AK-Studie bestätigt langjährige Kritik der Caritas an fehlerhaftem System
Eine neue Studie der AK Oberösterreich deckt gravierende Schwächen bei Pflegebegutachtungen auf. Die Caritas fordert umfassende Reformen.
Die österreichische Pflegebegutachtung steht erneut in der Kritik. Eine aktuelle Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich bestätigt, was die Caritas Österreich bereits seit Jahren aus der Praxis kennt: Das System zur Bewertung des Pflegebedarfs weist erhebliche Mängel auf und wird den Lebensrealitäten vieler pflegebedürftiger Menschen nicht gerecht.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Allein 2024 wurden mehr als 235.000 Anträge auf Pflegegeld gestellt. Davon wurden lediglich rund drei Viertel bewilligt. Gleichzeitig dauern die Begutachtungsverfahren durchschnittlich 60 Tage – eine Zeit der Ungewissheit für Betroffene und ihre Angehörigen.
"Das aktuelle Begutachtungssystem wird den tatsächlichen Lebensrealitäten vieler Menschen nicht gerecht – und das ist kein neues Problem", kritisiert Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler. Als eine der größten Organisationen im Bereich der Langzeitpflege kennt die Caritas die Schwächen des Systems aus langjähriger Praxis.
Besonders problematisch ist laut der AK-Studie und den Caritas-Erfahrungen die Bewertung von psychischen und neurologischen Erkrankungen. Diese werden systematisch unterschätzt, was zu einer unzureichenden Einstufung des Pflegebedarfs führt.
"Was wir jetzt schwarz auf weiß sehen, erleben unsere Mitarbeiter*innen seit Jahren: ein System, das für Betroffene schwer durchschaubar ist und zu oft an der Realität ihres Unterstützungsbedarfs vorbeigeht", so Tödtling-Musenbichler. Die Begutachtungen werden häufig als belastend erlebt, Entscheidungen sind wenig transparent und nachvollziehbar.
Die Konsequenzen fehlerhafter Begutachtungen sind gravierend: Wenn der tatsächliche Pflegebedarf nicht korrekt anerkannt wird, verschiebt sich die Versorgung in den privaten Bereich. Angehörige müssen Leistungen übernehmen, für die sie oft nicht ausgebildet sind und die sie an ihre Belastungsgrenze bringen.
"Wenn der Staat hier nicht treffsicher entscheidet, zahlen am Ende die Betroffenen und ihre Familien – mit Überlastung, Unsicherheit und oft auch finanziellen Einbußen", warnt die Caritas-Präsidentin. Dies verstärkt soziale Ungleichheiten erheblich.
Gleichzeitig steigt der Bedarf an mobiler Unterstützung kontinuierlich an. Pflege wird damit zunehmend zur Frage individueller Belastbarkeit statt einer verlässlichen öffentlichen Absicherung – ein Zustand, der dem Sozialstaatsgedanken widerspricht.
Die Caritas würdigt durchaus positive Entwicklungen: Seit Juli 2023 können auch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen Erstbegutachtungen durchführen, was die fachliche Qualität stärkt. "Das ist ein richtiger Schritt, aber er greift zu kurz, solange strukturelle Probleme nicht gelöst werden", betont Tödtling-Musenbichler.
Tatsächlich zeigen sowohl die AK-Studie als auch die praktischen Erfahrungen der Caritas, dass punktuelle Verbesserungen nicht ausreichen. Das Problem liegt tiefer und erfordert eine grundlegende Systemreform.
Aus den Studienergebnissen und den langjährigen Praxiserfahrungen leitet die Caritas klare politische Forderungen ab. "Es reicht nicht, einzelne Stellschrauben zu drehen – wir brauchen eine grundlegende Verbesserung der Begutachtung, die den Menschen wirklich gerecht wird", fordert Tödtling-Musenbichler.
Der Begutachtungsprozess muss für Betroffene und ihre Angehörigen verständlicher werden. Entscheidungen müssen nachvollziehbar begründet und die Kriterien transparent kommuniziert werden.
Pflegerische und medizinische Fachkompetenz muss verbindlich in den Begutachtungsprozess eingebunden werden. Nur so können komplexe Krankheitsbilder, insbesondere im Bereich psychischer und neurologischer Erkrankungen, angemessen bewertet werden.
Für alle Gutachter*innen müssen verpflichtende, qualitätsgesicherte Aus- und Fortbildungen etabliert werden. Dies ist essentiell für eine einheitliche und fachlich fundierte Bewertung des Pflegebedarfs.
Entscheidend ist eine konsequente Ausrichtung an der realen Lebenssituation und dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf der Antragsteller. Theoretische Modelle müssen der praktischen Realität weichen.
Die Caritas fordert die Bundesregierung auf, die Reform der Pflegebegutachtung rasch anzugehen und die identifizierten strukturellen Mängel zu beheben. "Wir wissen seit Jahren, wo die Probleme liegen – jetzt braucht es den politischen Willen, sie auch zu lösen", betont Tödtling-Musenbichler.
Dabei bietet die Organisation ihre Unterstützung an: "Wir stehen bereit, unsere Erfahrung einzubringen – aber klar ist auch: Die Zeit der Analysen ist vorbei, jetzt braucht es Entscheidungen."
Die Dringlichkeit einer Reform wird durch demografische Entwicklungen noch verstärkt. Mit einer alternden Gesellschaft steigt der Pflegebedarf kontinuierlich. Gleichzeitig stehen weniger junge Menschen zur Verfügung, die informelle Pflege leisten können.
Ein funktionierendes, gerechtes Begutachtungssystem ist daher nicht nur eine Frage der individuellen Gerechtigkeit, sondern eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Nur wenn der tatsächliche Pflegebedarf korrekt erfasst und anerkannt wird, können entsprechende Versorgungsstrukturen geplant und finanziert werden.
Die AK-Studie und die Caritas-Kritik zeigen: Das österreichische Pflegesystem steht vor grundlegenden Herausforderungen. Eine Reform der Begutachtungspraxis ist überfällig – zum Wohl der Betroffenen, ihrer Familien und der Gesellschaft insgesamt.