AK-Studie bestätigt langjährige Kritik der Caritas an fehlerhaftem System
Eine neue Studie der AK Oberösterreich deckt gravierende Schwächen bei Pflegebegutachtungen auf. Die Caritas fordert umfassende Reformen.
Die österreichische Pflegebegutachtung steht erneut in der Kritik. Eine aktuelle Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich bestätigt, was die Caritas Österreich bereits seit Jahren aus der Praxis kennt: Das System zur Bewertung des Pflegebedarfs weist erhebliche Mängel auf und wird den Lebensrealitäten vieler pflegebedürftiger Menschen nicht gerecht.
Allein im Jahr 2024 wurden über 235.000 Anträge auf Pflegegeld gestellt, rund drei Viertel davon wurden bewilligt. Gleichzeitig dauern Verfahren im Schnitt etwa 60 Tage und sind für viele Betroffene schwer nachvollziehbar.
„Das aktuelle Begutachtungssystem wird den tatsächlichen Lebensrealitäten vieler Menschen nicht gerecht – und das ist kein neues Problem“, stellt Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler klar. Als eine der größten Organisationen im Bereich der Langzeitpflege kennt sie die Schwächen des Systems seit Jahren aus der Praxis.
Wenn Pflegebedarf nicht korrekt anerkannt wird, hat das unmittelbare Folgen: Versorgung wird in den privaten und informellen Bereich verschoben, Angehörige übernehmen Leistungen, während gleichzeitig der Bedarf an mobiler Unterstützung steigt. „Wenn der Staat hier nicht treffsicher entscheidet, zahlen am Ende die Betroffenen und ihre Familien – mit Überlastung, Unsicherheit und oft auch finanziellen Einbußen“, warnt Tödtling-Musenbichler.
Die Caritas begrüßt, dass seit Juli 2023 auch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen Erstbegutachtungen durchführen können. „Das ist ein richtiger Schritt, aber er greift zu kurz, solange strukturelle Probleme nicht gelöst werden“, so Tödtling-Musenbichler.
Aus den aktuellen Studienergebnissen und den Erfahrungen aus der Praxis leitet Tödtling-Musenbichler klare politische Forderungen ab: „Es reicht nicht, einzelne Stellschrauben zu drehen – wir brauchen eine grundlegende Verbesserung der Begutachtung, die den Menschen wirklich gerecht wird.“
Konkret braucht es mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Begutachtungsprozess, eine verbindliche Einbindung pflegerischer und medizinischer Expertise sowie verpflichtende, qualitätsgesicherte Aus- und Fortbildungen für Gutachter*innen. Entscheidend ist zudem eine konsequente Ausrichtung an der realen Lebenssituation und dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf.
Die Caritas fordert die Bundesregierung auf, die Reform der Pflegebegutachtung rasch anzugehen und strukturelle Mängel zu beheben. „Wir wissen seit Jahren, wo die Probleme liegen – jetzt braucht es den politischen Willen, sie auch zu lösen“, so Tödtling-Musenbichler. „Wir stehen bereit, unsere Erfahrung einzubringen – aber klar ist auch: Die Zeit der Analysen ist vorbei, jetzt braucht es Entscheidungen“, so die Präsidentin abschließend.