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Altersgrenze für Notariatskandidaten auf 50 Jahre erhöht

Fünf-Parteien-Initiative soll Qualität des österreichischen Notariats langfristig sichern

17. März 2026 um 10:11
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Der Justizausschuss beschloss eine Anhebung der Altersobergrenze für Notariatskandidaten von 35 auf 50 Jahre für einen besseren Generationenwechsel.

Eine weitreichende Änderung der österreichischen Notariatsordnung wurde heute im Justizausschuss des Nationalrats beschlossen. Die Altersgrenze für angehende Notariatskandidatinnen und -kandidaten wird von bisher unter 35 Jahren auf 50 Jahre angehoben. Diese Maßnahme, die als Fünf-Parteien-Initiative eingebracht wurde, soll die Qualität des österreichischen Notariats langfristig sicherstellen.

Breite politische Unterstützung für Reform

ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger betonte die Bedeutung dieser Neuregelung: "Die Erhöhung der Altersgrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten auf 50 Jahre sichert auch weiterhin ein hochwertiges österreichisches Notariat und zielt auf eine ausgewogene Altersstruktur bei den Notarinnen und Notaren und somit einen leichteren Generationenwechsel ab."

Die Tatsache, dass diese Initiative von fünf Parteien gemeinsam getragen wird, unterstreicht die parteiübergreifende Einigkeit über die Notwendigkeit dieser Reform. Dies ist in der österreichischen Justizpolitik nicht alltäglich und zeigt die Dringlichkeit der Maßnahme auf.

Konkrete Änderungen der Notariatsordnung

Die Neuregelung sieht vor, dass die Altersobergrenze für die erstmalige Eintragung in das Notariatskandidaten-Verzeichnis von unter 35 Jahren auf 50 Jahre angehoben wird. Diese deutliche Erhöhung um 15 Jahre eröffnet einem wesentlich größeren Personenkreis die Möglichkeit, in das Notariat einzusteigen.

Besonders wichtig ist, dass diese Regelung auch für Wiedereintragungen gilt. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Personen, die bereits mindestens ein Jahr als Notariatskandidatin oder Notariatskandidat in diesem Verzeichnis eingetragen waren, sind von der Altersbeschränkung bei Wiedereintragungen befreit.

Schutz vor Benachteiligung erfahrener Kandidaten

Ein zentraler Aspekt der Reform ist der Schutz bereits etablierter Notariatskandidaten. Fürlinger erklärte dazu: "Damit wird auch sichergestellt, dass es zu keiner unsachgemäßen Benachteiligung von bereits langjährig tätigen Notariatskandidatinnen und -kandidaten kommt."

Diese Regelung verhindert, dass erfahrene Kandidaten, die möglicherweise aufgrund der bisherigen Altersgrenze aus dem System ausscheiden mussten, nun dauerhaft benachteiligt werden. Sie können bei einer Wiedereintragung von der Ausnahmeregelung profitieren.

Hintergründe der Reform

Das österreichische Notariat steht vor demografischen Herausforderungen. Viele etablierte Notare nähern sich dem Pensionsalter, während gleichzeitig der Nachwuchs aufgrund der bisherigen Altersbeschränkungen begrenzt war. Die strenge Altersgrenze von unter 35 Jahren hatte zur Folge, dass potenzielle Kandidaten mit wertvollen Berufserfahrungen außerhalb des Notariats nicht mehr einsteigen konnten.

Juristen, die beispielsweise jahrelang als Rechtsanwälte, in der Verwaltung oder in Unternehmen tätig waren, brachten zwar umfassende rechtliche Expertise mit, konnten aber aufgrund ihres Alters nicht mehr in das Notariat wechseln. Diese Erfahrung geht dem österreichischen Notariat nun nicht mehr verloren.

Qualitätssicherung im Fokus

Die Reform zielt primär auf die Sicherstellung der hohen Qualität des österreichischen Notariats ab. Notare spielen eine zentrale Rolle in der österreichischen Rechtspflege und sind für verschiedene wichtige Rechtsgeschäfte zuständig, von Immobilientransaktionen bis hin zu Unternehmensübertragungen und Erbschaftsangelegenheiten.

"Das bedeutet gleichzeitig, dass wir so Einbußen bei der Qualität der Rechtsdienstleistungen und der Sicherstellung der unabhängigen Rechtspflege durch das Notariat wirkungsvoll vorbeugen", so Fürlinger weiter.

Auswirkungen auf die Berufspraxis

Die Anhebung der Altersgrenze hat mehrere positive Auswirkungen auf die Berufspraxis:

  • Größerer Pool an qualifizierten Bewerbern für Notariatskandidaturen
  • Möglichkeit für erfahrene Juristen, auch später noch ins Notariat zu wechseln
  • Bessere Altersverteilung im Notariatsstand
  • Sicherstellung des Generationenwechsels
  • Erhaltung und Stärkung der fachlichen Kompetenz

Ausblick und Bedeutung für das Rechtssystem

Diese Reform stellt einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des österreichischen Notariatswesens dar. Sie berücksichtigt die veränderten Karrierewege im Rechtswesen und die Tatsache, dass viele Juristen heute flexiblere Berufslaufbahnen verfolgen.

Das österreichische Notariat genießt international einen hervorragenden Ruf für seine Qualität und Verlässlichkeit. Diese Reform trägt dazu bei, diesen Standard auch in Zukunft zu gewährleisten und gleichzeitig das System für neue Talente zu öffnen.

Die Umsetzung der neuen Regelung wird in den kommenden Monaten erfolgen. Interessierte Juristen, die bislang aufgrund der Altersgrenze nicht in Betracht kamen, können sich nun über die neuen Möglichkeiten einer Notariatslaufbahn informieren.

Mit dieser zukunftsweisenden Entscheidung stellt das österreichische Parlament die Weichen für ein starkes und qualitativ hochwertiges Notariat, das den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird.

Schlagworte

#Notariat#Justizreform#ÖVP#Altersgrenze#Rechtspflege

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