Die Arbeitswelt in Österreich steht vor einer bedeutenden Veränderung. Am 16. Oktober 2025 hat der Nationalrat neue Regelungen verabschiedet, die freie Dienstnehmer und die Trinkgeldpauschale betreffen. Diese Entwicklungen könnten weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie und Hotellerie haben.
Was sind freie Dienstnehmer?
Freie Dienstnehmer sind Personen, die auf Basis eines freien Dienstvertrags arbeiten. Anders als bei einem klassischen Arbeitsverhältnis sind sie nicht weisungsgebunden und haben eine größere Freiheit bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeiten und -orte. Diese Art von Beschäftigung ist besonders in kreativen Berufen und der IT-Branche verbreitet.
Historische Hintergründe
Die rechtliche Stellung freier Dienstnehmer in Österreich war lange Zeit unklar. Erst in den letzten Jahrzehnten wurden durch verschiedene Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile Schritte unternommen, um ihre Rechte zu stärken. Ein Meilenstein war die Einführung der Sozialversicherungspflicht für freie Dienstnehmer im Jahr 1998.
Neue Kündigungsfristen und Kollektivverträge
Ab dem Jahr 2026 gelten erstmals Kündigungsfristen für freie Dienstnehmer. Diese betragen vier Wochen, nach zwei Dienstjahren verlängern sie sich auf sechs Wochen. Diese Regelung stellt einen wichtigen Schritt zur Absicherung freier Dienstnehmer dar, die bisher oft von heute auf morgen ohne Absicherung ihren Job verlieren konnten.
- Kündigungsfrist: vier Wochen
- Nach zwei Jahren: sechs Wochen
Zusätzlich können Verbände freier Dienstnehmer künftig kollektivvertragsfähig werden. Das bedeutet, dass sie in Verhandlungen mit Arbeitgebern treten können, um bessere Arbeitsbedingungen zu erzielen. Diese Möglichkeit war bisher klassischen Arbeitnehmern vorbehalten.
Vergleich mit anderen Bundesländern
In Deutschland gibt es bereits seit längerem Regelungen für freie Mitarbeiter, die ähnlich wie die neuen österreichischen Bestimmungen sind. Dort haben sich diese Regelungen bewährt und zu einer Stabilisierung der Arbeitsverhältnisse beigetragen.
Einheitliche Trinkgeldpauschale
Ein weiterer Beschluss des Nationalrats betrifft die Vereinheitlichung der Trinkgeldpauschale. Bisher war die Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, was zu Verwirrung und Ungerechtigkeiten führte. Ab 2026 wird es eine bundesweit einheitliche Regelung geben.
Trinkgelder bleiben weiterhin steuerfrei, werden jedoch in die Berechnung von Pension, Kranken- und Arbeitslosengeld einbezogen. Dies bedeutet, dass Beschäftigte in der Gastronomie und Hotellerie künftig von einer besseren sozialen Absicherung profitieren können.
Konkrete Auswirkungen auf Bürger
Für die rund 200.000 Beschäftigten in der österreichischen Gastronomie und Hotellerie bedeutet dies eine deutliche Verbesserung ihrer sozialen Absicherung. Ein fiktiver Experte könnte dazu sagen: „Diese Regelungen sind ein wichtiger Schritt in Richtung Fairness und Gerechtigkeit in der Arbeitswelt.“
Zukunftsausblick
Die neuen Regelungen könnten als Vorbild für weitere Reformen in der Arbeitswelt dienen. Es ist denkbar, dass ähnliche Regelungen auch in anderen Branchen eingeführt werden. Langfristig könnte dies zu einer Angleichung der Rechte von freien Dienstnehmern und klassischen Arbeitnehmern führen.
Ein weiterer spannender Aspekt ist die Möglichkeit der Kollektivvertragsfähigkeit freier Dienstnehmer. Dies könnte zu einer Stärkung ihrer Verhandlungsposition führen und letztendlich zu besseren Arbeitsbedingungen.
Politische Zusammenhänge
Die neuen Regelungen wurden maßgeblich von der Fraktion Christlicher Gewerkschafter im ÖGB vorangetrieben. Diese Fraktion setzt sich seit Jahren für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen freier Dienstnehmer ein. Die politische Unterstützung für diese Maßnahmen zeigt, dass das Thema Arbeitsrecht in Österreich zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Die FCG-Bundesvorsitzende und ÖGB-Vizepräsidentin Romana Deckenbacher sieht in den neuen Regelungen ein klares Signal für Fairness in der Arbeitswelt. Sie betont, dass die Maßnahmen nicht nur den Schutz freier Dienstnehmer stärken, sondern auch zu einer faireren Verteilung der sozialen Lasten führen.
Fazit
Die neuen Regelungen für freie Dienstnehmer und die einheitliche Trinkgeldpauschale stellen einen wichtigen Schritt in Richtung einer gerechteren Arbeitswelt dar. Sie bieten nicht nur eine bessere soziale Absicherung, sondern auch die Möglichkeit, die Rechte freier Dienstnehmer weiter zu stärken. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich diese Maßnahmen in der Praxis bewähren und ob sie als Vorbild für weitere Reformen dienen können.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der Fraktion Christlicher Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter.