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OGH bestätigt: KARE vertrieb keine Skulpturen-Plagiate

Oberster Gerichtshof weist Urheberrechtsklage gegen Möbelunternehmen ab

10. März 2026 um 08:12
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Der OGH entschied letztinstanzlich zugunsten von KARE in einem Urheberrechtsstreit um menschenähnliche Dekorationsfiguren.

In einem wegweisenden Urteil hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den Urheberrechtsstreit um angebliche Plagiate von Skulpturen zugunsten des bekannten Möbelunternehmens KARE entschieden. Die höchstgerichtliche Entscheidung beendet einen medienwirksamen Rechtsstreit, der das österreichische Unternehmen monatelang beschäftigt hatte.

Erfolgreicher Revisionsrekurs gegen Vorinstanzen

Das durch die Wiener Kanzlei Salomonowitz Rechtsanwälte vertretene Möbelunternehmen hatte gegen die Entscheidungen der Vorinstanzen erfolgreich außerordentlichen Revisionsrekurs erhoben. Rechtsanwalt Florian Rath führte das Verfahren für KARE und konnte letztendlich eine vollständige Abweisung des Sicherungsantrags des Klägers erreichen.

Der Streitfall drehte sich um menschenähnliche Dekorationsfiguren, die KARE in seinem Sortiment führte. Ein chinesischer Künstler namens Xiaowu Gao hatte behauptet, dass diese Figuren seine urheberrechtlich geschützten Skulpturen verletzen würden und entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet.

Mediale Aufmerksamkeit durch einstweilige Verfügung

Der Fall hatte bereits im Jahr 2025 erhebliche mediale Aufmerksamkeit erlangt, nachdem zunächst eine einstweilige Verfügung gegen KARE erlassen worden war. Diese vorläufige gerichtliche Entscheidung führte zu mehreren Medienberichten, die den falschen Eindruck erweckten, KARE habe tatsächlich Plagiate von Kunstwerken des chinesischen Künstlers vertrieben.

Die einstweilige Verfügung stellte für das Unternehmen eine erhebliche Belastung dar, da sie nicht nur den Vertrieb der betroffenen Produkte einschränkte, sondern auch das Image des traditionsreichen Möbelhauses in Mitleidenschaft zog. KARE sah sich gezwungen, gegen diese Entscheidung vorzugehen und das Verfahren durch alle Instanzen zu führen.

Detaillierte Analyse der Unterschiede

Der Oberste Gerichtshof führte in seiner Entscheidung eine gründliche rechtliche Analyse durch. Dabei bestätigte das Gericht zwar grundsätzlich, dass die Skulpturen des klagenden Künstlers urheberrechtlichen Schutz genießen können. Entscheidend für die Beurteilung einer Urheberrechtsverletzung ist jedoch, ob die konkret geschützten kreativen Gestaltungselemente des Originalwerks übernommen wurden.

Bei der detaillierten Prüfung der strittigen Dekorationsfiguren kam der OGH zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall war. Die Figuren von KARE unterscheiden sich nach Ansicht des höchsten Gerichts ausreichend deutlich von den Originalwerken des Künstlers. Besonders hervorgehoben wurden dabei die Unterschiede in der Kopfform, der Mimik, den Körperproportionen und der Ausprägung der Haltung.

Rechtliche Würdigung der Gestaltungselemente

Die rechtliche Bewertung konzentrierte sich auf die spezifischen kreativen Elemente, die urheberrechtlichen Schutz genießen. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Ähnlichkeit zwischen Kunstwerken automatisch eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Vielmehr müssen die konkreten schöpferischen Gestaltungselemente, die das Originalwerk auszeichnen, in das angeblich verletzende Werk übernommen worden sein.

Im vorliegenden Fall stellte der OGH fest, dass die Dekorationsfiguren von KARE zwar eine gewisse konzeptuelle Ähnlichkeit mit den Skulpturen des chinesischen Künstlers aufweisen mögen, die spezifischen kreativen Ausdrucksformen jedoch hinreichend unterschiedlich sind. Dies führte zur klaren Feststellung, dass kein Plagiat vorliegt.

Bedeutung für die Designbranche

Die Entscheidung des OGH hat weitreichende Bedeutung für die österreichische und internationale Designbranche. Sie verdeutlicht, wo die Grenzen zwischen zulässiger Inspiration und unzulässiger Nachahmung verlaufen. Für Unternehmen im Möbel- und Designbereich schafft das Urteil wichtige Rechtssicherheit.

Besonders relevant ist die Entscheidung für Händler, die Produkte verschiedener Hersteller vertreiben. Das Urteil zeigt, dass eine oberflächliche Ähnlichkeit zwischen Designobjekten nicht automatisch zu einer Urheberrechtsverletzung führt, sondern eine detaillierte Prüfung der konkreten Gestaltungselemente erforderlich ist.

Reaktion des Unternehmens

Peter Schönhofen, Gründer und Geschäftsführer von KARE, zeigte sich erfreut über den Ausgang des Verfahrens: „Wir begrüßen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Sie bestätigt, dass KARE stets rechtskonform gehandelt und keine Plagiate vertrieben hat." Diese Stellungnahme unterstreicht die Bedeutung, die das Unternehmen der rechtlichen Klarstellung beimisst.

Für KARE bedeutet die Entscheidung nicht nur eine juristische Rehabilitation, sondern auch die Möglichkeit, den entstandenen Imageschaden zu reparieren. Das Unternehmen kann nun wieder uneingeschränkt auf die Rechtmäßigkeit seines Produktsortiments verweisen.

Auswirkungen auf das Geschäft

Die monatelange Unsicherheit hatte das Möbelunternehmen sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich belastet. Mit der höchstgerichtlichen Entscheidung kann KARE nun wieder den Fokus vollständig auf sein Kerngeschäft legen und neue Produktlinien ohne die Sorge vor ungerechtfertigten Urheberrechtsvorwürfen entwickeln.

Rolle der Rechtsvertretung

Die Kanzlei Salomonowitz Rechtsanwälte, vertreten durch Rechtsanwalt Florian Rath, spielte eine entscheidende Rolle in diesem Verfahren. Die erfolgreiche Führung des Revisionsrekurses bis zum OGH zeigt die Bedeutung einer fachkundigen rechtlichen Vertretung in komplexen Urheberrechtsstreitigkeiten.

Die Kanzlei konnte durch ihre Expertise im Urheberrecht die entscheidenden rechtlichen Argumente entwickeln, die letztendlich zur vollständigen Abweisung der Klage führten. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer spezialisierten Rechtsberatung in Fällen von Urheberrechtsstreitigkeiten.

Präzedenzwirkung der Entscheidung

Das Urteil des OGH wird voraussichtlich Präzedenzwirkung für ähnliche Fälle haben. Es präzisiert die Kriterien für die Beurteilung von Urheberrechtsverletzungen im Bereich von Designobjekten und Skulpturen. Andere Gerichte werden sich in vergleichbaren Fällen an dieser Entscheidung orientieren können.

Besonders wertvoll ist die detaillierte Analyse der relevanten Gestaltungselemente, die der OGH vorgenommen hat. Diese kann als Leitfaden für künftige Verfahren dienen und sowohl Richtern als auch Anwälten helfen, ähnliche Fälle zu beurteilen.

Internationale Dimension

Da der ursprüngliche Kläger ein chinesischer Künstler war, hat der Fall auch eine internationale Dimension. Die Entscheidung zeigt, dass österreichische Gerichte auch in grenzüberschreitenden Urheberrechtsstreitigkeiten eine differenzierte und sachgerechte Beurteilung vornehmen.

Gleichzeitig verdeutlicht der Fall die Herausforderungen, die sich aus der Globalisierung des Kunstmarkts und der internationalen Verbreitung von Designobjekten ergeben. Unternehmen müssen sich zunehmend gegen Vorwürfe aus verschiedenen Rechtsordnungen wehren.

Ausblick und Schlussfolgerungen

Die Entscheidung des OGH stellt einen wichtigen Baustein in der österreichischen Rechtsprechung zum Urheberrecht dar. Sie zeigt, dass die Gerichte bereit sind, auch bei medienwirksamen Fällen eine gründliche und sachgerechte Prüfung vorzunehmen.

Für die Zukunft können Unternehmen aus der Entscheidung wichtige Erkenntnisse ziehen: Eine oberflächliche Ähnlichkeit zwischen Produkten führt nicht automatisch zu einer Urheberrechtsverletzung. Entscheidend ist vielmehr die konkrete Übernahme spezifischer kreativer Gestaltungselemente.

KARE kann den Fall als Erfolg verbuchen und gestärkt in die Zukunft blicken. Das Unternehmen hat nicht nur den Rechtsstreit gewonnen, sondern auch wichtige Erfahrungen im Umgang mit Urheberrechtsvorwürfen gesammelt, die für künftige Herausforderungen wertvoll sein werden.

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