Wien

Mag. Dinko Knjizevic, Rechtsanwalt in 1030 Wien, konnte durch akribische Vorbereitung und bedachte Stellungnahmen die meisten drohenden Vorstrafen verhindern und auch Hauptverhandlungen abwenden.

Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei“ („Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand“.)

Im Sinne dieser römischen Juristenweisheit berät der Anwalt seine Mandanten mit viel Zuversicht. Mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung steht er in (Finanz-)Strafverfahren, Vermögensstrafrecht, Zivilrecht, Fremdenrecht und Insolvenzstrafrecht beratend zur Seite.Nationale und internationale Mandanten werde bei ihren multidimensionalen Konzepten und entscheidenden Veränderungen unterstützt.

Fremdenrecht:

Mag. Dinko Knjizevic beratet und vertritt zielgerichtet und effektiv in allen Angelegenheiten des Fremdenrechts und Asylverfahrens sowie in Abschiebehaftverfahren sowie Straftaten mit ausländerrechtlichem Bezug. Ebenso unterstützt er bei Angelegenheiten wie der Erlangung der österreichischen Staatsangehörigkeit und der Einbürgerung sowie einer Niederlassungserlaubnis.

Wirtschaftsrecht:

Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. Delikte der Wirtschaftskriminalität sind insbesondere Korruptions-, Insolvenz-, Untreue-, Betrugs- und Steuerstraftaten. Unter anderem aber auch Wettbewerbs-, Gesellschafts-, Bankrecht, Devisen-, Steuer- und Zollrecht.

Infolge meist hoher Schäden drohen bei Wirtschaftsstraftaten auch Ersttätern oft empfindliche Freiheitsstrafen ohne die Möglichkeit einer Strafe auf Bewährung. Angesichts der schwierigen juristischen Tatbestände und oftmals komplexer Sachverhalte bedarf es im Wirtschaftsstrafrecht spezifischer Fachkenntnisse, um den anspruchsvollen Anforderungen an eine Strafverteidigung zu genügen.

Es gilt hier eine spezielle Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Zusätzlich ist es erforderlich, entlastende Sachverhalte und Beweise zu sammeln. Mit einer schnellen Kontaktaufnahme zu den Finanzbehörden, der Staatsanwaltschaft oder anderen Behörden durch einen strafrechtlich geschulten Rechtsanwalt kann in den meisten Fällen ein Strafverfahren abgekürzt werden. Oft gelingt es, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Je früher ein Rechtsanwalt beauftragt wird, desto eher gelingt es auch, mediale Vorverurteilung zu vermeiden um die Reputation sowie das berufliche Fortkommen des Unternehmers zu bewahren.

Pressekontakt

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