Am 16. Oktober 2025 wurde ein bedeutender Beschluss im österreichischen Nationalrat gefasst, der die Arbeitsbedingungen für viele Beschäftigte in der Gastronomie und Hotellerie nachhaltig verändern wird. Die Einführung einer neuen, einheitlichen Trinkgeldpauschale wird von der Gewerkschaft vida als großer Fortschritt gefeiert. Doch was genau bedeutet dieser Beschluss für die betroffenen Arbeitnehmer und wie wird er ihr Leben konkret beeinflussen?
Einheitliche Regelungen für ganz Österreich
Bisher war die Situation in Österreich alles andere als übersichtlich. Unterschiedliche Pauschalsätze je nach Bundesland führten zu Verwirrung und einem hohen Maß an Bürokratie. Beschäftigte mussten sich durch ein Dickicht von Regelungen kämpfen, das oft schwer nachvollziehbar war. Mit der neuen Trinkgeldpauschale wird nun ein einheitliches System eingeführt, das für Klarheit und Transparenz sorgt.
„Wir haben aus einer scheinbaren Pauschale endlich eine echte Pauschale gemacht“, erklärt der vida-Vorsitzende Roman Hebenstreit. Die fixen Pauschalbeträge geben sowohl den Beschäftigten als auch den Lohnverrechnungen klare Vorgaben, wodurch Nachweispflichten und rückwirkende Aufrollungen der Vergangenheit angehören.
Stufenweise Erhöhung der Pauschalen
Die Pauschalen werden ab 2026 schrittweise angehoben. Für Servicekräfte mit Inkasso beginnt die Erhöhung bei 65 Euro im Jahr 2026, steigt auf 85 Euro im Jahr 2027 und erreicht schließlich 100 Euro im Jahr 2028. Beschäftigte ohne Inkasso starten mit einer Pauschale von 45 Euro, die bis 2028 auf 50 Euro ansteigen wird. Auch Teilzeitkräfte sind anteilig umfasst, und ab 2029 ist eine jährliche Anpassung vorgesehen.
Soziale Absicherung durch die neue Pauschale
Ein wesentlicher Aspekt der neuen Regelung ist die Einbeziehung der Trinkgeldpauschale in die Berechnung von Pension, Kranken- und Arbeitslosengeld. Damit wird die soziale Absicherung der Beschäftigten nicht mehr von der Spendierlaune der Gäste abhängig sein. Sollte das tatsächliche Trinkgeld einmal unter der Pauschale liegen, können Beschäftigte dies melden und behalten somit die Kontrolle über ihre Einkünfte.
Ein fiktiver Experte für Arbeitsrecht kommentiert: „Die Einführung dieser Pauschale ist ein wichtiger Schritt, um die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer zu stärken. Sie sorgt dafür, dass auch Arbeitgeber weiterhin Beiträge leisten müssen, was letztlich zu höheren Pensionen und einem besseren Arbeitslosengeld führt.“
Transparenz bei Kartenzahlungen
Ein weiterer wichtiger Punkt der neuen Regelung ist die Transparenz bei Trinkgeldern, die über Kartenzahlungen erfolgen. Arbeitgeber sind nun verpflichtet, über bargeldloses Trinkgeld Auskunft zu geben. Beschäftigte haben das Recht, bis zu drei Jahre rückwirkend einzusehen, wie viel Trinkgeld über Kartenzahlung hereingekommen ist. Sollte das Geld im Team gesammelt werden, haben sie zudem das Recht zu erfahren, wie die Trinkgelder verteilt werden.
„Damit landet das Trinkgeld dort, wo es hingehört – bei den Beschäftigten und nicht in der Firmenkasse“, betont Hebenstreit. „Und um es ganz klar zu sagen: Das Trinkgeld bleibt zu 100 Prozent bei den Beschäftigten! Die Pauschalen werden nur zur Berechnung der Ansprüche herangezogen – wie bei einer Lohnerhöhung. Das führt zu höherem Arbeitslosengeld und einer besseren Pension.“
Historische Hintergründe und Vergleich mit anderen Bundesländern
Historisch gesehen war das Trinkgeld immer ein wichtiger Bestandteil des Einkommens für Servicekräfte. In Österreich, wie auch in vielen anderen Ländern, wurde es jedoch lange Zeit nicht in die Berechnung sozialer Ansprüche einbezogen. Dies führte dazu, dass viele Arbeitnehmer im Alter oder bei Arbeitslosigkeit finanziell schlechter dastanden, als es ihre tatsächlichen Einkünfte während der Arbeitszeit vermuten ließen.
Ein Vergleich mit Deutschland zeigt, dass auch dort das Trinkgeld steuerfrei bleibt, jedoch ebenfalls nicht in die Berechnung von Sozialleistungen einbezogen wird. Österreich geht mit der neuen Regelung einen Schritt weiter und setzt damit ein Zeichen für mehr soziale Gerechtigkeit.
Konkrete Auswirkungen auf die Bürger
Für die betroffenen Arbeitnehmer bedeutet die neue Regelung mehr Planungssicherheit und eine bessere Absicherung im Alter. Die Pauschale bietet eine verlässliche Grundlage für die Berechnung von Sozialleistungen, was insbesondere in wirtschaftlich unsicheren Zeiten von großer Bedeutung ist.
Ein fiktiver Gastronomiebesitzer kommentiert: „Für uns als Arbeitgeber bringt die neue Regelung zwar zunächst etwas mehr Bürokratie, aber langfristig profitieren auch wir von zufriedeneren und besser abgesicherten Mitarbeitern.“
Zukunftsausblick
Die Einführung der neuen Trinkgeldpauschale könnte auch Auswirkungen auf andere Branchen haben. Sollte sich das System bewähren, ist es denkbar, dass ähnliche Regelungen auch in anderen Bereichen eingeführt werden, in denen Trinkgeld eine Rolle spielt. Darüber hinaus könnte die erhöhte Transparenz bei Kartenzahlungen dazu führen, dass mehr Gäste bereit sind, Trinkgeld zu geben, da sie sicher sein können, dass es bei den Beschäftigten ankommt.
Insgesamt zeigt der Beschluss zur neuen Trinkgeldpauschale, dass soziale Absicherung und Transparenz in der Arbeitswelt hohe Priorität haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Regelung in der Praxis bewährt und ob weitere Schritte in Richtung sozialer Gerechtigkeit folgen werden.