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UNESCO prüft Singvogelfang: VGT zeigt neue Dokumentation

Tierschutzorganisation fordert Ende des umstrittenen Brauchtums im Salzkammergut

19. März 2026 um 12:50
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Die UNESCO überprüft den Status des Singvogelfangs als Kulturerbe. Der VGT dokumentiert mit einem neuen Video die Praktiken im Salzkammergut.

Die Zukunft einer umstrittenen Tradition im oberösterreichischen Salzkammergut steht auf dem Spiel: Ende März 2025 wird die UNESCO den Singvogelfang neu bewerten und möglicherweise seinen Status als immaterielles Kulturerbe aberkennen. Anlässlich dieser Prüfung durch die Österreichische UNESCO-Kommission hat der Verein gegen Tierfabriken (VGT) eine neue Dokumentation über die Praktiken des Singvogelfangs veröffentlicht.

Jahrzehntelanger Kampf gegen umstrittenes Brauchtum

Seit 1997 dokumentiert der VGT regelmäßig den Singvogelfang im Salzkammergut. Von Mitte September bis Ende November begeben sich Tierschützer in die Berge Oberösterreichs, um das Ausmaß einer Praxis zu dokumentieren, bei der jährlich etwa 35.000 Singvögel gefangen werden. "Der Singvogelfang ist ohne Zweifel eine Tierquälerei", erklärt VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, der seit Beginn der Dokumentationsarbeit als Beobachter tätig ist.

Die Kontroverse um diese Tradition ist nicht neu. Bereits 2005 erreichte der VGT einen wichtigen Teilerfolg: Das Ausstellen der gefangenen Wildvögel wurde verboten, da alle Beteiligten anerkannten, dass dies eine große Belastung für die Tiere darstellt. Doch dieser Erfolg war nur von kurzer Dauer.

Rechtliche Wendungen und Rückschläge

2007 hob der Verfassungsgerichtshof das Verbot aus formalen Gründen wieder auf – nicht etwa, weil das Ausstellen der Vögel keine Tierquälerei sei, sondern aufgrund der föderalen Struktur Österreichs. Ein Bundesgesetz darf keinem Landesgesetz widersprechen, wenn dieses zuerst beschlossen wurde. Die oberösterreichische Artenschutzverordnung hatte das Ausstellen gefangener Singvögel bereits vor 2005 explizit erlaubt.

Ein noch größerer Rückschlag für die Tierschützer folgte 2010, als die UNESCO den Singvogelfang zum immateriellen Kulturerbe erklärte. Diese Entscheidung verlieh der umstrittenen Praxis internationalen Schutz und Anerkennung, sehr zum Unmut der Tierschutzorganisationen.

Neue Hoffnung durch Gerichtsentscheidung

Die Situation könnte sich jedoch grundlegend ändern. Am 25. November 2024 erklärte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich die Genehmigungen zum Singvogelfang für rechtswidrig und hob 30 entsprechende Genehmigungen auf. Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden juristischen Wendepunkt dar und könnte die Grundlage für die UNESCO-Neubewertung bilden.

"Tierschutz ist immerhin Staatsziel im Verfassungsrang", betont Balluch und verweist darauf, dass der Singvogelfang auch nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, insbesondere den Tierquälerei-Verboten laut § 5, problematisch ist. "Das hat sogar die Bundesregierung mit ihrem Verbot des Ausstellens gefangener Singvögel eindeutig festgestellt."

Gesellschaftliche Ablehnung der Tradition

Neben den rechtlichen Aspekten spielt auch die gesellschaftliche Akzeptanz eine wichtige Rolle bei der UNESCO-Bewertung. Der Singvogelfang ist in der österreichischen Bevölkerung höchst umstritten und wird von einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. Diese mangelnde gesellschaftliche Unterstützung könnte ein entscheidendes Argument gegen die Beibehaltung des UNESCO-Status sein.

"Eine derartige Praxis darf nicht länger immaterielles Kulturerbe der UNESCO sein", argumentiert Balluch. Die Organisation sieht in der aktuellen Situation eine historische Chance, eine aus ihrer Sicht längst überholte Tradition zu beenden.

Neue Dokumentation als Beweismittel

Um ihre Position zu untermauern, hat der VGT ein neues Video mit dem Titel "Lizenz zur Tierquälerei" veröffentlicht. Diese Dokumentation soll der Österreichischen UNESCO-Kommission als Grundlage für ihre Entscheidung dienen und die Praktiken des Singvogelfangs detailliert darstellen.

Das Video basiert auf jahrzehntelanger Dokumentationsarbeit und zeigt die Realität hinter der als Brauchtum bezeichneten Praxis. "Unser neues Video belegt ganz klar, wieso der Singvogelfang nicht länger immaterielles Kulturerbe der UNESCO sein darf", erklärt der VGT-Obmann.

Internationale Dimension des Konflikts

Die Debatte um den Singvogelfang im Salzkammergut steht exemplarisch für einen internationalen Konflikt zwischen traditionellen Praktiken und modernen Tierschutzstandards. Während Befürworter auf die kulturelle Bedeutung und jahrhundertealte Traditionen verweisen, argumentieren Kritiker mit ethischen Bedenken und dem Wandel gesellschaftlicher Werte.

Die UNESCO-Entscheidung wird daher nicht nur für das Salzkammergut von Bedeutung sein, sondern könnte auch Signalwirkung für ähnliche Praktiken in anderen Regionen haben. Sie wird zeigen, wie die internationale Gemeinschaft das Verhältnis zwischen Kulturerhalt und Tierschutz bewertet.

Ausblick auf die UNESCO-Entscheidung

Die für Ende März 2025 angesetzte Neubewertung durch die UNESCO wird mehrere Faktoren berücksichtigen müssen: die rechtliche Situation nach der Gerichtsentscheidung, die gesellschaftliche Akzeptanz und die dokumentierten Auswirkungen auf die betroffenen Tiere. Die neue VGT-Dokumentation soll dabei als wichtiges Beweismittel dienen.

Für die Tierschutzorganisationen wäre eine Aberkennung des UNESCO-Status ein historischer Erfolg nach fast drei Jahrzehnten des Protests. Für die Befürworter der Tradition hingegen würde dies das Ende einer jahrhundertealten Praxis bedeuten, die sie als wichtigen Teil der regionalen Identität betrachten.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob internationale Kultursschutz-Standards mit modernen Tierschutzprinzipien vereinbar sind oder ob sich die Gesellschaft endgültig von Praktiken verabschiedet, die heute als nicht mehr zeitgemäß empfunden werden. Die Entscheidung der UNESCO wird in jedem Fall weitreichende Konsequenzen für die Zukunft des Singvogelfangs im Salzkammergut haben.

Schlagworte

#UNESCO#Tierschutz#Salzkammergut#Singvogelfang#VGT#Kulturerbe#Oberösterreich#Brauchtum

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