsequenz.
Mit einer Standaktion macht der Verein JZ Help e.V. auf der Mariahilfer Straße in Wien auf Grund- und
Menschenrechtsverletzungen bei den Zeugen Jehovas durch die Praxis von Kontaktabbruch (Ächtung genannt) aufmerksam.
Der Verein JZ Help e.V. setzt sich im D-A-CH-Raum für Betroffene ein: Durch Ausstiegsbegleitung, Unterstützung bei der Vermittlung von psychologischer und juristischer Hilfe und mittels einem sozialen Auffangnetz durch regionale Communities und Selbsthilfegruppen.
Laufend erreichen den Verein Berichte von Betroffenen und Fachpersonen über Formen psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt innerhalb der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas. Viele Aussteiger*innen sind von psychischen Folgeerkrankungen wie PTBS, Depressionen oder Angststörungen betroffen.
Kontaktabbruch/Ächtung ist verordnetes Mobbing und verstößt gegen grundlegende Rechte
Zu diesem Schluss kommt ein Schweizer Gericht in einem rechtskräftigen Urteil (s. Medienmitteilung vom
8. Juli 2020). Getaufte Mitglieder der Zeugen Jehovas, die sich vom Glauben abwenden oder gegen Vorschriften verstoßen, werden geächtet. Niemand darf mehr mit ihnen Kontakt pflegen, sie dürfen nicht einmal mehr gegrüßt werden. Das gilt auch für engste Angehörige. Betroffene verlieren damit oft auf einen
Schlag sämtliche Bezugspersonen, auch die ganz nahen: Eltern, Kinder, Geschwister, Partner*innen, Großeltern und Freund*innen. Geächtete Personen erfahren oft von Dritten von der Hochzeit, der Geburt oder dem Tod nächster Angehöriger.
Die Taufe, welche die Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas begründet, findet zum Teil schon im Alter
von acht bis elf Jahren statt. Einmal getauft, ist eine Person in Bezug auf ihre religiösen Entscheidungen
und ihre Lebensführung nicht mehr frei: Tritt sie aus der Religionsgemeinschaft aus, oder wird ausgeschlossen, weil sie eine Bluttransfusion akzeptiert
(s. Schweizer Urteil, 3. Punkt) oder weil sie gegen die engen Vorschriften verstößt, verliert sie damit ihr gesamtes soziales Umfeld.
Sie muss sich entscheiden: Freie Wahl der Religion oder Verlust aller geliebten Menschen.

Ächtung hat den Charakter einer Nötigung.

Auch Kinder sind von Ächtung betroffen
Nach dem Urteil des Schweizer Gerichts erfahren auch Kinder und Jugendliche Ächtung u.a. durch „Liebesentzug“. Gerade für Kinder ist diese Form psychischer Gewalt besonders schwerwiegend. Kinder sind auch indirekt von Ächtung betroffen: Etwa wenn sie Geschwister verlieren, die geächtet werden, zu einem
geächteten Elternteil nur noch eingeschränkt Kontakt haben können oder mit den „ungläubigen“ Großeltern keinen Umgang pflegen dürfen.
Berichte/Auskunft Betroffener
In der Rubrik “Überlebenswege” schildern Betroffene die Auswirkungen der Religionszugehörigkeit sowie des Ausstiegs auf ihr Leben.
Der Verein vermittelt Kontakt zu Betroffenen, die bereit sind, über ihre Erfahrungen zu sprechen.
Staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft missachtet grundlegende Rechte der Mitglieder
Die in Österreich staatlich anerkannte Religionsgesellschaft Jehovas Zeugen Österreich hat den Anspruch,
religiöse, soziale, und gesellschaftliche Aufgaben wahrzunehmen, die dem Gemeinwohl dienen. In
Deutschland haben die Zeugen Jehovas den Status einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, in beiden
Ländern genießen sie durch die staatliche Anerkennung verschiedene Privilegien. Als Opferhilfeverein ist
JZ Help jedoch mit enormem Leid konfrontiert, verursacht durch die Lehre und Praxis der Zeugen Jehovas.
Grund- und Menschenrechte gelten für alle, auch für (ehemalige) Zeug*innen Jehovas!
Kein Mensch soll wählen müssen zwischen seinem Glauben und seinen Liebsten, seiner psychischen und physischen Integrität oder seinem Leben.

Pressekontakt

JZ Help e.V.
c/o Barbara Kohout
Talweg 9 1/3
86154 Augsburg

wien@jz.help
+41 763657913