Fünf-Parteien-Initiative soll Qualität des österreichischen Notariats langfristig sichern
Der Justizausschuss beschloss eine Anhebung der Altersobergrenze für Notariatskandidaten von 35 auf 50 Jahre.
Die Altersgrenze für angehende Notariatskandidatinnen und -kandidaten wird von bisher unter 35 Jahren auf 50 Jahre angehoben. Die Änderung wurde heute im Justizausschuss des Nationalrats als Fünf-Parteien-Initiative beschlossen.
Die Neuregelung sieht vor, dass die Altersobergrenze für die erstmalige Eintragung in das Notariatskandidaten-Verzeichnis auf 50 Jahre angehoben wird. Diese Regelung wird auch für Wiedereintragungen gelten, wenn die betreffende Person nicht bereits mindestens ein Jahr als Notariatskandidatin bzw. Notariatskandidat in dieses Verzeichnis eingetragen gewesen ist.
ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger betonte zur Beschlussfassung, die Erhöhung der Altersgrenze auf 50 Jahre sichere weiterhin ein hochwertiges österreichisches Notariat und ziele auf eine ausgewogene Altersstruktur sowie einen leichteren Generationenwechsel ab.
Fürlinger erklärte außerdem, dass damit sichergestellt werde, dass es zu keiner unsachgemäßen Benachteiligung von bereits langjährig tätigen Notariatskandidatinnen und -kandidaten komme und dass so Einbußen bei der Qualität der Rechtsdienstleistungen und der Sicherstellung der unabhängigen Rechtspflege durch das Notariat wirkungsvoll vorgebeugt werde.