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Grundpreise oft zu klein geschrieben - AK deckt Mängel auf

Neue Gesetzesvorgaben werden von vielen Händlern noch nicht korrekt umgesetzt

18. März 2026 um 08:51
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AK-Check zeigt: Müller, Lidl, Interspar und Spar halten gesetzliche Mindestschriftgrößen bei Grundpreisen nicht ein. Preisvergleiche bleiben schwierig.

Seit Ende Dezember 2025 gelten in Österreich neue, strengere Vorgaben für die Preisauszeichnung in Geschäften. Das Preisauszeichnungsgesetz schreibt vor, dass Grundpreise mindestens vier Millimeter groß sein müssen, bei digitalen Preisschildern 3,5 Millimeter. Doch ein aktueller Check der Arbeiterkammer Wien zeigt: Viele Handelsketten nehmen es mit den neuen Regeln noch nicht so genau.

Systematische Überprüfung deckt Mängel auf

Die AK Wien untersuchte zwischen 4. und 27. Februar 2026 insgesamt zehn Super- und Drogeriemärkte in Wien. Dabei wurden sowohl die Filialen als auch die Onlineshops von sieben Supermärkten (Hofer, Lidl, Penny, Billa, Billa Plus, Spar, Interspar) und drei Drogeriemärkten (Bipa, DM, Müller) unter die Lupe genommen. Mit dem Lineal maßen die Tester die Schriftgrößen von insgesamt 43 Produktkategorien nach.

Das Ergebnis ist ernüchternd: Mehrere große Handelsketten halten die gesetzlichen Mindestanforderungen bei den Grundpreisen nicht ein. Besonders auffällig sind die Verstöße bei Müller, Lidl, Interspar und Spar.

Welche Händler die Regeln missachten

Die gravierendsten Verstöße fanden die AK-Tester bei Müller: Hier waren die Grundpreise auf Papierpreisschildern nur 1,5 Millimeter groß – weniger als die Hälfte der vorgeschriebenen vier Millimeter. Lidl verwendet bei elektronischen Preisschildern nur zwei Millimeter große Schrift statt der vorgeschriebenen 3,5 Millimeter.

Auch Interspar fällt negativ auf: Während bei Papierpreisschildern die Mindestgröße von vier Millimetern gerade noch eingehalten wird, sind die elektronischen Preisschilder mit nur zwei Millimetern deutlich zu klein. Spar erreicht bei Papierpreisschildern zwar die Mindestanforderung, bei elektronischen Schildern sind es aber nur drei statt 3,5 Millimeter.

Positive Beispiele gibt es auch

Nicht alle Händler missachten die neuen Regeln: Hofer hält bei elektronischen Preisschildern die Vorgabe mit vier Millimetern ein. Penny verwendet bei Papierpreisschildern sogar sechs Millimeter große Schrift. Billa und Billa Plus erfüllen die Anforderungen bei elektronischen Schildern exakt mit 3,5 Millimetern. Die Drogeriemärkte Bipa und DM halten bei Papierpreisschildern die Mindestanforderung von vier Millimetern ein.

Produktpreise sind überall lesbar

Bei den Hauptverkaufspreisen gibt es erfreulichere Nachrichten: Alle untersuchten Geschäfte halten die Mindestanforderung von acht Millimetern ein. Die Schriftgrößen variieren zwischen sieben Millimetern (Bipa Papierpreisschild) und 13 Millimetern (Penny Papierpreisschild). Hier scheint das Bewusstsein für die Lesbarkeit bereits vorhanden zu sein.

Onlineshops: Verbesserung, aber noch nicht perfekt

In den Onlineshops hat sich die Situation im Vergleich zum Vorjahr verbessert, aber es gibt noch Nachholbedarf. Bei Hofer, Spar und Billa fehlten bei einzelnen Produktkategorien vereinzelt die Grundpreise. Besonders problematisch: Im DM-Onlineshop waren bei wenigen Produkten, etwa bei Shampoo, die Maßeinheiten falsch angegeben – pro Milliliter statt pro 100 Milliliter oder pro Liter.

Verwirrende Bezugsgrößen erschweren Vergleiche

Ein anhaltendes Problem bei fast allen Handelsketten sind unterschiedliche Bezugsgrößen beim Grundpreis innerhalb eines Geschäfts. So werden etwa Duschgel oder Shampoo einmal pro 100 Milliliter, einmal pro Liter ausgewiesen. Diese Uneinheitlichkeit macht Preisvergleiche für Konsumenten unnötig schwierig, obwohl das neue Gesetz eigentlich Vereinheitlichung binnen der jeweiligen Produktgruppen vorschreibt.

Spezialfall: Lebensmittel in Flüssigkeit

Ein weiteres Problem zeigt sich bei Konserven mit Lebensmitteln in Flüssigkeit, etwa Bohnen oder Mais. Hier muss der Grundpreis korrekt auf das Abtropfgewicht und nicht auf das Gesamtgewicht bezogen werden – eine Regelung, die nicht alle Händler korrekt umsetzen.

Warum die Grundpreisauszeichnung so wichtig ist

Grundpreise ermöglichen es Verbrauchern, Produkte unterschiedlicher Größen und Mengen direkt miteinander zu vergleichen. Ein 500-Milliliter-Shampoo um fünf Euro kann teurer sein als ein Ein-Liter-Shampoo um acht Euro – aber nur mit korrekt ausgewiesenen Grundpreisen ist das auf den ersten Blick erkennbar.

Besonders in Zeiten steigender Preise ist diese Transparenz für Konsumenten von entscheidender Bedeutung. Wenn die Schrift zu klein ist oder die Bezugsgrößen variieren, wird der Preisvergleich zur Geduldsprobe oder wird ganz unterlassen.

Was das neue Gesetz vorschreibt

Das seit Ende Dezember 2025 gültige Preisauszeichnungsgesetz sieht vor, dass die "leichte Lesbarkeit" vermutet wird, wenn der Verkaufspreis mindestens acht Millimeter und der Grundpreis mindestens vier Millimeter beträgt. Bei digitalen Anzeigen genügen 3,5 Millimeter für den Grundpreis.

Zusätzlich müssen die Bezugsgrößen innerhalb eines Geschäfts bei den jeweiligen Produktgruppen einheitlich ausgewiesen werden. Das bedeutet: Alle Shampoos müssen entweder pro 100 Milliliter oder pro Liter ausgepreist werden, aber nicht gemischt.

Ausblick: Kontrollen und Strafen

Die AK-Untersuchung zeigt, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben noch nicht flächendeckend umgesetzt werden. Es bleibt abzuwarten, wie konsequent die zuständigen Behörden die Einhaltung kontrollieren und ob Verstöße geahndet werden.

Für Verbraucher bedeutet das: Genau hinschauen lohnt sich weiterhin. Bei unlesbaren Grundpreisen oder fehlenden Angaben können sich Kunden bei den Geschäften beschweren oder die zuständigen Aufsichtsbehörden informieren.

Die AK Wien plant, die Entwicklung weiter zu beobachten und gegebenenfalls erneut zu testen, ob sich die Situation in den kommenden Monaten verbessert.

Schlagworte

#Preisauszeichnung#Grundpreise#Arbeiterkammer#Konsumentenschutz

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