Österreich setzt EU-Frühstücksrichtlinien um - Strengere Herkunftskennzeichnung bei Honig und höherer Fruchtanteil bei Konfitüren
Ab 2026 gelten neue Regeln für Honig, Fruchtsäfte und Konfitüren. Konsumenten profitieren von klarerer Kennzeichnung und besserer Qualität.
Ein Stück kulinarische Normalität kehrt zurück: Marmelade darf wieder offiziell Marmelade heißen. Die neuen Regelungen sollen Konsumentinnen und Konsumenten mehr Transparenz beim Frühstückstisch bringen und gleichzeitig die Qualität heimischer Produkte stärken.
Die Umsetzung der EU-Frühstücksrichtlinien erfolgt in Österreich durch vier Verordnungen, die zentrale Bereiche des täglichen Konsums betreffen: Honig, Fruchtsäfte, Konfitüren und Trockenmilch. "Wir sorgen dafür, dass im Regal wieder klar gilt: Drin ist, was draufsteht", erklärt Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.
Die neuen Regelungen treten mit Kundmachung in Kraft und sind ab 14. Juni 2026 anzuwenden. Bestehende Produkte können im Rahmen von Übergangsbestimmungen weiterhin abverkauft werden.
Künftig muss bei Honigmischungen jedes Ursprungsland in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils inklusive Prozentangabe ausgewiesen werden. Österreich nutzt dabei bewusst keine Ausnahmeregelung, um die Herkunftstransparenz zu stärken.
Erstmals werden eigene Kategorien für zuckerreduzierte Fruchtsäfte eingeführt. Voraussetzung ist eine Reduktion des natürlichen Zuckergehalts um mindestens 30 Prozent. Zusätzlich kann künftig der Hinweis "enthält nur von Natur aus vorkommende Zucker" verwendet werden. Damit wird eine klarere Abgrenzung zu Fruchtnektaren ermöglicht.
Der Mindestfruchtgehalt wird angehoben – von bisher 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm, bei "extra"-Produkten auf 500 Gramm. Zudem wird die Bezeichnung "Marmelade" wieder generell zulässig.
Künftig ist die Herstellung laktosefreier Trockenmilch durch enzymatische Umwandlung von Laktose zulässig und entsprechend zu kennzeichnen.
Die sogenannten Frühstücksrichtlinien zählen zu den wenigen EU-weiten Regelwerken mit einheitlichen Vorschriften zur Zusammensetzung, Verkehrsbezeichnung, Kennzeichnung und Aufmachung bestimmter Lebensmittel. Ziel ist es, Konsumentinnen und Konsumenten besser zu informieren, die Qualität von Lebensmitteln zu stärken und transparente Rahmenbedingungen im Binnenmarkt sicherzustellen.
"Drin ist, was draufsteht", fasst Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig das Ziel der Reform zusammen.