Österreichische Ärztekammer kritisiert geplante Änderungen in der Gesundheitspolitik
Die Ärztekammer sieht keine medizinische Notwendigkeit für Impfungen in Apotheken und fordert Investitionen in die Kassenmedizin.
Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) hat in einer Pressekonferenz deutliche Kritik an aktuellen gesundheitspolitischen Plänen geübt. Präsident Johannes Steinhart warnte vor den geplanten Impfungen in Apotheken ab 2027 und forderte stattdessen massive Investitionen in die kassenärztliche Versorgung.
"Es mag den politischen Wunsch geben, die medizinische Notwendigkeit gibt es jedenfalls nicht", stellte Steinhart klar. Die ÖÄK sieht die geplante Erweiterung der Impfberechtigung auf Apotheken kritisch und verweist auf internationale Vergleiche, die oft unvollständig seien.
"Politik und einige ÖGK-Vertreter picken sich aus den internationalen Beispielen oft gerne nur die Aspekte heraus, die zur eigenen Agenda passen, ohne auf das Gesamtgefüge und die jeweilige Situation im Land zu achten", kritisierte der ÖÄK-Präsident.
Naghme Kamaleyan-Schmied, Obmann-Stellvertreterin der Bundeskurie niedergelassene Ärzte, warnte vor "einer Menge Schieflagen" beim geplanten Ausbau des Impfens auf Nichtärzte. Sie verwies auf die unterschiedlichen Ausbildungsstandards: Während Ärzte eine jahrelange Ausbildung absolvieren und sich ständig fortbilden müssen, stehe auf der anderen Seite "ein Wochenendkursus mit unklarer Qualität".
Besonders pikant: "Selbst unsere Ordinationsassistenten, deren Ausbildung mindestens 650 Stunden über drei Jahre dauert, sind nicht zum Impfen berechtigt. Man hat sich bei diesem Curriculum schon etwas überlegt, warum die Hürde so hoch angesetzt wurde", so Kamaleyan-Schmied.
Falls Apotheken tatsächlich impfen dürfen, müssten dieselben Qualitätsmaßstäbe gelten wie in Arztpraxen, fordert die ÖÄK. Dazu gehören Hygienevorschriften, Privatsphäre durch einen eigenen Raum und umfassende Dokumentationspflichten.
Kamaleyan-Schmied brachte auch den Gebietsschutz ins Spiel: "Konsequenterweise müsste dann auch ein Gebietsschutz für Arztpraxen kommen, das heißt zum Beispiel 400 Meter rund um eine Arztpraxis darf in der Apotheke nicht geimpft werden – das fände ich fair."
Ein weiterer Schwerpunkt der Pressekonferenz war die Situation bei Kassen- und Wahlärzten. Die ÖÄK widersprach der Annahme, dass Ärzte aus fehlendem Interesse an der Kassenmedizin als Wahlärzte tätig werden. Vielmehr würden die Arbeits- und Rahmenbedingungen nicht zu den Lebensrealitäten passen.
"Jeder Kassenarzt mehr ist ein Gewinn für das System – egal, ob in Voll- oder Teilzeit", betonte Steinhart. Das Problem liege nicht bei den Wahlärzten, sondern bei der mangelnden Attraktivität des Kassensystems.
Harald Wutscher kritisierte konkret, dass Spitalsärzte, die besonders in unterversorgten Regionen auch kassenärztlich tätig sein wollen, von der Sozialversicherung abgelehnt werden. "Die Vereinbarkeit von Tätigkeiten im Spitalsbereich mit der langfristigen Patientenbetreuung ist nur möglich, wenn man als Wahlarzt arbeitet."
Zur ambulanten Leistungs- und Diagnoseerfassung (AMBCO), deren verpflichtende Einführung auf Juli verschoben wurde, zeigte sich die ÖÄK grundsätzlich gesprächsbereit. Dietmar Bayer, Obmann-Stellvertreter der Bundeskurie niedergelassene Ärzte, berichtete von einem Problemkatalog, der an das Bundesministerium übermittelt wurde.
"Durch die Einführungsphase können wir jetzt daran arbeiten, eine partnerschaftliche Lösung herbeizuführen, damit die automatische Diagnoseerfassung sowohl für Ärztinnen und Ärzte in der Praxis umsetzbar ist, als auch einen Mehrwert für die Steuerung in der Gesundheitspolitik bietet", erklärte Bayer.
Steinhart schlug vor, dass die Österreichische Gesundheitskasse selbst die Übersetzung der ärztlichen Diagnosen in die ICD-10-Codes übernimmt: "Unter den aktuellen Bedingungen sehe ich nur diese Lösung."
Besondere Sorge bereiten der ÖÄK auch datenschutzrechtliche Bedenken bei der aktuellen Form der Diagnoseerfassung. Zusätzlich könnte die technische Struktur der Übersetzung von ärztlichen Diagnosen in eine "abrechnungszentrierte Kunstsprache" in Zukunft unter die EU-Medizinprodukteverordnung fallen, was erhebliche zusätzliche Anforderungen mit sich bringe.
Die ÖÄK erneuerte ihre Forderung nach einem Anti-Bürokratie-Gipfel, bei dem Vertreter der Ärzteschaft, der Politik, der Kassen und der Krankenhausbetreiber wirksame Maßnahmen zum Bürokratieabbau vereinbaren sollen.
Abschließend fasste ÖÄK-Präsident Steinhart die zentralen Forderungen in fünf Punkten zusammen:
Die ÖÄK macht deutlich, dass die bestmögliche Versorgung der Menschen "sinnvolle, an die Versorgungsrealität angepasste und zukunftsorientierte Maßnahmen" erfordere. Konsequente Investitionen in den kassenärztlichen Bereich seien unerlässlich, wenn die soziale und solidarische Gesundheitsversorgung auf einem guten Niveau erhalten werden soll.
Die Diskussion um diese gesundheitspolitischen Weichenstellungen wird in den kommenden Monaten intensiv geführt werden. Dabei steht nicht nur die Frage im Raum, wer in Österreich impfen darf, sondern grundsätzlich, wie die Gesundheitsversorgung der Zukunft aussehen soll – und wer sie erbringen wird.